<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><?xml-model href="https://www.univie.ac.at/wdr/schema/wdr.rng" type="application/xml" schematypens="http://relaxng.org/ns/structure/1.0"?><?xml-model href="https://www.univie.ac.at/wdr/schema/wdr.sch" type="application/xml" schematypens="http://purl.oclc.org/dsdl/schematron"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0"
    xml:id="wdr04_02-07-Knuechel" rend="wdr">
    <teiHeader>
        <fileDesc>
            <titleStmt>
                <title type="main" xml:lang="de">Die rechtlichen Auseinandersetzungen Karl Kraus’
                    mit Alfred Staackmann und Lothar Rübelt</title>
                <author>
                    <name>
                        <forename>Johannes</forename>
                        <surname>Knüchel</surname>
                    </name>
                    <affiliation>Ludwig Boltzmann Institute for Digital History</affiliation>
                    <idno type="ORCID">0000-0002-7516-0821</idno>
                </author>
            </titleStmt>
            <publicationStmt>
                <publisher>Wiener Digitale Revue</publisher>
                <date>2022</date>
                <availability>
                    <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/"><p>For this
                            publication, a Creative Commons Attribution 4.0 International license
                            has been granted by the author(s), who retain full
                        copyright.</p></licence>
                </availability>
                <idno type="DOI">10.25365/wdr-04-02-07</idno>
                <idno type="URL"
                    >https://journals.univie.ac.at/index.php/wdr/article/view/0000</idno>
            </publicationStmt>
            <seriesStmt>
                <title>Wiener Digitale Revue</title>
                <biblScope unit="issue">4</biblScope>
                <idno type="ISSN">2709-376X</idno>
            </seriesStmt>
            <sourceDesc>
                <p>born digital</p>
            </sourceDesc>
        </fileDesc>
        <profileDesc>
            <langUsage>
                <language ident="de"/>
            </langUsage>
            <textClass>
                <keywords xml:lang="de">
                    <term xml:lang="de">Karl Kraus</term>
                    <term xml:lang="de">Die Fackel</term>
                    <term xml:lang="de">Bildzitat</term>
                    <term xml:lang="de">Fotomontage</term>
                    <term xml:lang="de">Urheberrechtsstreit</term>
                    <term xml:lang="de">Oskar Samek</term>
                </keywords>
                <keywords xml:lang="en">
                    <term xml:lang="en">Karl Kraus</term>
                    <term xml:lang="en">Die Fackel</term>
                    <term xml:lang="en">quotation of images</term>
                    <term xml:lang="en">photomontage</term>
                    <term xml:lang="en">copyright lawsuit</term>
                    <term xml:lang="en">Oskar Samek</term>
                </keywords>
            </textClass>
        </profileDesc>
        <revisionDesc>
            <listChange>
                <change>
                    <date when-iso="2022-04-19">Converted from a Word document</date>
                    <name>Laura Tezarek</name>
                </change>
                <change>
                    <date when-iso="2022-05-11">Encoded</date>
                    <name>Laura Tezarek</name>
                </change>
            </listChange>
        </revisionDesc>
    </teiHeader>
    <text>
        <front>
            <div type="abstract" xml:lang="de">
                <p>Im Zentrum des Beitrags von Johannes Knüchel steht eine Urheberrechtsklage, die
                    1931 gegen Karl Kraus aufgrund des umstrittenen Abdrucks einer Sportfotografie
                    in der <title>Fackel</title> angestrebt wurde. Dieser Fall ist insbesondere
                    interessant, weil er sich um die Frage dreht, ob und wie damals Bilder bzw.
                    Fotografien zitiert werden durften. Er befindet sich an der Schnittstelle
                    zwischen Satire, Rechtswissenschaft und Zeichen- bzw. Bildtheorie – ein sehr
                    fruchtbarer Ort in Hinblick auf Kraus’ Umgang mit Bildern, seine spezifische
                    Technik des Zitierens und Montierens und seine Betätigung auf dem Gebiet des
                    Rechts. </p>
            </div>
            <div type="abstract" xml:lang="en">
                <p>Johannes Knüchel’s contribution focuses on a copyright lawsuit against Karl Kraus
                    in 1931, based on a debated reprint of a sports photograph in the
                        <title>Fackel</title>. This case is particularly interesting because it
                    addresses the question whether and how images or photographs could be quoted at
                    the time. And the case is at the intersection between satire, jurisdiction, and
                    sign or image theory – a fertile point with regard to Kraus and his use of
                    images, his specific technique of quoting and montage, and his activities in the
                    legal field.</p>
            </div>
        </front>
        <body>
            <div xml:id="wdr04_02-07_01">
                <head>1. Einführung</head>
                <p>In den über zweihundert Rechtsakten, die aus der Kanzlei des Wiener Rechtsanwalts
                    Oskar Samek (1889–1959) stammen und die seine Arbeit mit und für Karl Kraus von
                    1922 bis 1938 dokumentieren, sind die weitaus meisten Zeugnis dafür, dass die
                    beiden aufmerksam verfolgten, wo ein Rechtsanspruch von Kraus gültig gemacht
                    werden konnte. Wenn es darum ging, Berichtigungen von Mitteilungen unwahrer
                    Tatsachen in der Presse durchzusetzen oder Ehrenbeleidigungen und
                    Urheberrechtsverletzungen zu bekämpfen, war Samek oft zur Stelle und ging im
                    Namen seines Mandanten gegen die Gegner vor. Akten oder Fälle, in denen hingegen
                    Kraus als beklagte Partei auftreten musste, sind also eine Seltenheit.<note
                        xml:id="endnote_01"><p>Nur sieben Akten dokumentieren Prozesse, die nicht
                            von Kraus, sondern von einer jeweiligen Gegenseite initiiert
                        wurden.</p></note> Dabei ist besonders einer, der Fall Lothar Rübelt contra
                    Karl Kraus aus dem Jahr 1931, von Interesse, weil er sich um die Frage dreht, ob
                    und wie Kraus in der <title>Fackel</title> Bilder bzw. Fotografien zitieren
