<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><?xml-model href="https://www.univie.ac.at/wdr/schema/wdr.rng" type="application/xml" schematypens="http://relaxng.org/ns/structure/1.0"?><?xml-model href="https://www.univie.ac.at/wdr/schema/wdr.sch" type="application/xml" schematypens="http://purl.oclc.org/dsdl/schematron"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0"
    xml:id="wdr04_02-06-Krick" rend="wdr">
    <teiHeader>
        <fileDesc>
            <titleStmt>
                <title type="main" xml:lang="de">Erotika in Österreichs Erster Republik</title>
                <title type="sub" xml:lang="de">Der Kulturkampf um ‚Schmutz und Schund‘-Literatur
                    zwischen <lb/>Progression und Gegenagitation</title>
                <author>
                    <name>
                        <forename>Charlotte</forename>
                        <surname>Krick</surname>
                    </name>
                    <affiliation/>
                </author>
            </titleStmt>
            <publicationStmt>
                <publisher>Wiener Digitale Revue</publisher>
                <date>2022</date>
                <availability>
                    <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/"><p>For this
                            publication, a Creative Commons Attribution 4.0 International license
                            has been granted by the author(s), who retain full
                        copyright.</p></licence>
                </availability>
                <idno type="DOI">10.25365/wdr-04-02-06</idno>
                <idno type="URL"
                    >https://journals.univie.ac.at/index.php/wdr/article/view/0000</idno>
            </publicationStmt>
            <seriesStmt>
                <title>Wiener Digitale Revue</title>
                <biblScope unit="issue">4</biblScope>
                <idno type="ISSN">2709-376X</idno>
            </seriesStmt>
            <sourceDesc>
                <p>born digital</p>
            </sourceDesc>
        </fileDesc>
        <profileDesc>
            <langUsage>
                <language ident="de"/>
            </langUsage>
            <textClass>
                <keywords xml:lang="de">
                    <term xml:lang="de">Erotika</term>
                    <term xml:lang="de">Schmutz und Schund</term>
                    <term xml:lang="de">Felix Batsy</term>
                    <term xml:lang="de">Leo Schidrowitz</term>
                </keywords>
                <keywords xml:lang="en">
                    <term xml:lang="en">Erotica</term>
                    <term xml:lang="en">Dirt and Trash</term>
                    <term xml:lang="en">Felix Batsy</term>
                    <term xml:lang="en">Leo Schidrowitz</term>
                </keywords>
            </textClass>
        </profileDesc>
        <revisionDesc>
            <listChange>
                <change>
                    <date when-iso="2022-05-31">Converted from a Word document</date>
                    <name>Laura Tezarek</name>
                </change>
                <change>
                    <date when-iso="2022-06-06">Encoded</date>
                    <name>Laura Tezarek</name>
                </change>
            </listChange>
        </revisionDesc>
    </teiHeader>
    <text>
        <front>
            <div type="abstract" xml:lang="de">
                <p>In ihrem Beitrag setzt sich Charlotte Krick mit dem ‚Kulturkampf‘ um Pulp
                    schlechthin auseinander: zwischen der Suche nach imaginärem (erotischen resp.
                    pornografischen) Abenteuer und der Sorge um angemessene moralische Erziehung
                    insbesondere der Jugend und der ungebildeten Bevölkerung. Am Beispiel des
                    Verlegers Leo Schidrowitz und dem Sammler Felix Batsy wird das Gewerbe von
                    Erotika – und sein späteres Verbot – vor dem Hintergrund der kulturpolitischen
                    Polarisierungen in Österreichs Erster Republik beleuchtet.</p>
            </div>
            <div type="abstract" xml:lang="en">
                <p>In her contribution, Charlotte Krick addresses the ‘Culture War’ on pulp itself:
                    between searching for imaginary (erotic or pornographic) adventure and the
                    concern for proper moral standards for the youth and the less educated classes.
                    Using the example of publisher Leo Schidrowitz and collector Felix Batsy, the
                    trade of erotica – and its subsequent prohibition – is studied in the context of
                    Austria’s First Republic.</p>
            </div>
        </front>
        <body>
            <div xml:id="wdr04_02-06_01">
                <p>Erst Jahre nach den Angriffen gegen sein Werk und seine Person schreibt Arthur
                    Schnitzler in der <title>Neuen Freien Presse</title> den Artikel „Der Kampf
                    gegen ‚Schund und Schmutz‘“ (1928). Darin bemerkt er:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_Schnitzler1928-11"><p>Die Verbreitung der Schmutzliteratur
                            wird dadurch gefördert, daß den meisten Menschen von allen vielleicht
                            außerordentlichen Eigenschaften eines Buches überhaupt nur die eine
                            Qualität ersichtlich wird, daß es sexuell erregend wirkt. Und vielleicht
                            sind dieser Gefahr gerade die beruflichen gewerbs- oder zwangsmäßigen
                            Bekämpfer der Schmutzliteratur in besonders hohem Maße ausgesetzt, da ja
                            ihre Aufmerksamkeit notwendig auf diese eine verpönte Qualität
                            ununterbrochen gerichtet ist. (<ref type="bibl" target="#Schnitzler1928"
                                xml:id="ref_Schnitzler1928-11">Schnitzler 1928:
                        11</ref>)</p></quote>
                </cit>
                <p>Diese Bemerkung veranschaulicht, wie sehr die Debatte um ‚Schmutz und Schund‘ in
                    Österreichs Zwischenkriegszeit fast alle literarischen und künstlerischen
                    Bereiche dominierte. Bis zur Machtübernahme 1933 durch Bundeskanzler Engelbert
                    Dollfuß fand ein massiver Kampf gegen die ‚Schmutz und Schund‘-Literatur statt
                    und florierte gleichzeitig der Handel mit Erotika unter der Ladentheke. Im
                    vorliegenden Beitrag soll dieser Kulturkampf im soziopolitischen Kontext
                    erläutert und ein Überblick über seine Protagonist*innen gegeben werden, von
                    denen Leo Schidrowitz als Verleger und Felix Batsy als Sammler erotischer
                    Druckwerke und Fotografien exemplarisch vorgestellt werden.</p>
            </div>
            <div xml:id="wdr04_02-06_02">
                <head>1. Erotika im Kontext</head>
                <div xml:id="wdr04_02-06_02-01">
                    <head>1.1. Annäherung an eine Definition</head>
                    <p>Bei der Annäherung an eine Definition von Erotika lässt sich mit Johannes
                        Frimmels Studie über <title>Das Geschäft mit der Unzucht</title> im
                        Kaiserreich und in der Weimarer Republik (2019) ansetzen. Sie orientiert
                        sich an Peter Gorsens Unterscheidung von Erotika und Pornografie, nach der
                        unter Pornografie ein zensierender, kontrollierender Diskurs im Kontext
                        eines bestimmten Dispositivs verstanden werden kann, für den
                        ‚Unsittlichkeit‘ im juristischen Sinne als Deutungsmerkmal anzuwenden ist.
                        In der Ersten Republik wurden sprachliche Codes verwendet, die ein Buch als
                        erotisch-pornografisch markierten. Die Grenze zwischen dem, was als erotisch
                        und künstlerisch und als pornografisch und damit verboten verstanden wurde,
                        entschied das Gericht und nicht die Absicht des Autors oder Verlegers.
                        Konkret wird <quote source="#ref_Frimmel2019-7">aus juristischer Sicht [die]
                            zentrale Unterscheidung zwischen pornographischer und erotischer
                            Literatur [gemacht], ob sexuelle Handlungen explizit und detailliert
                            dargestellt werden und dem Zweck der sexuellen Erregung des Lesers
                            dienen.</quote> (<ref type="bibl" target="#Frimmel2019"
                            xml:id="ref_Frimmel2019-7">Frimmel 2019: 7</ref>) Erotisches wird als
                        sinnliche Beschreibung gedeutet, die ohne Anwendung von Explizität
                        funktioniert. Doch was sinnlich und explizit ist, das entscheidet der
                        soziokulturelle Kontext: So weist diese Unterscheidung auf eine Entwicklung
                        im 19. Jahrhundert hin, bei der Sexualität zum Teil der Privatsphäre und
                        Sittlichkeit und Unzucht demgegenüber zum Teil juristischer Diskurse wurden,
                        welche schließlich um 1900 im Rahmen von öffentlichen Anklagen und
                        Bekämpfungen erotischer Bücher und Bilder ihren Höhepunkt fanden (vgl. <ref
                            type="bibl" target="#Frimmel2019">ebd.</ref>).</p>
                    <p>Für Georges Bataille sind Erotika mit dem menschlichen Zustand untrennbar
                        verbunden (vgl. <ref type="bibl" target="#Bataille2020">Bataille 2020,
                            31–41</ref>). Sie animieren, ohne dass ein Ergebnis, nämlich das der
                        Reproduktion, anvisiert wird. Den Menschen zu betrachten, heißt, seine
                        erotischen Impulse zu betrachten. Batailles Position zur Erotik ist die
                        Bejahung, die Zustimmung zum Leben bis hin zum Tod. Erotika sind eine
                        Erweiterung von animalischer Sexualität (der Absicht der
                        Reproduzierbarkeit), die in einem psychologischen oder psychoanalytischen
                        Bereich angesiedelt ist und das Übertreten von Tabus bedingt. Durch die
                        Ausübung von erotischen Handlungen wird die geregelte soziale Ordnung
                        unserer diskontinuierlichen Existenzweise als definierte und getrennte
                        Individuen in Frage gestellt. Batailles ‚Überschwang des Lebens‘ als
                        transgressives Element ist als ein Mittel zu verstehen, um Grenzen zu
                        brechen und neu zu etablieren.</p>
                    <p>Die Neupositionierung des pornografischen Bereichs unter dem Begriff
                            <term>Cultural Porn Studies</term> setzt an diesem Punkt an. Sie will
                        Pornografie als <quote source="#ref_Babka2015-12">Erkenntnisgegenstand,
                            Beschreibungsmodell und kulturelle Rhetorik</quote> (<ref type="bibl"
                            target="#Babka2015" xml:id="ref_Babka2015-12">Babka/Knoll/Schmidt 2015:
                            12</ref>) ernstnehmen und mit kulturwissenschaftlichen Fragestellungen,
                        Methodiken und Theoriemodellen systematisch analysieren. <quote
                            source="#ref_Babka2015-7">Die Sphäre des Pornografischen [wird] dabei
                            als eine paradoxe Übergangszone [genutzt], in der sprachliche und
                            gesellschaftliche Normen und Funktionen permanent überschritten und in
                            Frage gestellt werden.</quote> (<ref type="bibl" target="#Babka2015"
                            xml:id="ref_Babka2015-7">Ebd.: 7</ref>) Pornografie bleibt damit als
                        Begriff weiter ungenau und soll nicht unter moralischen, sondern erweiterten
                        Blickpunkten wie der politischen Praxis neu gedacht werden, bei dem nicht
                        von einem ‚gesicherten Wissen‘ ausgegangen wird.</p>
                    <p>Erotika und Pornografie werden so im Sinne des <term>Paradigm Shift</term>
                            (<ref type="bibl" target="#Attwood2002">Attwood 2011</ref>) nicht nur
                        aus der Sicht simpler Konsumation untersucht, sondern auch hinsichtlich der
                        Produktion und Rezeption <quote source="#ref_Attwood2002-6">innerhalb einer
                            zunehmenden Sexualisierung von Gesellschaft</quote> (<ref type="bibl"
                            target="#Attwood2002" xml:id="ref_Attwood2002-6">ebd.: 6</ref>). Demnach
                        könnte die Abbildung oder angedeutete Abbildung von Nacktheit ausreichen, um
                        als Erotika bewertet zu werden. Sie muss keine sexuelle Aktivität
                        inkludieren: Es kann auch etwas als Erotika verstanden werden, wenn es diese
                        Absicht überhaupt nicht gibt. Sie ist abhängig vom Betrachter, der im
                        Material Sexualität abliest, ohne dass welches abgebildet sein muss – und
                        ist somit abhängig von der sozialisierten Wahrnehmung. Jede Bewertung im
                        Sinne der Moral erweist sich damit als gebunden an gesellschaftliche Werte,
                        und die Unterscheidung von Erotika und Pornografie selbst als ein Spiegel
                        des Selbstverständnisses der jeweiligen Zeit und Kultur (vgl. <ref
                            type="bibl" target="#Attwood2002">Attwood, 2002: 91–105</ref>).</p>
                </div>
                <div xml:id="wdr04_02-06_02-02">
                    <head>1.2. Die politische Lage in Österreichs Erster Republik</head>
                    <p>Die ‚Schmutz und Schund‘-Debatte in Österreichs Zwischenkriegszeit ist
                        untrennbar mit dem Kampf um eigenstaatliche Souveränität und dem konkurrenz-
                        und konfliktorientierten Verhältnis der politischen Kräfte verknüpft. Die
                        Literatur stand im Spannungsfeld der politischen Lager – des
                        austromarxistischen, kommunistischen Lagers, des katholischen, nationalen
                        Lagers sowie der literarischen Institutionen – und im Zeichen einer
                        weitverbreiteten Ablehnung des Parlamentarismus (vgl. <ref type="bibl"
                            target="#Fischer1985">Fischer 1985: 194</ref>; <ref type="bibl"
                            target="#Kirk2003">Kirk 2003: 16</ref>). Den Ambitionen der
                        Sozialdemokratie wurden mit der Wahl Dollfuß’ zum Bundeskanzler und in
                        weiterer Folge dem Verbot der sozialistischen Organisationen ein jähes Ende
                        bereitet. Die politischen Schlüsselfiguren der Ersten Republik waren Victor
                        Adler, der ‚Gründungsvater‘ der Sozialdemokratie, und Ignaz Seipel,
                        Bundeskanzler und Vorsitzender der Christlichsozialen. Als Theologe und
                        Politiker verband Seipel Kirche und Partei und personifizierte das
                        christlichsoziale Lager. Die Christlichsoziale Partei war bestimmt von dem
                        Willen und der Weltanschauung der Katholischen Kirche, die auch in Hinblick
                        auf zensierte Literatur eine wesentliche Rolle spielten (vgl. <ref
                            type="bibl" target="#Fischer1985">Fischer 1985: 210f.</ref>). Die
                        Situation in Österreich ähnelte dabei jener in Italien, Spanien und der
                        Weimarer Republik, wo die Mitglieder der herrschenden Klasse und mächtiger
                        Institutionen wie der Kirche und Bürokratie zu einer autoritären
                        Regierungsform neigten. Antidemokratische Rechte, gestärkt von der
                        etablierten sozialen und wirtschaftlichen Elite und von großen Teilen der
                        Bevölkerung mitgetragen, schufen einen Nährboden für faschistisches und
                        nationalsozialistisches Gedankengut (vgl. <ref type="bibl"
                            target="#Kirk2003">Kirk 2003: 16</ref>).</p>
                    <p>Von 1868 bis 1914 war es in Österreich zu Lockerungen im Pressegesetz
                        gekommen, trotzdem galt ein Zensur- und Konzessionsverbot; Meinungsfreiheit
                        herrschte unter Vorbehalt. Während des Ersten Weltkrieges <quote
                            source="#ref_Korn2008-63">wurde die Pressefreiheit suspendiert und die
                            Zensur wieder eingeführt</quote> (<ref type="bibl" target="#Korn2008"
                            xml:id="ref_Korn2008-63">Korn 2008: 63</ref>). In der Ersten Republik
                        wurden durch das Pressegesetz des Nationalrats von 1918 die Meinungsfreiheit
                        und die Pressefreiheit eingeführt. Die Zensur wurde mit dem
                        Verfassungsgesetz 1920 aufgehoben und betraf die Presse, Rundfunk, Theater
                        und Kino, wodurch Veröffentlichungen ermöglicht wurden, die bislang
                        strafrechtlich verfolgt worden wären. Die Schriftstellerorganisation konnte
                        1928 die Einführung eines <quote source="#ref_Bachleitner2000-248">nach
                            deutschem Vorbild angepeilten Schmutz- und Schundgesetzes</quote> (vgl.
                            <ref type="bibl" target="#Bachleitner2000"
                            xml:id="ref_Bachleitner2000-248">Bachleitner/Eybl/Fischer 2000:
                            248</ref>) verhindern. Der ‚Unsittlichkeitsparagraph‘ (1929) wurde zwar
                        eingeführt, hatte jedoch kaum Konsequenzen auf den Buchhandel. Dennoch lag
                        es im Eigeninteresse des Buchhandels, Schmutz- und Schund zu verhindern,
                        weil dadurch <quote source="#ref_Bachleitner2000-248">unerwünschte
                            Konkurrenz der nichtkonzessionierten Buchhändler</quote> (<ref
                            type="bibl" target="#Bachleitner2000">ebd.</ref>) beseitigt werden
                        konnte. Die Liberalisierung der Gewerbeordnung durch Aufhebung der
                        Konzession wurde durch die Lobby der Buchhändler mehrfach erfolgreich
                        verschoben. Das vorgeführte Argument war, dass <quote
                            source="#ref_Bachleitner2000-249">bei einer Freigabe des Gewerbes eine
                            Unzahl nicht lebensfähiger Betriebe entstünde und nicht nur
                            branchenkundige, sondern auch moralisch bedenkliche Personen in diese so
                            schutzbedürftige und schutzwürdige Branche eindringen würden.</quote>
                            (<ref type="bibl" target="#Bachleitner2000"
                            xml:id="ref_Bachleitner2000-249">Ebd.: 249</ref>) Doch gerade in Wien
                        wurde mit der Vergabe der Konzession liberaler umgegangen.</p>
                    <p>Nach der ‚Selbstausschaltung‘ des Parlaments wurde am 7. März 1933 mittels
                        einer Notverordnung eine Vorzensur verabschiedet, was bedeutete, dass
                        Zeitungen vor Abdruck zur Überprüfung vorgelegt werden mussten (vgl. <ref
                            type="bibl" target="#Moser2019">Moser 2019</ref>). In weiterer Folge war
                        die Publikation von regelmäßig erscheinenden Druckwerken an eine
                        polizeiliche Bewilligung geknüpft. Die Verfassung des Ständestaates vom 1.