                    durfte. Da Samek und Kraus sich dort auf einen Fall aus dem Jahr 1914, Alfred
                    Staackmann contra Karl Kraus, berufen, bei dem es ebenfalls um die gleiche
                    Materie ging – zu dem allerdings keine Akten überliefert sind, sondern der nur
                    in der <title>Fackel</title> dokumentiert ist –, ist es sinnvoll, beide Fälle
                    sowie ihre Hintergründe zu betrachten, um den Fragen nachzugehen, wie Kraus mit
                    dem verhältnismäßig neuen Medium umging, wie (juristisch) argumentiert wurde und
                    welche Rolle die <title>Fackel</title> spielte.</p>
            </div>
            <div xml:id="wdr04_02-07_02">
                <head>2. Der Fall Lothar Rübelt contra Karl Kraus</head>
                <div xml:id="wdr04_02-07_02-01">
                    <p>Im November 1931 brachte der Sportfotograf Lothar Rübelt (1901–1990) beim
                        Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen eine Klage gegen Karl Kraus wegen
                        Urheberrechtsverletzung ein. Rübelt, der <quote
                            source="#ref_Koetzle2005-204">als führender Vertreter der
                            Sportfotografie nach 1930</quote> (<ref type="bibl"
                            target="#Koetzle2005" xml:id="ref_Koetzle2005-204">Koetzle 2005:
                            204f.</ref>) gilt, dokumentierte neben zahlreichen anderen
                        Veranstaltungen auch das sogenannte Wiener Derby im Jahr 1931. Das
                        Galopprennen wurde nach englischem Vorbild seit 1868 in der österreichischen
                        Hauptstadt veranstaltet. Vier Aufnahmen von Rübelt erschienen in der Nr. 306
                        des siebten Jahrgangs der illustrierten Wochenzeitschrift <title>Die
                            Bühne</title> (<ref type="bibl" target="#Buehne1931">Die Bühne 1931:
                            26–28</ref>).<note xml:id="endnote_02"><p>Rübelt war selber Sportler und
                                veröffentlichte seine ersten Fotografien bereits Ende der 1910er,
                                vgl. <ref type="bibl" target="#Ruebelt1919">Rübelt (1919)</ref>,
                                Zugriff am 16.8.2022. Schon in der Debütausgabe der
                                    <title>Bühne</title> von 1924 wurden Fotografien von Rübelt
                                veröffentlicht, vgl. <ref type="bibl" target="#Ruebelt1924">Rübelt
                                    (1924)</ref>, Zugriff am 16.8.2022.</p></note> Unter dem Titel
                        ‚Zwei Derbys‘ waren auf den Seiten 26 bis 28 die vier Bilder von Rübelt
                        sowie zwei vom englischen Epsom Derby (geliefert von der Firma ‚Photo
                        Keystone View &amp; Co.‘) als kontrastierende Fotoreportage abgedruckt,
                        wobei der Darstellungsschwerpunkt weniger auf dem Rennen und mehr auf den
                        beteiligten Personen, Besuchern wie Clubmitgliedern lag. So fing Rübelt nach
                        dem Rennen auch die Reaktion Alphonse Meyer Rothschilds ein. Rothschild war
                        bekannt für seinen Rennstall und seine Erfolge in den öffentlich
                        veranstalteten Galopprennen.<note xml:id="endnote_03"><p>Vgl. die Berichte
                                in der <title>Neuen Freien Presse</title> vom 27. Juli 1930 (S. 18)
                                unter <ref
                                    target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nfp&amp;datum=19300727&amp;ref=anno-search&amp;seite=18"
                                    >anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nfp&amp;datum=19300727&amp;ref=anno-search&amp;seite=18</ref>,
                                Zugriff am 16.8.2022, und vom 22. September 1930 (S. 9) unter <ref
                                    target="anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nfp&amp;datum=19300922&amp;ref=anno-search&amp;seite=9"
                                    >anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nfp&amp;datum=19300922&amp;ref=anno-search&amp;seite=9</ref>,
                                Zugriff am 16.8.2022.</p></note> Bestürzt darüber, dass er mit
                        seinem Pferd, <quote source="#ref_NFP1930">dem besten Oesterreicher</quote>
                            (<ref type="bibl" target="#NFP1930" xml:id="ref_NFP1930">Neue Freie
                            Presse, 21. September 1930</ref>), <quote source="#ref_Buehne1931-26"
                            >nur Zweiter</quote> (<ref type="bibl" target="#Buehne1931"
                            xml:id="ref_Buehne1931-26">Die Bühne 1931:&#160;26</ref>) geworden war,
                        sieht man ihn auf dem Fotografieporträt die linke Hand an die Wange legen,
                        in seinem Gesicht der halbgeöffnete Mund Ausdruck von Fassungslosigkeit und
                            Resignation.<note xml:id="endnote_04"><p>Für die Beschreibung des Bildes
                                ist der ANNO-Scan die beste Grundlage. Kraus hat für die Wiedergabe
                                des Fotos in der <title>Fackel</title> das Klischee stark
                                verkleinern lassen, sodass in einem Originalexemplar der
                                    <title>Fackel</title> Nr. 857–863, das dem Verfasser vorliegt,
                                gerade noch der halb geöffnete Mund erahnbar ist; während im
                                Zweitausendeins-Reprint das Klischee stark ausgeblichen ist, ist die
                                Wiedergabe in der <title>Online-Fackel</title> – wohl wegen des
                                Scans ohne Grautöne, die für Texte optimal, für Bilder inadäquat ist
                                – kaum erkennbar, vgl. <ref
                                    target="http://fackel.oeaw.ac.at/f/857,106"
                                    >fackel.oeaw.ac.at/f/857,106</ref>, Zugriff am
                            16.8.2022.</p></note> Links oberhalb des Porträts ist ein aus einiger
                        Entfernung geschossenes Foto von der Zielgeraden zu sehen, kurz bevor das
                        Siegerpferd die Ziellinie überquert.</p>

                    <figure xml:id="wdr04_02-07_Abb_01">
                        <graphic width="347px" height="468px" url="media/wdr04_02-07_Abb_01.jpg"/>
                        <head type="legend">Bilder vom Wiener Derby 1931 in <title>Die Bühne</title>
                                (<ref type="bibl" target="#Buehne1931">2.&#160;Juniheft 1931, S.
                                26</ref>). ANNO/Österreichische Nationalbibliothek.</head>
                    </figure>

                    <p>Die 65. von insgesamt 111 Glossen in der siebenfachen
                        <title>Fackel</title>-Nummer 857–863 vom August 1931 lautet auf den Titel
                            <quote source="#ref_AAC-Fackel-105">Rothschild muß sich
                            einschränken</quote> (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel"
                            xml:id="ref_AAC-Fackel-105">F 857–863: 105–107</ref>).<note
                            xml:id="endnote_05"><p>Die zweifach vorkommende Rubrik ‚Glossen‘ auf den
                                Seiten 5–39 und 93–128.</p></note> In der Mitte der Glosse, am Fuß
                        der Seite 106, ist das Fotoporträt Rübelts von Rothschild eingegliedert,
                        eine gesperrte Passage eines längeren Zeitungszitates unterbrechend. Es war
                        das erste und blieb das einzige Mal, dass Kraus in der <title>Fackel</title>
                        eine Fotografie von Rübelt wiedergibt, was aber nicht auf die Klage
                        zurückzuführen sein muss, wie die Akte aus der Kanzlei von Oskar Samek, der
                        seit 1922 Kraus’ Anwalt in Wien war, veranschaulicht (Nr. 167 in der Zählung
                        Hermann Böhms, des ersten Herausgebers: <ref type="bibl" target="#Boehm1995"
                            >Böhm 1995–1997</ref>).<note xml:id="endnote_06"><p>Die Akten werden im
                                Folgenden zitiert nach dem Muster ‚Aktennummer.Dokumentennummer‘.
                                Eine neue, digitale Edition ist vor Kurzem erschienen, s. die
                                Projektvorstellung durch die Herausgeber:innen in dieser
                                Ausgabe.</p></note></p>

                    <figure xml:id="wdr04_02-07_Abb_02">
                        <graphic width="150px" height="300px" url="media/wdr04_02-07_Abb_02.jpg"/>
                        <head type="legend">Reproduktion des in der <title>Bühne</title>
                            veröffentlichten Fotos von Alphonse Meyer Rothschild in <title>Die
                                Fackel</title> (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel">Nr. 857–863
                                vom August 1931, S. 103</ref>). Privataufnahme.</head>
                    </figure>

                    <p>Am 3. Oktober 1931, also mit einigem Abstand zur Veröffentlichung der
                        inkriminierten <title>Fackel</title>, schrieb Lothar Rübelt an den Verlag
                        Die Fackel einen handschriftlich unterzeichneten Brief (<ref type="bibl"
                            target="#Boehm1995">ebd.: 167.1</ref>). Dieses Dokument ist das erste in
                        der erhaltenen Akte, die als solche im gesamten Bestand insofern eine
                        Seltenheit darstellt, als es sich hier um eine Sache handelt, die nicht von
                        Kraus selbst, sondern von jemand anderem ausgegangen ist. Rübelt formulierte
                        in diesem Brief die knappe und vorsichtige Anfrage wie folgt: <quote
                            source="#ref_Boehm1995-167.1">Ich möchte Sie ersuchen mir mitzuteilen,
                            wie Sie in den Besitz dieses Bildes gelangt sind, bezw. von wem Sie das
                            Reproduktionsrecht erworben haben.</quote> (<ref type="bibl"
                            target="#Boehm1995" xml:id="ref_Boehm1995-167.1">Ebd.</ref>) Die Antwort
                        von Oskar Samek im Namen des Verlags folgte drei Tage später, am 6. Oktober
                            (<ref type="bibl" target="#Boehm1995">ebd.: 167.2</ref>). Darin teilt
                        er, ausgehend vom ‚beziehungsweise‘ im Brief Rübelts, die Anfrage in zwei
                        Fragen auf und beantwortet diese jeweils in einem Absatz. Zunächst müsse die
                        erste Frage <quote source="#ref_Boehm1995-167.2">nicht beantwortet
                            werden</quote> (<ref type="bibl" target="#Boehm1995"
                            xml:id="ref_Boehm1995-167.2">ebd.</ref>), Sameks Gegenvorschlag lautet:
                            <quote source="#ref_Boehm1995-167.2">Ihr Interesse kann zum Teil
                            befriedigt werden, wenn Sie sich unter den Zeitschriften, denen Sie das
                            Bild überlassen haben, eine aussuchen.</quote> (<ref type="bibl"
                            target="#Boehm1995">Ebd.</ref>)</p>
                    <p>Sodann ging der Anwalt auf die Frage des Reproduktionsrechtes ein – im
                        überlieferten Typoskriptdurchschlag vertippte sich der oder die
                        Kanzleimitarbeiter:in und es war von einem <quote