                        Mai 1934 führte die Zensur verdeckt wieder ein: Man dürfe sich durch <quote
                            source="#ref_Bundesgesetzblatt1934-26">Wort, Schrift, Druck, Bild oder
                            in sonstiger Weise</quote> ausdrücken, wie man wolle, doch müsse dies
                            <quote source="#ref_Bundesgesetzblatt1934-26">innerhalb der gesetzlichen
                            Schranken</quote> geschehen: <quote
                            source="#ref_Bundesgesetzblatt1934-26">[Das] Gesetz kann insbesondere
                            angeordnet werden […] zur Verhütung von Verstößen gegen die öffentliche
                            Ruhe, Ordnung und Sicherheit oder gegen die Strafgesetze eine vorläufige
                            Prüfung der Presse […] [und anderer Medien], [um] solche Darbietungen zu
                            untersagen.</quote> (<ref type="bibl" target="#Bundesgesetzblatt1934"
                            xml:id="ref_Bundesgesetzblatt1934-26">Bundesgesetzblatt 1934, II/Nr. 1:
                            Art. 26. Abs. 2</ref>)</p>
                    <p>Die Übernahme von Kontroll-, Vermittlungs- und Propagandainstanzen bedeutete
                        eine Gleichschaltung sämtlicher Medien und eine Erschwerung der
                        Produktionsmöglichkeiten. Eigene nachrichtenpolitische Ziele zu verfolgen,
                        war jedoch schwierig, weil es an einer <quote source="#ref_Moser2019-37"
                            >einheitlichen Linie und einem gezielten Durchgreifen</quote> (<ref
                            type="bibl" target="#Moser2019" xml:id="ref_Moser2019-37">Moser 2019:
                            37</ref>) fehlte. Es zeigte sich mit dem ‚Leser-‘, ‚Hörer-‘ und
                        ‚Wochenschaustreik‘, dass die Bevölkerung mit diesen Einschnitten nicht
                        einverstanden war und Zeitungen und andere Presswerke illegal aus dem
                        Ausland bezogen wurden. Die Gleichschaltung führte zu keiner Mobilisierung
                        der Massen (vgl. <ref type="bibl" target="#Moser2019">ebd.: 56</ref>).</p>
                </div>
            </div>
            <div xml:id="wdr04_02-06_03">
                <head>2. Der Kampf um ‚Schmutz und Schund‘</head>
                <div xml:id="wdr04_02-06_03-01">
                    <head>2.1. ‚Schmutz und Schund‘ – Moralgefährdung der Bevölkerung</head>
                    <p>Der Gesundheitszustand der Bevölkerung wurde bereits Ende des 19. und Anfang
                        des 20. Jahrhunderts intensiv unter sexualmoralischen Gesichtspunkten
                        debattiert. Die Einstellung zu Sexualität und das Reproduktionsverhalten
                        wurden legislativ zu ordnen versucht, die Debatte um die ‚Sexualfrage‘ von
                            <quote source="#ref_Eder2009-188">Natur- Sozialwissenschaftlern,
                            Politikern, Klerikern und ‚Pressure Groups‘ initiiert</quote> (<ref
                            type="bibl" target="#Eder2009" xml:id="ref_Eder2009-188">Eder 2009:
                            188</ref>). Die gleichzeitige Herausbildung der Massenkultur Ende des
                        19. Jahrhunderts (vgl. <ref type="bibl" target="#Schwartz1998">Schwartz
                            1998</ref>), die sich zu einer massendemokratischen und kommerziellen
                        Mediengesellschaft entwickelte und aus der eine moderne Populärkultur
                        entstand, stand im Widerspruch zum Aktivismus von Jugendschützer*innen,
                        deren Regulierungsversuche infrage gestellt wurden und letztlich nicht
                        griffen (vgl. <ref type="bibl" target="#Maase2001">Maase 2001:
                        16</ref>).</p>
                    <p>Moralische Gefährdung der Bevölkerung durch Medien wurde durch den Kampf um
                        ‚Schmutz und Schund‘ zusammengefasst. Die Definition der beiden Begriffe ist
                        nicht so eindeutig und orientiert sich häufig an den Verordnungen nach 1945,
                        als in Österreich das ‚Gesetz zum Schutz der Jugend‘ (1950) in Kraft trat,
                        bei der Verbreitung und Konsum von unsittlichen Werken kontrolliert als auch
                        eingeschränkt werden sollte (vgl. <ref type="bibl" target="#Blaschitz2008"
                            >Blaschitz 2008</ref> u. <ref type="bibl" target="#Blaschitz2014"
                            >2014</ref>). Jörg Schönert definiert ‚Schund‘ allgemein als <quote
                            source="#ref_Schoenert2001-286">unästhetisch bestimmt</quote> und
                        ‚Schmutz‘ als <quote source="#ref_Schoenert2001-286">un-ethisch</quote>
                            (<ref type="bibl" target="#Schoenert2001" xml:id="ref_Schoenert2001-286"
                            >Schönert 2001: 286</ref>). Ein weiterer Definitionsversuch kommt von
                        Christina Templin, die bemerkt, dass mit ‚Schund‘ die moralische Gefährdung
                        nicht im Hinblick auf Sexualität gemeint gewesen sei, sondern eher Moral im
                        Allgemeinen und erst nach der Agitation gegen ‚Schmutz‘ aufkam, und <quote
                            source="#ref_Templin2016-18">als ein Klassen- und Generationenkonflikt
                            zu charakterisieren</quote> (<ref type="bibl" target="#Templin2016"
                            xml:id="ref_Templin2016-18">Templin 2016: 18</ref>) ist.</p>
                    <p>Der Kampf gegen ‚Schmutz‘ hatte seinen Vorlauf in England und Frankreich in
                        den 1850er und 1860er Jahren, ehe diese Bewegung im deutschsprachigen Raum
                        Fuß fasste. Aktivist*innen sahen Schundliteratur als Gefährdung der
                        Bevölkerung an, die zu einer Schwächung der ‚Volkskraft‘ führe. Um 1900
                        entwickelte sich eine Verbotskultur, die <quote source="#ref_Frimmel2019-3"
                            >strafrechtliche Verfolgung ‚unzüchtiger‘ Abbildungen und
                            Schriften</quote> (<ref type="bibl" target="#Frimmel2019"
                            xml:id="ref_Frimmel2019-3">Frimmel 2019: 3</ref>) zum Ziel hatte. Die
                        Thematisierung von Sexualität wird durch die Abbildung von Erotischem,
                        sexueller Aufklärung und Aufrufe zur Selbstbestimmung über den eigenen
                        Körper (in Form von Empfängnisverhütung, Schwangerschaftsabbrüchen oder der
                        Behandlung von Geschlechtskrankheiten) in der Gesellschaft sichtbar und mit
                            <quote source="#ref_Maase2001-16">Erotisierung der medialen
                            Umwelt</quote> (<ref type="bibl" target="#Maase2001"
                            xml:id="ref_Maase2001-16">Maase 2001: 16</ref>) beschrieben.</p>
                    <p>Anstößig und grenzwertig galten Medien und Publikationen, wenn sie das
                        Schamgefühl berührten. Werke wurden – im Gegensatz zur angelsächsischen
                        Rechtsprechung – staatlicherseits nach ihrer Gesamttendenz beurteilt und
                        ggf. in Folge verboten, nicht aber, wenn nur einzelne Sätze oder ein paar
                        Abbildungen das moralische Empfinden verletzten. <quote
                            source="#ref_Frimmel2019-4">Nicht die Wirkungsabsicht von Autor und
                            Verleger, sondern die vom Gericht festgestellte tatsächliche Wirkung auf
                            die öffentliche Moral war entscheidend.</quote> (<ref type="bibl"
                            target="#Frimmel2019" xml:id="ref_Frimmel2019-4">Frimmel 2019: 4</ref>)
                        Über die Gesamtwirkung hinaus wurden die Druckwerke auch hinsichtlich
                        bestimmter Merkmale beurteilt: Umschläge, Illustrationen, Werbung und
                        Vertriebswege sowie die Reputation des Verlags überhaupt und <quote
                            source="#ref_Frimmel2019-4">ob es sich um ein […] fremdsprachiges Werk
                            handelte</quote> (<ref type="bibl" target="#Frimmel2019">ebd.</ref>)
                        oder nicht. Publikationen, die als Kunstwerke oder als wissenschaftliche
                        Werke eingeordnet wurden, konnten nicht als unzüchtig gelten, denn bei
                        diesen würde es an sogenannter lüsterner oder sexuell stimulierender Logik
                        fehlen, womit bei der Bewertung die Zweckgebung im Vordergrund stand. Der
                        Begriff der ‚relativen Unzüchtigkeit‘ diente als Maßstab <quote
                            source="#ref_Frimmel2019-6">durch die Verwendung und sein tatsächliches
                            Publikum</quote> (<ref type="bibl" target="#Frimmel2019"
                            xml:id="ref_Frimmel2019-6">ebd.: 6</ref>), Unzucht zu beurteilen.</p>
                    <p>Der Sexualforscher Iwan Bloch schrieb 1907 das Standardwerk <title>Das
                            Sexualleben unserer Zeit</title> und definierte den Begriff
                        ‚Pornografie‘ als eine von der Kultur und damit von Zeit und Sitte
                        abhängige. Für Bloch entscheidend war die <quote source="#ref_Frimmel2019-5"
                            >Gesamttendenz des Werks</quote> (<ref type="bibl" target="#Frimmel2019"
                            xml:id="ref_Frimmel2019-5">ebd.: 5</ref>). Nach seiner Ansicht war die
                        Darstellung <quote source="#ref_Frimmel2019-5">rein geschlechtlicher
                            Beziehungen</quote> (<ref type="bibl" target="#Frimmel2019">ebd.</ref>),
                        ob mit wissenschaftlicher Beabsichtigung oder künstlerischer, ‚legitim‘.