                            source="#ref_Boehm1995-167.2">Reduktionsrecht</quote> (<ref type="bibl"
                            target="#Boehm1995">ebd.</ref>) die Rede –, das nicht vom Verlag Die
                        Fackel, sondern einzig von den <quote source="#ref_Boehm1995-167.2">oben
                            erwähnten Zeitschriften</quote> (<ref type="bibl" target="#Boehm1995"
                            >ebd.</ref>) zu erwerben gewesen sei. Denn dem Verlag stünde das Recht
                            <quote source="#ref_Boehm1995-167.2">zur Zitierung in einem bestimmten
                            Zusammenhang frei</quote> (<ref type="bibl" target="#Boehm1995"
                            >ebd.</ref>). Darauf wird analog zum ersten Absatz ein Lektürevorschlag
                        geäußert: <quote source="#ref_Boehm1995-167.2">Ueber die Gründe dieser
                            Befugnis gibt Ihnen auf Wunsch der Wortlaut des einschlägigen Gesetzes
                            und der Judikatur Auskunft, namentlich die Entscheidung vom 12. April
                            1915 GZ&#160;Kr&#160;I&#160;44/15, die einen analogen Fall der
                            Reproduktion einer Photografie durch ‚Die Fackel‘ betraf.</quote> (<ref
                            type="bibl" target="#Boehm1995">Ebd.</ref>) Mit diesem Hinweis schließt
                        der Brief.</p>
                    <p>Offensichtlich begnügte sich der Fotograf aber nicht mit diesem Hinweis, er
                        brachte am 5. November 1931 die Klage ein. Nachdem Kraus am 28. Dezember vom
                        Landesgericht für Zivilrechtssachen zunächst schuldig gesprochen wurde (<ref
                            type="bibl" target="#Boehm1995">ebd.: 167.9</ref>), legte er am 26.
                        Januar 1932 Berufung ein, der Fall ging so vor die nächste Instanz, das
                        Oberlandesgericht Wien. Dieses gab dann am 2. März dem Berufungswerber,
                        Kraus, Recht und änderte das erstinstanzliche Urteil ab (<ref type="bibl"
                            target="#Boehm1995">ebd.: 167.15</ref>). Die Änderung des
                        Urteilsspruches stellte Rübelt – mittlerweile nicht mehr wie noch in erster
                        Instanz von Ernst Uzel, sondern von seinem langjährigen Freund Otto Gustav
                            Wächter<note xml:id="endnote_07"><p>Otto Gustav Wächter war seit 1930
                                NSDAP-Mitglied und machte parteiintern Karriere. Nach dem Juliputsch
                                1934, an dem er aktiv beteiligt war, gelang ihm die Flucht nach
                                Deutschland auch dadurch, dass er zunächst in der Wohnung der
                                Familie Rübelt Unterschlupf finden konnte (vgl. <ref type="bibl"
                                    target="#Ruebelt1976">Rübelt ca. 1976: ab
                            9′45′′</ref>).</p></note> vertreten – hingegen nicht zufrieden und er
                        nahm am 14. April sein Recht wahr, gegen das Oberlandesgerichtsurteil
                        Revision einzulegen (<ref type="bibl" target="#Boehm1995">ebd.:
                        167.17</ref>). Am 20. September erging schließlich das in dieser
                        Angelegenheit letztgültige Urteil des Obersten Gerichtshofes (<ref
                            type="bibl" target="#Boehm1995">ebd.: 167.21</ref>), in dem Kraus
                        abermals Recht gegeben wurde.</p>
                </div>
                <div xml:id="wdr04_02-07_02-02">
                    <head>Exkurs: Bildreproduktionen in der Fackel und den Akten</head>
                    <p>1931 war Kraus bereits im Umgang mit Bildreproduktionen geübt. Mit seiner in
                        der <title>Fackel</title> Nr. 326–328 vom Sommer 1911 veröffentlichten
                            <quote source="#ref_AAC-Fackel-326-U1">Illustration</quote> (<ref
                            type="bibl" target="#AAC-Fackel" xml:id="ref_AAC-Fackel-326-U1">F
                            326–328: U1</ref>), die Moriz Benedikt, den Herausgeber der <title>Neuen
                            Freien Presse</title>, als ‚Sieger‘ vor der Säule der Pallas Athene vor
                        dem Wiener Parlamentsgebäude zeigt, erfand er die satirische Fotomontage
                        (vgl. <ref type="bibl" target="#Lensing1988">Lensing 1988: 559</ref>; <ref
                            type="bibl" target="#Fischer2020">Fischer 2020: 1004</ref>). Es deutete
                        sich bereits an, dass Kraus dem Medium der Bildreproduktion innerhalb seiner
                        Zeitschrift eine Aussagekraft abgewinnen wollte, und so verwundert es nicht,
                        dass es von ihm hierzu seine eigene Tätigkeit reflektierende Texte bzw.