                        Während Erotisches Sinnlichkeit beschreibe, sei es das Obszöne, das
                        stimulierend wirke und deswegen zu verbieten sei. Der Rechtswissenschaftler
                        H. Josef Haubach (1917) wies darauf hin, dass eine normative
                        Betrachtungsweise nicht ausreiche, um Sittlichkeit in Medien zu erkennen,
                        und Sitte und Moral auch übertrieben werden könnten. Nicht alle
                        Darstellungen von Nacktheit stellten einen Bruch mit moralischen
                        Wertvorstellungen dar. Entscheidend seien der Kontext, in der die
                        Darstellung gesetzt werden, und die Wertung des Publikums; Schamgefühl sei
                        ein Indikator für Bruch mit dem, was sittlich sei. Zu dieser Zeit hatte das
                        Konzept von Schamgefühl in der Rechtswissenschaft noch keinen Niederschlag
                        gefunden (vgl. <ref type="bibl" target="#Weitzman2019">Weitzman 2019:
                            4</ref>).</p>
                    <p>Dabei sollte insbesondere die Arbeiterschaft keinen Zugang zu unsittlicher
                        Literatur bekommen, weil dies zur Nachahmung führen könnte und Prostitution
                        und Sexualverbrechen ansteigen würden. Die, die für Verbote plädierten,
                        waren der Überzeugung, dass die Ordnung des Staates und die Volksgesundheit
                        gefährdet seien und letztlich auch die militärischen Fähigkeiten des Staates
                        eingeschränkt sein könnte (vgl. <ref type="bibl" target="#Frimmel2019"
                            >Frimmel 2019: 3–6</ref>). Man sprach dem <quote
                            source="#ref_Templin2016-270">medialen Schmutz</quote> eine <quote
                            source="#ref_Templin2016-270">nationsgefährdende Rolle</quote> zu (<ref
                            type="bibl" target="#Templin2016" xml:id="ref_Templin2016-270">Templin
                            2016: 270</ref>). Christina Templin behauptet demgegenüber jedoch, dass
                        die vorrangige Opfergruppe eben nicht die Arbeiterschaft betraf, sondern
                        junge Männer aus dem Bürgertum, die es zu schützen galt. Es sei das
                        Bürgertum gewesen, das sexualmoralische Normen setzte. Die Gefahren lauerten
                        überall, öffentliche Orte konnten zu schmutzigen Räumen werden, besonders
                        jene mit Bezug auf Medien wie Buchhandlungen, aber auch <quote
                            source="#ref_Templin2016-274">Milchläden oder Friseurgeschäfte</quote> –
                        aufgrund der Schaufenster (<ref type="bibl" target="#Templin2016"
                            xml:id="ref_Templin2016-274">ebd.: 274</ref>).</p>
                </div>
                <div xml:id="wdr04_02-06_03-02">
                    <head>2.2. Sittlichkeitsvereine, Agitator*innen und ihre Wirkung</head>
                    <p>Etwas später als im Deutschen Reich gründeten sich Sittlichkeitsvereine in
                        der Habsburgermonarchie in den 1880er Jahren (vgl. <ref type="bibl"
                            target="#Templin2016">ebd.: 271</ref>). Der 1905 in Österreich
                        bedeutendste Verein ‚Volksaufklärung‘ war von Soldaten ins Leben gerufen
                        worden, die sich für die Verbreitung ‚guter Sitten in der Gesellschaft‘
                        engagierten (bis zum Jahr 1914 zählte der Verein 1813 Mitglieder, davon
                        hauptsächlich Geistliche). Neuer Auftrieb folgte im Zuge des Ersten
                        Weltkriegs durch die Zensurmaßnahmen von Militärbehörden. Soldaten wurden
                        von Vereinen wie der Caritas mit Lektüre beliefert, die sich bemühten,
                        sittlichen Lesestoff anzubieten, neben religiöser Literatur auch
                        Unterhaltsames, doch frei von allem Anstößigem (vgl. <ref type="bibl"
                            target="#Frimmel2019">Frimmel 2019: 38 u. 40</ref>).</p>
                    <p>Die Zielsetzung von Sittlichkeitsvereinen lag im Wesentlichen in der
                        Volksaufklärung und der Bekämpfung von ‚Schmutz und Schund‘. Um 1900 –
                        worunter (nach <ref type="bibl" target="#Maase2001">Maase 2001: 11</ref>)
                        die Periode von 1869 bis 1914 zu verstehn ist – wurden Händler*innen und
                        Verleger*innen bei staatlichen Organen angezeigt, wenn sie unsittliche
                        Schriften und Abbildungen publizierten. Zudem wurden Vorträge gehalten,
                        Flugschriften publiziert sowie Schulbehörden und Volksbildungsvereine
                        unterstützt, wobei auch Preise ausgelobt wurden, um ‚gute‘ Volksliteratur zu
                        fördern und auf diese Weise ‚Schmutz und Schund‘ zurückzudrängen. ‚Schmutz
                        und Schund‘ wurde auf Wanderausstellungen ausgestellt, dessen Wirkung im
                        Gegensatz zu den Bemühungen der Initiatoren stand, da sie das Interesse des
                        jugendlichen Publikums erregte, anstatt abschreckend zu wirken. Zum Boykott
                        wurde deswegen nicht nur gegen Herausgeber*innen von Werken und Abbildungen
                        aufgerufen, sondern auch gegen Straßenhändler*innen und Inhaber*innen von
                        Papier- und Zigarrengeschäften, bei denen ‚anstößige‘ Waren gehandelt
                        wurden. Auch Schulen und Universitäten wurden in diesen Kampf mit
                        einbezogen, so dass darauf eingewirkt wurde, dass in der unmittelbaren
                        Umgebung dieser Institutionen keine ‚Schmutz und Schund‘-Literatur zu finden
                        sein sollte (vgl. <ref type="bibl" target="#Frimmel2019">Frimmel 2019:
                            38</ref>).</p>
                    <p>In der Zwischenkriegszeit hatte sich das bereits zu einem Kulturkampf
                        zugespitzt, zwischen dem rechtskonservativ-katholischem Lager und dem
                        linksgerichteten sozialistischem Lager entstanden. Das katholische Lager
                        setzte sich sowohl gegen sexuelle Massenaufklärung an Schulen als auch gegen
                        die Lehren der Evolutionstheorie ein. Besonders in Wien hatte die Kirche an
                        Einfluss verloren und lehnte sich gegen die Reduzierung ihrer Positionen
                        durch die Sozialdemokratie auf. Anders beim nationalen Lager, zu dem das
                        katholische Lager Anknüpfungspunkte fand, wenn auch hier weltanschauliche
                        Ansichten im Widerspruch zu der ihrigen stand (vgl. <ref type="bibl"
                            target="#Fischer1985">Fischer 1985: 218</ref>).</p>
                    <p>Die größte Herausforderung, die sich den Sittenwächter*innen stellte, war die
                        schiere Quantität und Sichtbarkeit jener Literatur und Abbildungen, die sich
                        durch die Massenwerbung (beispielsweise für Nylonstrümpfe) darstellten. Die
                        Produktionsverfahren von Druckwerken waren in den 1920ern so verbilligt,
                        dass aufwendige Formate für den Markt möglich wurden, beispielsweise Plakate
                        auf Litfaßsäulen, Flugschriften oder Zeitschriften (vgl. <ref type="bibl"
                            target="#Templin2016">Templin 2016: 271</ref>). Letztendlich kann aber
                        vom Scheitern der Sittlichkeitsvereine gesprochen werden, da die Gegner der
                        ‚Schmutz‘-Literatur eine Manifestation von Gesetzen beabsichtigten, es
                        jedoch Schwierigkeiten gab, das Anstößige als solches zu definieren und
                        rechtlich zu verurteilen (zum ‚Lex Heinze‘, das zum Ziel hatte, ‚anstößige‘
                        Darstellungen zu zensieren, und 1900 scheiterte, vgl. <ref type="bibl"
                            target="#Templin2016">ebd.: 278</ref>).</p>
                    <p>Darüber hinaus fanden internationale Konferenzen (insbesondere Paris 1908 und
                        1910) mit der Thematik ‚Schmutz als soziales Problem‘ statt. Eine
                        internationale Kooperation schien deswegen sinnvoll, da strafrechtlich das
                        ‚Territorialitätsprinzip‘ galt und Straftaten nur dort geahndet werden
                        konnten, wo sie begangen wurden. Nationale Händler konnten belangt werden,
                        aber nicht die Urheber und Hersteller ausländischer Medien (vgl. <ref
                            type="bibl" target="#Templin2016">ebd.: 275</ref>). <quote
                            source="#ref_Frimmel2019-24">Am 4. Mai 1910 wurde schließlich das
                            ‚Internationale Abkommen zur Bekämpfung der Verbreitung unzüchtiger
                            Veröffentlichungen‘ geschlossen. Unterzeichner waren Deutschland,
                            Österreich, Belgien, Brasilien, Dänemark, Großbritannien, Frankreich,
                            Italien, Niederlande, Portugal, Russland, Schweiz, USA.</quote> (<ref
                            type="bibl" target="#Frimmel2019" xml:id="ref_Frimmel2019-24">Frimmel
                            2019: 24</ref>) So hatte Arthur Schnitzler den <title>Reigen</title>
                        1899 in Deutschland veröffentlichen wollen, doch hatte man ihm abgeraten und
                        empfohlen, stattdessen in Wien zu publizieren, weil in Österreich ein <quote
                            source="#ref_Frimmel2019-70">größeres Maß […] [an] Liberalität
                            herrsche</quote> (<ref type="bibl" target="#Frimmel2019"
                            xml:id="ref_Frimmel2019-70">ebd.: 70</ref>). Der Versand könnte nur im
                        Einzelfall zur Konfiszierung führen, wenn es in Österreich gedruckt und von
                        einem Österreicher geschrieben worden ist.</p>
                </div>
                <div xml:id="wdr04_02-06_03-03">
                    <head>2.3. Literaten der Wiener Moderne als Feinde der Gesellschaft</head>
                    <p><quote source="#ref_Bahr1901-1">Man schreie aber nicht über Entartung, wenn
                            unsere Autoren sich in ihren Romanen an das Erotische halten, dass immer
                            ein Element des Romans gewesen ist. Sie können sich darauf berufen,
                            damit nur durchaus in der guten Tradition zu sein.</quote> (<ref
                            type="bibl" target="#Bahr1901" xml:id="ref_Bahr1901-1">Bahr 1901</ref>)
                        So schreibt Hermann Bahr 1901 im Neuen Wiener Tagblatt als Reaktion auf
                        Vorwürfe der Entartung, die sich gegen Werke der Gruppe ‚Jung Wien‘, zu der
                        Bahr gehörte, richteten.</p>
                    <p>Die Gleichzeitigkeit kultureller, wissenschaftlicher und geistiger
                        Entwicklungen, die aus einer bürgerlichen Ordnung heraus entstand, die aber
                        auseinanderzubrechen drohte, führte zu einer Heterogenität der Gesellschaft.