                        Textpassagen gibt.<note xml:id="endnote_08"><p>Vgl. ‚Die Staackmänner‘, in:
                                    <ref type="bibl" target="#AAC-Fackel">F 398: 22–28</ref>,
                                besonders 27; ‚Läuterung‘, in: <ref type="bibl" target="#AAC-Fackel"
                                    >F 686–690</ref>, Mai 1925: 80–92.</p></note> Dennoch kann man
                        sagen, dass er die Montage unterschiedlicher Bilder bzw. Bildausschnitte für
                        eine Veröffentlichung in der <title>Fackel</title> in der Folge nicht so oft
                        vornahm wie die ‚einfache‘, lediglich durch Verkleinerung erreichte
                        Reproduktion eines vorgefundenen Bildes oder einer bereits publizierten
                            Fotografie.<note xml:id="endnote_09"><p>Als erste solche gilt die
                                Reproduktion eines am Lido von Venedig aufgenommenen Fotos des
                                Schriftstellers Hermann Bahr, die Kraus in F 381–383, September
                                1913: 33 wiedergab. Burkhard Müller spricht von einer Fotografie,
                                    <quote source="#ref_Mueller1995-92">die den Charakter des
                                    dokumentarischen Zitats trägt</quote> (<ref type="bibl"
                                    target="#Mueller1995">Müller 1995: 92</ref>).</p></note> Neben
                        einer wichtigen, später noch ausführlicher beschriebenen Fotografie, die den
                        Schriftsteller Otto Ernst zeigt, versuchte Kraus auch schon, das
                        professionelle Umfeld Rübelts per direktem Bild- bzw. Fotozitat
                        bloßzustellen: In einer Glosse der <title>Fackel</title> Nr. 697–705 brachte
                        er nämlich im Oktober 1925 ein lediglich für den Satz in der Zeitschrift
                        verkleinertes Foto der Belegschaft um den Herausgeber der Illustrierten
                            <title>Die Bühne</title>, Emmerich Békessy. Der hinter der sehr
                        erfolgreichen <title>Bühne</title> stehende Kronos-Verlag leitete folglich
                        rechtliche Schritte gegen Kraus ein, die aber, wie in Akte 32 aus der
                        Kanzlei Samek dokumentiert, keine Früchte trugen. Der Schlagabtausch
                        zwischen Békessy und Kraus im Medium des Bildes war von Ersterem eröffnet
                        worden, als dieser in der zweiten von ihm herausgegebenen, ebenfalls höchst
                        beliebten Zeitschrift aus dem Hause Kronos, der <title>Stunde</title>, ein
                        retuschiertes ‚Jugendbildnis‘ von Kraus und dessen Schwester, Marie
                        Turnowsky, veröffentlichte. Kraus dokumentierte und kommentierte dieses
                        Ereignis nicht nur,<note xml:id="endnote_10"><p>Vgl. ‚Läuterung‘, in: <ref
                                    type="bibl" target="#AAC-Fackel">F 686–690</ref>, Mai 1925:
                                80–92, die Bildreproduktionen auf 86f.</p></note> er leitete durch
                        Samek ebenso rechtliche Schritte ein. Diesen Fall der öffentlichen
                        Herabwürdigung auf visueller Ebene vom April 1925 nahm der Satiriker zum
                        Anlass, die Schlagzahl gegen Békessy und <title>Die Stunde</title> zu
                        erhöhen, wie an den Akten 12 bis 14 und 16 bis 18 ersichtlich ist.<note
                            xml:id="endnote_11"><p>Das retuschierte Jugendbildnis von Kraus und
                                seiner Schwester stellte nicht den einzigen Versuch der
                                    <title>Stunde</title> dar, Kraus mittels Bildern zu
                                verunglimpfen, vgl. Akte 15.</p></note></p>
                </div>
            </div>
            <div xml:id="wdr04_02-07_03">
                <head>3. Der Präzedenzfall zu Rübelt: Staackmann contra Kraus</head>
                <p>Im Gegensatz zum Fall, auf den Samek im ersten Antwortbrief hinwies, wurde die
                    Auseinandersetzung mit Lothar Rübelt in der <title>Fackel</title> nicht weiter
                    besprochen oder dokumentiert. Bei dem vom Anwalt zitierten Fall handelte es sich
                    um die Auseinandersetzung mit dem Verleger Alfred Staackmann, zurückgehend auf
                    Kraus’ Aufsatz ‚Die Staackmänner‘ (von Ende April 1914) und die darin zum
                    Ausdruck gebrachte Kritik an Staackmanns Verlag und seinen Autoren.<note
                        xml:id="endnote_12"><p>In dieser Kritik sah der Verleger den Straftatbestand
                            der Ehrenbeleidigung, weshalb er, im Gegensatz zu Rübelt, die Klage
                            nicht beim Landesgericht für Zivilrechts-, sondern beim LG für
                            Strafsachen einbrachte (für einen Überblick über die Verlagsgeschichte
                            sowie Hinweise zu der bis zur ‚Ungeheuerlichkeit‘ wachsenden Popularität
                            der Verlagsprodukte Staackmanns vor dem Ersten Weltkrieg und darüber
                            hinaus s. <ref type="bibl" target="#Hall1985">Murray G. Hall
                                1985/2016</ref>).</p></note> Kraus nahm dafür das <title>Taschenbuch
                        für Bücherfreunde</title> (<ref type="bibl" target="#Greinz1913">Greinz