                        In Schnitzlers Werk und den Werken des ‚Jung Wien‘ sah man eine
                        ‚Erotisierung‘ der Gesellschaft und nicht eine Bezugnahme auf die
                        herrschende Sexualmoral, aus der Lehren zu ziehen seien, weil sie einen
                        ungeschönten Blick auf die Zustände darstellten. Auf den
                            <title>Reigen</title>-Skandal nahm Bahr in seinem Artikel Bezug und
                        versuchte Schnitzler und sich selbst in Schutz zu nehmen. Doch oberflächlich
                        herrschte Prüderie, bei der Geschlechtliches nur innerhalb der Ehe
                        stattzufinden gestattet war und sexualmedizinisch <quote
                            source="#ref_Lautmann2002-171">nahezu alles, was die sexuelle Phantasie
                            der Heutigen umtreibt, zur widernatürlichen Perversion erklärt
                            wird</quote> (<ref type="bibl" target="#Lautmann2002"
                            xml:id="ref_Lautmann2002-171">Lautmann 2002: 171</ref>). Nach Ansicht
                        Bahrs wurde aber unterschätzt, welche Bedeutung <quote
                            source="#ref_Bahr1901-1">die Fälle der Liebe für den Geist des Menschen
                            haben [und] dass das Erotische ein Mittel ist, sich des Sinnes unseres
                            Daseins zu bemächtigen, [welches schon] durch einige tausend Jahre
                            gepflegt werden konnte.</quote> (<ref type="bibl" target="#Bahr1901"
                            >Bahr 1901</ref>)</p>
                    <p>Ein umstrittener Autor populärer Romane, Journalist und Verfechter sexueller
                        Aufklärung, war Hugo Bettauer, der in seinen Schriften auf soziale
                        Ungerechtigkeiten, wie der Notlage von Frauen und deren Unterdrückung
                        hinwies. 1925 wurde er in seinem Redaktionsbüro niedergeschossen. Passend
                        zum Klima dieser Zeit wurde der Mörder nicht für seine Tat belangt, erhielt
                        dafür viel Zuspruch aus der Gesellschaft. Das Mordmotiv war nicht allein mit
                        Bettauers Aktivitäten zu erklären, sondern auch mit seiner antisemitischen
                        Einstellung. Der Mörder, der österreichische Nationalist Otto Rothstock, war
                        angeregt worden durch die nationalsozialistische Presse, die in ihren
                        Kampagnen gegen das ‚perverse Kloakentier‘ Bettauer hetzte und zum Lynchen
                        aufrief. Rothstock wurde verteidigt durch einen der österreichischen NSDAP
                        nahestehenden Anwalt, der auf sein Honorar verzichtete und erreichte, dass
                        der Täter wegen kurzzeitiger Unzurechnungsfähigkeit freigesprochen und in
                        der psychiatrischen Anstalt für acht Monate verwahrt wurde. Ignaz Seipel
                        lobte die Tat als <quote source="#ref_Pfleger2018-x">die Vollstreckung eines
                            ‚Volksurteils‘</quote> (<ref type="bibl" target="#Pfleger2018"
                            xml:id="ref_Pfleger2018-x">Pfleger 2018</ref>; siehe zum ‚Fall Bettauer‘
                            <ref type="bibl" target="#Hall1978">Hall 1978</ref>). Rothstock wurde
                        noch 1977 in der Sendung <title>Teleobjektiv</title> interviewt, wo er ohne
                        Reue die Richtigkeit seiner Tat bekräftigen konnte.</p>
                </div>
            </div>
            <div xml:id="wdr04_02-06_04">
                <head>3. Erotischer Buchhandel</head>
                <div xml:id="wdr04_02-06_04-01">
                    <p>Bundeskanzler Ignaz Seipel wetterte in einer Rede 1924 gegen die <quote
                            source="#ref_Hall2016-49">Flut an Pornographie</quote> und richtete sich
                        damit gegen Hugo Bettauer, der in diesem Jahr die Zeitschrift <title>Er und
                            Sie. Wochenzeitschrift für Lebenskultur und Erotik</title> herausgab
                            (<ref type="bibl" target="#Hall2016" xml:id="ref_Hall2016-49">Hall 2016:
                            49</ref>). Wegen des Vorwurfs der <quote source="#ref_Concetti2019-181"
                            >Kuppelei, gröblicher Verletzung der öffentlichen Sittlichkeit</quote>
                            (<ref type="bibl" target="#Concetti2019" xml:id="ref_Concetti2019-181"
                            >Concetti 2019: 181</ref>) wurde die Zeitschrift von der Polizei zwei
                        Mal beschlagnahmt: Einmal auf Veranlassung vom Städtischen Jugendamt (unter
                        sozialistischer Führung) und auch direkt vom Bundeskanzler. Selten jedoch
                        kam es zu Verfahren und Verurteilungen; nur in den <quote
                            source="#ref_Concetti2019-204">allerkrassesten Fällen</quote> wurde
                        überhaupt eine Anklage erhoben (<ref type="bibl" target="#Concetti2019"
                            xml:id="ref_Concetti2019-204">ebd.: 204</ref>). Im Falle Bettauer wurden
                        er und sein Geschäftspartner angeklagt und freigesprochen (vgl. <ref
                            type="bibl" target="#Concetti2019">ebd.: 50</ref>). Mit den Mitteln der
                        Justiz war es also nicht möglich den Handel mit Erotischem und
                        Pornographischem beizukommen (vgl. <ref type="bibl" target="#Reiter2019"
                            >Ernst Fischer in Reiter-Zatloukal 2019:&#160;205</ref>).</p>
                    <p>Der erotische Buchhandel untergrub die Bestrebungen von Volkspädagogen und
                        Sittenwächtern und überschritt die Grenzen des rechtlich Erlaubten deutlich
                        mit kreativen Mitteln. Wien war ein bedeutender ‚Marktplatz‘ für den Handel
                        mit erotischer Literatur und Pornographie, der <quote
                            source="#ref_Frimmel2019-62">aus Gründen der Verschleierung häufig auf
                            Kooperation und Transnationalität [setzte], um Spuren zu
                            verwischen</quote> (<ref type="bibl" target="#Frimmel2019"
                            xml:id="ref_Frimmel2019-62">Frimmel 2019: 62</ref>). Autor*innen
                        Verleger*innen und Vertreiber*innen konnten nach den Pressegesetzen von
                        1852, 1862, und 1922 wegen ‚unzüchtiger Schriften‘ angeklagt werden und auch
                        jene, die trotz eines Verbots die Druckschriften, die nach der
                        Beschlagnahmung und der <quote source="#ref_Reiter2019-201">Fällung eines
                            Verbotserkenntnis</quote> (<ref type="bibl" target="#Reiter2019"
                            xml:id="ref_Reiter2019-201">Reiter-Zatloukal 2019: 201</ref>)
                        weiterverbreiteten. In Folge einer Strafgesetznovelle wurde 1929 das
                        Jugendschutzgesetz verschärft, das den Verkauf an Jugendliche unter 16
                        Jahren verbot und 1934 eine Regierungsverordnung <quote
                            source="#ref_Reiter2019-201">zum Schutze der Sittlichkeit und der
                            Volksgesundheit</quote> (<ref type="bibl" target="#Reiter2019"
                            >ebd.</ref>), die die Verbreitung von Lichtbildern und Ansichtskarten
                            <quote source="#ref_Reiter2019-201">auf denen ganz oder vorwiegend der
                            nackte menschliche Körper zu sehen war</quote> (<ref type="bibl"
                            target="#Reiter2019">ebd.</ref>) ebenso verbot. Der Kolportagebuchhandel
                        und die Subskription waren mögliche Distributionsverfahren von
                        Einzellieferungen (in Deutschland angeblich verantwortlich für zwei Drittel
                        der literarischen Vermarktung, in Österreich ist die Zahl nicht bekannt;
                        vgl. <ref type="bibl" target="#Maase2001">Maase 2001: 11</ref>), womit die
                        staatliche Zensur umgangen werden konnte (vgl. <ref type="bibl"
                            target="#Bigler2017a">Brunold-Bigler 2017a</ref>). Der Kolportageroman
                        richtete sich eher an ein kleinbürgerlich-proletarisches Publikum zu einem
                        niedrigen Preis (vgl. <ref type="bibl" target="#Bigler2017b">Brunold-Bigler
                            2017b</ref>). Die Subskription wurde bei speziellen Drucken, wie
                        luxuriösen Druckwerken, die noch nicht produziert waren, eingesetzt; sie
                        konnten zu einem Vorzugspreis angeboten werden und entsprechend der
                        Nachfrage dem Verleger eine bessere Druckplanung ermöglichen (vgl. <ref
                            type="bibl" target="#Frimmel2019">Frimmel 2016: 4</ref>). Umschlagbilder
                        und Titel schafften einen Kaufanreiz, die mit bestimmten Motiven von mehr
                        oder weniger gekleideten Damen und Schlüsselwörtern wie ‚pikant‘ ihre
                        Käuferschaft anzulocken versuchten.</p>
                    <p>Sexualität wurde immer sichtbarer, ungeachtet der Geschmackserziehung, einer
                        kontrollierten Lesepraxis, staatlicher Marktregulierung und einer aktiven
                        Gegnerschaft: in Filmen, Postkarten, Liedern, und ‚Kulturgeschichten‘, aber
                        auch das nicht sichtbare und ‚gegenöffentliche‘ Angebot an Pornografie war
                        in allen Preisklassen zu finden (vgl. <ref type="bibl" target="#Maase2001"
                            >Maase 2001: 17</ref>). Die Gewerbefreiheit ermöglichte es
                        Produzent*innen wie Unternehmer*innen und Verleger*innen,
                        Schriftsteller*innen und anderen, den Markt weiter zu entwickeln. Das
                        Publikum hatte sich zu Konsumenten*innen entwickelt, die einen ökonomischen
                        Aufschwung zur Jahrhundertwende erlebten (vgl. <ref type="bibl"
                            target="#Maase2001">ebd.: 12</ref>).</p>
                </div>
                <div xml:id="wdr04_02-06_04-02">
                    <head>3.1. Leo Schidrowitz (1894–1956) – Verleger</head>
                    <p>Dieses Klima ermöglichte umtriebigen Unternehmer*innen wie Leo Schidrowitz
                        und seiner Frau Martha kurzlebige Neugründungen von Verlagen (vgl. <ref
                            type="bibl" target="#Marschik2015">Marschik/Spitaler 2015</ref>). Seine
                        Buchprojekte wurden nur durch Subskription möglich. Einer seiner größten
                        Erfolge war 1922 die Herausgabe von vier Romanen Hugo Bettauers, darunter
                            <title>Die Stadt ohne Juden. Ein Roman von Übermorgen</title>, deren
                        Umschläge seine Frau grafisch gestaltete. Schidrowitz widmete sich der
                        Publikation vielfältiger Themen im Laufe seines Verlegerdaseins (u. a.
                        publizierte er auch Bücher von Agatha Christie), das Zeit seines Lebens
                        anhielt. So war er <quote source="#ref_Marschik2015-18">im Laufe von 15
                            Jahren […] in verschiedenen Funktionen für insgesamt sechs Verlage
                            verantwortlich, sei es als Gründer, Eigentümer, Direktor,
                            Programmleiter, Gesellschafter oder Mitinhaber.</quote> (<ref
                            type="bibl" target="#Marschik2015" xml:id="ref_Marschik2015-18">Ebd.:
                            18</ref>)</p>
                    <p>Schidrowitz entwickelte ambitionierte Programmplanungen, kreative
                        Verkaufsstrategien und bot luxuriöse Druckwerke mit <quote
                            source="#ref_Marschik2015-18">erfolgsorientierten Inhalten</quote> (<ref
                            type="bibl" target="#Marschik2015">ebd.</ref>) an. Sein verlegerischer
                        Schwerpunkt in der Zeit der Ersten Republik lag in der Publikation von
                        Werken, <quote source="#ref_Hall2013-3">die den schmalen Grat zwischen
                            Voyeurismus und Sexualwissenschaft nicht zu verlassen trachteten</quote>
                            (<ref type="bibl" target="#Hall2013" xml:id="ref_Hall2013-3">Hall 2013:
                            3f.</ref>), wie es Murray G. Hall formuliert. Im Jahr 1925 wurde er
                        Gesellschafter im ‚Verlag für Kulturforschung‘ und dem Verlagsableger
                        ‚Amonesta‘, dessen Geschäftspartner nach 1933 mit dem Ständestaat
                        kokettierte und eventuell Schidrowitz bis zum Anschluss schützte, 1938 aber
                        wegen des Vertriebs erotischer Literatur nach Buchenwald deportiert wurde
                        (vgl. <ref type="bibl" target="#Marschik2015">Marschik/Spitaler 2015:
                            52</ref>). ‚Der Verlag für Kulturforschung‘ orientierte sich an Magnus
                        Hirschfelds Berliner ‚Institut für Sexualforschung‘, lud auch zu Vorträgen
                        ein und verfügte über ein Museum, eine Bibliothek und ein Archiv. Wenig ist
                        über dieses Institut bekannt; dessen Stiftungsurkunde benennt <quote
                            source="#ref_Marschik2015-29">die wesentlichen Beiträge der ‚modernen
                            Sexualwissenschaft‘ zur Bekämpfung von Prostitution und
                            Geschlechtskrankheiten, zur psychoanalytischen Behandlung von
                            Sexualstörungen, zur Eheberatung und Frauenemanzipation, aber auch zur
                            Sterilisierung sexualpathologischer Verbrecher</quote> (<ref type="bibl"
                            target="#Marschik2015" xml:id="ref_Marschik2015-29">Marschik/Spitaler
                            2015: 29</ref>). Das Institut war national wie international vernetzt,
                        Kontakte bestanden außer zu Hirschfeld etwa auch zu Wilhelm Reich oder zu
                        Julius Tandler und dem Roten Wien. Bis 1930 hatte sich Schidrowitz
                        wirtschaftlich und gesellschaftlich etabliert: <quote
                            source="#ref_Marschik2015-35">Er war, wenn auch sicherlich als
                            Außenseiter, Teil des Wiener Gesellschaftsleben</quote> (<ref
                            type="bibl" target="#Marschik2015" xml:id="ref_Marschik2015-35">ebd.:
                            35</ref>) geworden.</p>
                    <p>Schidrowitz bekam die Gefahr, die mit dem ‚Anschluss‘ Österreichs an
                        Nazi-Deutschland drohte, unmittelbar mit: Seine Schwestern und sein Cousin
                        wurden deportiert (vgl. <ref type="bibl" target="#Marschik2015"
                            >Marschik/Spitaler 2015: 52</ref>). Ihm persönlich gelang die
                        rechtzeitige Flucht über Paris nach Brasilien, vermutlich im Jahr 1938. Wie
                        ihm ging es vielen anderen: Ab der Zeit des Ständestaates und der Annäherung
                        an den Nationalsozialismus mussten Schriftsteller*innen und Verleger*innen
                        erotischer Druckwerke ins Exil bzw. im Geheimen ihren Tätigkeiten nachgehen
                        – womit vorerst auch die Vielfalt der österreichischen Literatur endete
                        (vgl. <ref type="bibl" target="#Fischer1985">Fischer 1985: 236</ref>).</p>
                </div>
                <div xml:id="wdr04_02-06_04-03">
                    <head>3.2. Felix Batsy (1877–1952) – Sammler</head>
                    <p>Von den Gefahren des pornografischen Buchmarktes ungeachtet agierte der
                        Sammler Felix Batsy. Er war Bezirkshauptmann von Wiener Neustadt (1919 bis
                        1930) und von Wien Hietzing (1930 bis 1937). Batsy <quote
                            source="#ref_Frimmel2019-1">dokumentiert eindrucksvoll die mediale
                            Vielfalt […], die von Polizei und Justiz als unzüchtig und
                            pornographisch bekämpft wurden.</quote> (<ref type="bibl"
                            target="#Frimmel2019" xml:id="ref_Frimmel2019-1">Frimmel 2019: 1</ref>)
                        Seine Sammlung war penibel katalogisiert und enthielt mehr als 2000 Werke,
                        die sich auf sexualwissenschaftliche Bücher und erotische Fotografien
                        konzentrierte (vgl. <ref type="bibl" target="#Brunner2006">Brunner 2006:
                            158</ref>). Darüber hinaus finden sich in seinem Nachlass
                        Zeitungsauschnitte über Sexualdelikte, Subskriptionsprospekte und
                        Korrespondenzen mit Inhabern jener Verlage, deren Bücher er bezog, und mit
                        Fotografen, bei denen er Aktfotografien mit entsprechenden Anweisungen in
                        Auftrag gab (wie eine Eigenrecherche in der Handschriftensammlung der
                        Wien-Bibliothek ergab). In seiner Fotosammlung lassen sich flagellantische,
                        homoerotische und heteroerotische Motive finden, ebenso aber auch
                        kinderpornographische (vgl. <ref type="bibl" target="#Brunner2006">ebd.:
                            165</ref>). Wie sehr sich Batsy in Sicherheit wähnte oder den Gefahren
                        trotzte, weil ihm möglicherweise seine Funktion als Bezirkshauptmann Schutz
                        bot, zeigt die Korrespondenz, die Batsy auch nach dem ‚Anschluss‘
                        Österreichs an Nazi-Deutschland aufrechterhielt (vgl. <ref type="bibl"
                            target="#Brunner2006">ebd.</ref>). Buchhändler und andere
                        Geschäftspartner, mit denen er Kontakt hielt, mussten ins Ausland flüchten.