                        1913</ref>) zum Anlass. Dieses <title>Taschenbuch</title> ist eine mit
                    zahlreichen weiteren Schriftstellerfotografien – etwa von Peter Rosegger
                    (zwischen S. 16 und 17), Karl Hans Strobl (zwischen S. 32 und 33) oder Rudolf
                    Hans Bartsch (zwischen S. 96 und 97) – aufgeschmückte Anthologie. In der
                        <title>Fackel</title> wollte Kraus nun den dort zuvor bereits oft
                    gescholtenen Schriftsteller Otto Ernst<note xml:id="endnote_13"><p>Ernst tauchte
                            schon 1900 in der <title>Fackel</title> auf, Kraus beschrieb ihn als
                            schlechten, deutschtümelnden Literaten. 1902 widmete er ihm mehrere
                            Texte, die die positiven Rezensionen über Ernsts Drama <title>Die
                                Gerechtigkeit</title> thematisieren (vgl. <ref type="bibl"
                                target="#AAC-Fackel">F 121</ref>, Mitte November 1902: 20–22; <ref
                                type="bibl" target="#AAC-Fackel">F 122</ref>, Ende November 1902:
                            1–12). In der Folge war Ernst oft der indirekten Kritik ausgesetzt, wenn
                            Kraus das Lob, das Dritte für ihn äußerten, ironisch zitierte, vgl. <ref
                                type="bibl" target="#AAC-Fackel">F 249</ref>, März 1908: 16; ‚Razzia
                            auf Literarhistoriker‘, in: <ref type="bibl" target="#AAC-Fackel">F
                                341–342</ref>: 29–43, hier 36 und 40.</p></note> erneut zum Objekt
                    seiner Satire machen, weshalb er im Aufsatz zuletzt dasjenige Foto aus dem
                        <title>Taschenbuch</title> reproduzierte, was den Autor <quote
                        source="#ref_AAC-Fackel-128">als Strandläufer von Sylt</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#AAC-Fackel" xml:id="ref_AAC-Fackel-128">ebd.: nach
                        128</ref>) zeigte.</p>
                <p>Die zwei Fälle sind also ihren Umständen und Anlässen gemäß sehr ähnlich, die
                    Aktenlage könnte hingegen aus heutiger Sicht unterschiedlicher nicht sein. Es
                    ist bei allen Auseinandersetzungen bzw. Prozessdokumentationen – und das gilt
                    besonders für die frühen Prozesse vor der ‚Ära Samek‘ – immer zu beachten, dass
                    die Leser:innen darauf angewiesen sind, sich in erster Linie mit der Kraus’schen
                    Darstellung aus der <title>Fackel</title> und in zweiter Linie mit etwaigen
                    Berichten in der zeitgenössischen Tagespresse zu begnügen.<note
                        xml:id="endnote_14"><p>Für den Fall der ‚Staackmänner‘ sind die von Kraus
                            wiedergegeben Akten nicht in den Handschriften und Vorarbeiten
                            überliefert. Vgl. <ref type="bibl" target="#WBR">Wienbibliothek im
                                Rathaus (im Folgenden: WBR) Ib 159667 bis 159673</ref>.</p></note>
                    Schon vor der Analyse der überlieferten Akten im Vergleich zu ihrer Darstellung
                    in der <title> Fackel</title> liegt es für den Leser bzw. die Leserin nahe, von
                    Kraus’ Parteilichkeit auszugehen. Seine Zeitschrift war schließlich sein Organ,
                    das, was ihn zur ‚Stimme des Gesetzes‘, zu einer Instanz werden ließ (<ref
                        type="bibl" target="#Vismann2000">Vismann 2000</ref>). Dass also die
                    Wiedergaben und Zitationen der Prozess- oder Anwaltsakten, der zahlreichen
                    Korrespondenzen und Dokumente von der Voreingenommenheit des Zitators Kraus
                    geprägt sind, muss als gegeben angesehen werden. Die Frage nach der Art der
                    Wiedergabe oder Zitierung der Akten innerhalb der <title>Fackel</title> ist
                    daher weniger die danach, <hi rend="italic">ob</hi> hier eine Umdeutung und
                    Literarisierung von juristischen Dokumenten vorgenommen wird, sondern primär
                    eine Frage nach dem Wie.</p>
                <p><quote source="#ref_AAC-Fackel-398">Eine Sorte von Literatur</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#AAC-Fackel" xml:id="ref_AAC-Fackel-398">F 398:
                        22–28</ref>) – mit diesen Wörtern eröffnete Kraus den Essay ‚Die
                    Staackmänner‘ in Heft 398 der <title>Fackel</title> von Ende April 1914, der
                    drittletzten Ausgabe vor dem Ausbruch des Ersten Weltkriegs. Was folgt, ist ein
                    satirischer Rundumschlag gegen die Form des Romans, welche die Autoren zumeist
                    bevorzugten, diejenige deutsche Literatur, die sich selber anscheinend ihrer
                    Naturverbundenheit, Frische und Gesundheit rühmt und dies auch in der
                    Vermarktung der Autoren zum zentralen Punkt erhebt, sowie gegen den Verleger
                    Alfred Staackmann und seinen Verlag. Dieser wird zum Typus für die geistige
                    Verkommenheit der gesamten deutschen Literaturlandschaft stilisiert. Die fiktive
                    Autorfigur, die alle schlechten Eigenschaften repräsentiert, nennt Kraus – in
                    undeutlichem Bezug auf eine vergangene Namensgebung<note xml:id="endnote_15"