                        Aus dem Nachlass geht hervor, dass die Vertreiber der von Batsy gesammelten
                        Literatur nicht nur erotische Literatur verkauften, sondern auch andere von
                        der Zensur betroffene Werke wie eine nach 1942 erworbene Ausgabe der
                            <title>Fackel</title> und Bücher von Bertolt Brecht (vgl. <ref
                            type="bibl" target="#Brunner2006">ebd.: 162f.</ref>).</p>
                    <p>Dass er die Position des Bezirkshauptmannes noch bis in die Zeit des
                        Ständestaates inne hatte, lässt den Schluss zu, dass er dem
                        Christlichsozialen Lager angehörte, auch wenn seine politische Haltung
                        bislang nicht belegt werden konnte. Von mangelnder Zurückhaltung zeugen auch
                        seine Mitgliedschaft und der intensive Briechwechsel im ‚Internationalen
                        Korrespondenzirkel‘, in dem die Inhalte seiner Briefe klar sadomasochistisch
                        verankert sind und er sich bisweilen als Frau ausgibt. Auch dies ist in
                        seinem Nachlass in Mappen abgeheftet (vgl. <ref type="bibl"
                            target="#Brunner2006">ebd.: 168</ref>). Unter dem Pseudonym Bixy Taelfs,
                        ein Anagramm seines Namens, ließ er <quote source="#ref_Frimmel2019-1">aus
                            Vorsichtsgründen als ‚Privatdrucke‘ deklarierte</quote> eigene Gedichte
                        und Erzählungen erotischen Inhalts drucken (<ref type="bibl"
                            target="#Frimmel2019">Frimmel 2019: 1</ref>).</p>
                    <p>Die Zensur und die politische Verfolgung hatten Auswirkungen auf den
                        Verlagsbetrieb und Verkauf, das literarische Schaffen und die fotografischen
                        Produktionen. Wie sehr das Batsy persönlich und seine politische Funktion
                        betraf, und welche Konsequenzen es für ihn gegeben hätte, wäre er seiner
                        Handlungen überführt worden, bleibt offen.</p>
                </div>
            </div>
            <div xml:id="wdr04_02-06_05">
                <head>4. Fazit</head>
                <p>Erotische Literatur kann <quote source="#ref_Fischer1985-193">als Ausgangspunkt
                        für eine nähere Bestimmung des Verhältnisses von Literatur und Ideologie in
                        Österreich bis 1938</quote> (<ref type="bibl" target="#Fischer1985"
                        xml:id="ref_Fischer1985-193">Fischer 1985: 193</ref>) dienen. Ernst Fischer
                    (1985) beschreibt einen Zerfall in ‚Subkulturen‘ und ‚literarischen
                    Teilkulturen‘, die in der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Situation
                    der Ersten Republik zu finden war (vgl. <ref type="bibl" target="#Fischer1985"
                        >ebd.: 192</ref>). In Österreich der 1920er Jahre herrschte demnach ein
                    Kulturkampf, der sich in widersprechenden Ideologien am Beispiel des Handels mit
                    ‚unsittlichen‘ Druckerzeugnissen ablesen lassen kann (vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Templin2016">Templin 2016: 298</ref>). Gleichzeitig fand ein
                    politischer Wandel statt, der sich bei der Durchsetzung und Deutung von
                    Sittlichem widerspiegelte. Sexualmoral wurde von unterschiedlichen Akteuren
                    unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten bekämpft oder erkämpft. Das
                    Aufkommen von Massenmedien und Druckerzeugnissen aller Art, das Engagement von
                    Bürger*innen durch ihren Zusammenschluss in Sittlichkeitsvereine und die
                    Definitionsschwäche von unsittlichen und anstößigen Medien beschreiben einen
                    Kampf um Deutungshoheit. Betroffene Verleger*innen, Herausgeber*innen,
                    Händler*innen und Autor*innen, wurden angezeigt und angeklagt – die
                    Literat*innen der Wiener Moderne als Feinde der Gesellschaft verfemt.
                    Gleichzeitig existierte ein großer Abnehmermarkt für Erotika.</p>
                <p>Zwei Figuren jener Zeit zeigen die Umstände des erotischen Buchhandels
                    exemplarisch auf: Als geistreich und erfinderisch erwies sich der Verleger Leo
                    Schidrowitz, der verkaufsorientierte Ideen zu verwirklichen wusste. Den
                    politischen Veränderungen und der lebensbedrohlichen Lage geschuldet, flüchtete
                    er aus Österreich. Der Sammler Felix Batsy hingegen konnte seine Sammlung geheim
                    halten, musste nicht flüchten und agierte ohne jegliche nachweisbaren
                    strafrechtlichen Folgen. Als Beamter und Sammler musste er die Zeit der Ersten
                    Republik völlig anders erlebt haben als ein Verleger wie Schidrowitz. Als
                    Nutznießer des großen Angebots konnte er eine Buch- und Fotosammlung schaffen,
                    die uns Einblicke in die Erotikszene der Zwischenkriegszeit gewährt.</p>
                <p>Der Wechsel von der Ersten Republik hin zur Dollfuß-Diktatur führte noch nicht
                    dazu, dass sich im erotischen Verlagswesen große Veränderungen ergaben. Erst mit
                    dem ‚Anschluss‘ Österreichs an das Deutsche Reich vermuteten die Zeitgenossen so
                    erhebliche Veränderungen, dass beispielsweise der Verleger Schidrowitz
                    einerseits wegen seines jüdischen Hintergrunds, andererseits aufgrund der
                    strikteren Verfolgung erotischer Literatur ins Exil floh. Auch andere,
                    nicht-jüdische Verleger verließen mit dem ‚Anschluss‘ das Land und setzen ihre
                    Tätigkeit teilweise im Ausland fort.</p>
                <p>Der Ersten Republik Österreichs ist die Kultur fremd geblieben, die sie schuf und
                    uns ihr Scheitern erklärt.</p>
            </div>
        </body>
        <back>
            <div type="bibliography">
                <listBibl>
                    <bibl xml:id="Attwood2002">Attwood, Feona (2002): Reading Porn: The Paradigm
                        Shift in Pornography Research, in: Sexualities 5/1, S. 91–105.</bibl>
                    <bibl xml:id="Babka2015">Babka, Anna/Knoll, Ursula/Schmidt, Matthias (2015):
                        Pornografie theoretisieren. Zur Aktualität eines disparaten
                        Forschungsfeldes, in: medien &amp; zeit. Kommunikation in Vergangenheit und
                        Gegenwart 30/2, S. 5–14.</bibl>
                    <bibl xml:id="Bachleitner2000">Bachleitner, Norbert/Eybl, Franz M./Fischer,
                        Ernst (2000): Geschichte des Buchhandels in Österreich. Harrasowitz Verlag:
                        Wiesbaden.</bibl>
                    <bibl xml:id="Bahr1901">Bahr, Hermann (1901): Erotisches, in: Neues Wiener
                        Tagblatt (22. Juni 1901), S. 1.</bibl>
                    <bibl xml:id="Bataille2020">Bataille, Georges (2020): Die Erotik. Übers. von
                        Gerd Bergfleth. Berlin: Matthes &amp; Seitz.</bibl>
                    <bibl xml:id="Blaschitz2014">Blaschitz, Edith (2014): Der „Kampf gegen Schmutz
                        und Schund“. Film, Gesellschaft und die Konstruktion nationaler Identität in
                        Österreich (1946–1970). Wien/Berlin/Münster: LIT.</bibl>
                    <bibl xml:id="Blaschitz2008">Blaschitz, Edith (2008): Kampf gegen „Schmutz und
                        Schund“. Medienrezeption in Österreich (1945–1965), in: Edith
                        Blaschitz/Martin Seibt (Hg.): Medienbildung in Österreich. Historische und
                        aktuelle Entwicklungen, theoretische Positionen und Medienpraxis.
                        Wien/Berlin/Münster: LIT, S. 136–147.</bibl>
                    <bibl xml:id="Brunner2006">Brunner, Andreas (2006): Büchersammler und Pornograf.