                            ><p>Dieser Bezug verweist auf F 389–390: 6, wo Kraus in der Glosse
                            ‚Immer vor Weihnachten‘ den selben Autorentypus mit den Namen ‚Rudolf
                            Hans Heinz Otto Ernst Greinz‘ versieht. Sieben Jahre später beschäftigt
                            sich Kraus abermals mit (Künstler-)Namen und dem Phänomen der
                            Doppelvornamen, das ihm für die ‚Staackmänner‘ als typisch erscheint:
                                <quote source="#ref_AAC-Fackel-601">Ich habe seinerzeit für die
                                Staackmänner den Sammelnamen Otto Ernst Hans Heinz Greinz Hinz Kunz
                                Kienzl vorgeschlagen, bin damit aber nicht durchgedrungen.</quote>
                                (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel" xml:id="ref_AAC-Fackel-601">F
                                601–607: 84</ref>) Dass die Namenskombinationen immer leicht
                            variieren ist somit kein Zufall, sondern Pointe.</p></note> – ‚Hans
                    Heinz Hinz Greinz Kunz Kienzl‘. Der vernichtendste Aspekt der Kritik ist in der
                    von Kraus prognostizierten Wirkung der von den ‚Staackmännern‘ produzierten
                    Literatur zu sehen, denn er traute allein den im <title>Taschenbuch</title>
                    enthaltenen fotografischen Porträts zu, dass sie <quote
                        source="#ref_AAC-Fackel-23">auf die Nachwelt kommen</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#AAC-Fackel" xml:id="ref_AAC-Fackel-23">ebd.: 23</ref>)
                    werden. Darin ist bereits impliziert, dass Kraus selbst für die tatsächliche
                    Wirkung der Fotos durch ihre Reproduktion in der <title>Fackel</title>
                    verantwortlich sein wird.<note xml:id="endnote_16"><p>Die Prognose über das
                            Bildnis Otto Ernsts findet ihren präzisesten Ausdruck im Satz: <quote
                                source="#ref_AAC-Fackel-398-27">Die Literaturgeschichte wird es
                                ausschneiden</quote> (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel"
                                xml:id="ref_AAC-Fackel-398-27">F 398: 27</ref>). Kraus betont hier
                            indirekt die Zirkularität des Exzerpierens bzw. Zitierens durch die Zeit
                            oder die Geschichte, denn er sagt so auch, dass die Einordnung und
                            Kritik der <title>Fackel</title> sich wohl besonders intensiv mit dem
                            Bildzitat auseinandersetzen würde.</p></note></p>
                <p>Doch wollte Kraus es bei dieser Veröffentlichung in der <title>Fackel</title>
                    nicht belassen. In den Notizen der vierfachen Nr. 400–403, der letzten
                    veröffentlichten Ausgabe der <title>Fackel</title> vor Ausbruch des Krieges,
                    findet sich zunächst erneut Kritik an Otto Ernst, dem Verlag und der
                    halbmonatlich erscheinenden <quote source="#ref_Greinz1913">Rundschau ersten
                        Ranges</quote> (<ref type="bibl" target="#Greinz1913"
                        xml:id="ref_Greinz1913">Greinz 1913</ref>: vor Inhaltsseite am Ende des
                    Buches) aus dem Hause Staackmann, dem <quote source="#ref_AAC-Fackel-400"
                        >Turmhahn</quote> (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel"
                        xml:id="ref_AAC-Fackel-400">F 400–403: 43–45</ref>). Nach dieser Notiz, die
                    eher Merkmale einer Glosse denn einer Notiz trägt,<note xml:id="endnote_17"
                            ><p>Die Grenze zwischen den beiden Textsorten ist nicht immer scharf zu
                            ziehen. Teilweise überwiegt in den Notizen das Dokumentarische
                            (Spendenbescheide, Vorlesungsprogramme, Druckfehlerberichtigungen),
                            teilweise nähern sie sich aber eben auch dem polemischen Grundton der
                            Glossen an und sind dann aus diversen Zitaten und den bedingt
                            dazugehörigen Kommentaren Kraus’ gebildet. – Als dezidierte Rubriken
                            werden die ‚Notizen‘ zum ersten Mal in F 239–240 vom Dezember 1907, die
                            ‚Glossen‘ in F 251–252 vom April 1908 gebracht. Ihre partielle
                            inhaltliche und formelle Übereinstimmung äußert sich auch darin, dass
                            sie schon früh unter einer Sammelrubrik geführt wurden, s. <ref
                                type="bibl" target="#AAC-Fackel">F 283–284: 38–47</ref>.</p></note>
                    folgen die Angaben zu den jüngst abgehaltenen Vorlesungen (<ref type="bibl"
                        target="#AAC-Fackel">ebd.: 45–53</ref>), deren erste und für diese
                    Untersuchung relevante in Wien am 27. Mai stattfand. Im Vorlesungsprogramm (<ref
                        type="bibl" target="#AAC-Fackel">ebd.: 45</ref>)<note xml:id="endnote_18"
                            ><p>Vgl. das leider nur als Typoskript erhaltene Vorlesungsprogramm
                            unter <ref
                                target="https://www.kraus-vorleser.wienbibliothek.at/content/78-vorlesung-am-27051914"
                                >www.kraus-vorleser.wienbibliothek.at/content/78-vorlesung-am-27051914</ref>,