                        Zur Sammlung von Felix Batsy in den Beständen der Wienbibliothek, in: Julia
                        Danielczyk/Sylvia Mattl-Wurm/Christian Mertens (Hg.): Das Gedächtnis der
                        Stadt. 150 Jahre Wienbibliothek im Rathaus. Wien: Verlag für Geschichte und
                        Politik, S. 156–170.</bibl>
                    <bibl xml:id="Bigler2017a">Brunold-Bigler, Ursula (2017a): Kolportagebuchhandel,
                        in: Severin Corsten/Stephan Füssel/Günther Pflug/Adolf Schmidt-Künsemüller
                        (Hg.): Lexikon des gesamtes Buchwesens Online. URL: <ref
                            target="https://referenceworks.brillonline.com/entries/lexikon-des-gesamten-buchwesens-online/kolportagebuchhandel-COM_110686?s.num=0&amp;s.rows=20&amp;s.mode=DEFAULT&amp;s.f.s2_parent=lexikon-des-gesamten-buchwesens-online&amp;s.start=0&amp;s.q=kolportagebuchhandel"
                            >https://referenceworks.brillonline.com/entries/lexikon-des-gesamten-buchwesens-online/kolportagebuchhandel-COM_110686?s.num=0&amp;s.rows=20&amp;s.mode=DEFAULT&amp;s.f.s2_parent=lexikon-des-gesamten-buchwesens-online&amp;s.start=0&amp;s.q=kolportagebuchhandel</ref>,
                        Zugriff am 20.2.2022.</bibl>
                    <bibl xml:id="Bigler2017b">Brunold-Bigler, Ursula (2017b): Kolportageroman, in:
                        Severin Corsten/Stephan Füssel/Günther Pflug/Adolf Schmidt-Künsemüller
                        (Hg.): Lexikon des gesamtes Buchwesens Online. URL: <ref
                            target="https://referenceworks.brillonline.com/entries/lexikon-des-gesamten-buchwesens-online/kolportageroman-COM_110687?s.num=6&amp;s.rows=20&amp;s.f.s2_parent=s.f.book.lexikon-des-gesamten-buchwesens-online&amp;s.q=Kolportage"
                            >referenceworks.brillonline.com/entries/lexikon-des-gesamten-buchwesens-online/kolportageroman-COM_110687?s.num=6&amp;s.rows=20&amp;s.f.s2_parent=s.f.book.lexikon-des-gesamten-buchwesens-online&amp;s.q=Kolportage</ref>,
                        Zugriff am 20.2.2022.</bibl>
                    <bibl xml:id="Bundesgesetzblatt1934">Bundesgesetzblatt (1934) =
                        Bundesgesetzblatt für den Bundesstaat Österreich. Ausgegeben am 1. Mai
                        1934.</bibl>
                    <bibl xml:id="Concetti2019">Concetti, Riccardo (2019): Ein Roman der Straße.
                        Hugo Bettauers Die freudlose Gasse zwischen Sex und Sozialrefomen, in:
                        Clemens Ruthner/Matthias Schmidt (Hg.): Die Mutzenbacher. Lektüren und
                        Kontexte eines Skandalromans. Wien: Sonderzahl, S. 179– 189.</bibl>
                    <bibl xml:id="Eder2009">Eder, Franz X. (2009): Kultur der Begierde. Eine
                        Geschichte der Sexualität. München: C.H. Beck.</bibl>
                    <bibl xml:id="Fischer1985">Fischer, Ernst (1985): Literatur und Ideologie in
                        Österreich 1918–38. Forschungsstand und Forschungsperspektiven, in:
                        Internationales Archiv für Sozialgeschichte der deutschen Literatur. 1.
                        Sonderheft Forschungsreferate 1985, S. 183–255.</bibl>
                    <bibl xml:id="Frimmel2019">Frimmel, Johannes (2019): Das Geschäft mit der
                        Unzucht. Die Verlage und der Kampf gegen Pornographie im Kaiserreich und in
                        der Weimarer. Wiesbaden: Harrassowitz Verlag.</bibl>
                    <bibl xml:id="Hall1978">Hall, Murray G. (1978): Der Fall Bettauer. Wien: Löcker
                        Verlag.</bibl>
                    <bibl xml:id="Hall2013">Hall, Murray G. (2013): Das schamlose Volkslied. Eine
                        Einleitung. URL: <ref
                            target="http://verlagsgeschichte.murrayhall.com/wp-content/uploads/2015/09/Das-schamlose-Volkslied.pdf"
                            >verlagsgeschichte.murrayhall.com/wp-content/uploads/2015/09/Das-schamlose-Volkslied.pdf</ref>,
                        Zugriff am 19.10.2021.</bibl>
                    <bibl xml:id="Hall2016">Hall, Murray G. (2016): „nur für einen
                        wissenschaftlichen Leserkreis bestimmt …“. Zum Vertrieb und Verkauf von
                        erotischem Lesestoff im Wien des 20. Jahrhunderts, in: Mitteilungen der
                        Gesellschaft für Buchforschung in Österreich 2016/2, S. 43–60.</bibl>
                    <bibl xml:id="Kirk2003">Kirk, Timothy (2003): Fascism and Austrofascism, in:
                        Günter Bischof/Anton Pelinka/Alexander Lassner (Hg.): The
                        Dollfuss/Schuschnigg Era in Austria: A Reassessment. New Jersey: transaction
                        (Contemporary Austrian Studies Book 11), S. 10–30.</bibl>
                    <bibl xml:id="Korn2008">Korn, Gottfried (2008): Österreich und die
                        Pressefreiheit, in: Johannes Weberling/Georg Wallraf/Andrea Deters (Hg.): Im
                        Zweifel für die Pressefreiheit. Festschrift zur 100. Arbeitstagung der
                        Arbeitsgemeinschaft der Verlagsjustitiare am 29. Juni 2007 auf dem Hambacher
                        Schloß. Baden-Baden: Nomos, S. 61–78.</bibl>
                    <bibl xml:id="Lautmann2002">Lautmann, Rüdiger (2002): Soziologie der Sexualität.
                        Erotischer Körper, intimes Handeln und Sexualkultur. Weinheim/München:
                        Juventa.</bibl>
                    <bibl xml:id="Maase2001">Maase, Kaspar (2001): Einleitung: Schund und Schönheit.
                        Ordnungen des Vergnügens um 1900, in: Kaspar Maase/Wolfgang Kaschuba (Hg.):
                        Schund und Schönheit. Populäre Kultur um 1900. Wien: Böhlau Verlag, S.
                        9–28.</bibl>
                    <bibl xml:id="Marschik2015">Marschik, Matthias/Georg Spitaler (2015): Leo
                        Schidrowitz. Autor und Verleger. Sexualforscher und Sportfunktionär. Berlin:
                        Hentrich &amp; Hentrich.</bibl>
                    <bibl xml:id="Moser2019">Moser, Karin (2019): „Mit Rücksicht auf die
                        Notwendigkeiten des Staates …“. Autoritäre Propaganda und mediale Repression
                        im austrofaschistischen „Ständestaat“, in: Matthias Karmasin/Christian
                        Oggolder (Hg.): Österreichische Mediengeschichte. Bd. 2: Von Massenmedien zu
                        sozialen Medien (1918 bis heute). Wiesbaden: Springer VS, S. 37–59.</bibl>
                    <bibl xml:id="Pfleger2018">Pfleger, Philip (2018): Als die Juden aus Wien
                        verschwanden. URL: <ref target="https://orf.at/vstories/stadtohnejuden"
                            >orf.at/vstories/stadtohnejuden</ref>, Zugriff am 20.2.2022.</bibl>
                    <bibl xml:id="Reiter2019">Reiter-Zatloukal, Ilse (2019): Zwischen Strafbarkeit
                        und Kunstfreiheit. Die Mutzenbacher in rechtshistorischer Perspektive, in:
                        Clemens Ruthner/Matthias Schmidt (Hg.): Die Mutzenbacher. Lektüren und
                        Kontexte eines Skandalromans. Wien: Sonderzahl, S. 195–225.</bibl>
                    <bibl xml:id="Schnitzler1928">Schnitzler, Arthur (1928): Der Kampf gegen „Schund
                        und Schmutz“, in: Neue Freie Presse (10. Juni 1928), S. 10f.</bibl>
                    <bibl xml:id="Schoenert2001">Schönert, Jörg (2001): Zu den sozio-kulturellen
                        Praktiken im Umgang mit Literatur(en) von 1770 bis 1930, in: Kaspar
                        Maase/Wolfgang Kaschuba (Hg.): Schund und Schönheit. Populäre Kultur um
                        1900. Wien: Böhlau Verlag, S. 283–289.</bibl>
                    <bibl xml:id="Schwartz1998">Schwartz, Vanessa R. (1998): Spectacular Realities.
                        Early Mass. Culture in Fin-de-siecle Paris. Berkeley: University of
                        California Press.</bibl>
                    <bibl xml:id="Templin2016">Templin, Christina (2016): Medialer Schmutz. Eine
                        Skandalgeschichte des Nackten und Sexuellen im Deutschen Kaiserreich
                            1890–1914<hi rend="italic">.</hi> Bielefeld: transcript.</bibl>
                    <bibl xml:id="Weitzman2019">Weitzman, Erica (2019): ‘An Injury to Shame’.
                        Obscenity and Affect in Nineteenth-Century German Aesthetics, in: Orbis
                        Litterarum 74, S. 3–17.</bibl>
                </listBibl>
            </div>
        </back>
    </text>
</TEI>