                            Zugriff am 16.8.2022.</p></note> wird ersichtlich, dass Kraus eine
                    spontane Veränderung des Programms hatte vornehmen müssen: Der dritte
                    Programmpunkt sollte nach einer ‚Einleitung‘ primär aus ‚Lichtbildern‘ und
                    begleitenden Texten bestehen, doch in der Mitte steht die <quote
                        source="#ref_AAC-Fackel-283">Mitteilung eines landesgerichtlichen Dekrets:
                        Verbot der Vorführung des Otto Ernst</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#AAC-Fackel" xml:id="ref_AAC-Fackel-283">ebd.</ref>).</p>
                <p>Auf der nächsten Seite folgt, wie um die Vorlesung vor die Augen derjenigen
                    Leserinnen und Leser zu führen, die nicht im Großen Beethovensaal anwesend sein
                    konnten, der Abdruck der ‚Einleitung zu den Lichtbildern‘. Dieser kurze Text ist
                    für das Verständnis von Kraus’ Definition des eigenen Schreibens und Schaffens
                    zentral. Die in Parenthesen angezeigten Ein- und Ausblendungen des an die Wand
                    geworfenen Lichtbilds ermöglichen exemplarisch eine Untersuchung des Kraus’schen
                    Umgangs mit dem Medium der Fotografie im Kontext seiner Vorlesetätigkeit. Die
                    apokalyptische Diktion erinnert an <title>Die letzten Tage der
                        Menschheit</title>, deren erste Entwürfe Kraus ungefähr ein Jahr später
                    verfasste. Der Satiriker imaginiert im Perfekt die Abdankung seiner Berufsgruppe
                    und der des Karikaturenzeichners von demjenigen Punkt her, an dem <quote
                        source="#ref_AAC-Fackel-283-46">das Leben am Ende ist</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#AAC-Fackel" xml:id="ref_AAC-Fackel-283-46">ebd.:
                        46</ref>). Worte über die Tätigkeit von Reporter und Fotograf und die
                    Stärken des Letzteren führen darauf unvermittelt zu den vielzitierten
                    Autodeskriptionen in der Vergangenheitsform:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_AAC-Fackel-283-46">Mein Amt war nur ein Abklatsch eines
                        Abklatsches. Ich habe Geräusche übernommen und sagte sie jenen, die nicht
                        mehr hörten. Ich habe Gesichte empfangen und zeigte sie jenen, die nicht
                        mehr sahen. Mein Amt war, die Zeit in Anführungszeichen zu setzen, in Druck
                        und Klammern sich verzerren zu lassen, wissend, daß ihr Unsäglichstes nur
                        von ihr selbst gesagt werden konnte. (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel"
                            >Ebd.</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Kraus formuliert in einer scheinbaren Retrospektive die vollzogenen Handlungen.
                    Für die Lesenden ist somit die Fiktion aufgebaut, dass er nun sein Amt
                    niederlegen könne. Doch schwenkt dann die Rede um und der didaktische Gehalt,
                    der so häufig in Kraus’ Texten latent mitschwingt, kommt – noch vor den
                    Lichtbildern – zum Vorschein:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_AAC-Fackel-283-46">Nicht auszusprechen, nachzusprechen, was
                        ist. Nachzumachen, was scheint. Zu zitieren und zu photographieren. Und
                        Phrase und Klischee als die Grundlagen eines Jahrhunderts zu erkennen. Ein
                        Ohr kann müde werden; so soll einiges gezeigt werden, was in der
                        österreichischen Versuchsstation des Weltuntergangs sich vor das Auge
                        gestellt hat. (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel">Ebd.</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Die Infinitivkonstruktionen, die noch mit der Beschreibung des eigenen Amts
                    zusammenhängen, vermitteln gleichzeitig eine Handlungsanweisung, im Sinne des
                    Optativs im Latein – an die Hörer gerichtet etwa im Sinne von: ‚Möget auch ihr
                    Phrase und Klischee als Grundlagen eines Jahrhunderts erkennen!‘ Die Vorführung
                    der Bilder dient als Anlass zur retrospektiven Feststellung von Tatsachen und
                    zur Formulierung des Amts. Kraus kehrt dann zum Persönlichen zurück – <quote
                        source="#ref_AAC-Fackel-283-46">Ich bin durch die Abenteuer aller Banalität
                        gegangen und habe die Tiefen vieler Oberflächen durchmessen</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#AAC-Fackel">ebd.</ref>) – und auch der topographische
                    Bezug wird durch die Nennung von ‚Wien‘ und dem ‚Wiener‘ wieder konkret.</p>
                <p>Nach einem einzelnen Asterisk als Trennungszeichen folgt dann in der
                        <title>Fackel</title> das im Programm bereits angekündigte ‚Dekret, das fünf
                    Minuten vor der Vorlesung zugestellt wurde‘, woran sich unmittelbar eine
                    Erläuterung Kraus’ anschließt. In deren erstem Absatz wird der Inhalt des
                    Dekrets, und was ‚inzwischen‘ passiert ist, erläutert.<note xml:id="endnote_19"
                            ><p>Also dem, was zwischen Vorlesung, Dekretzustellung, Klage
                            einerseits, Veröffentlichung der <title>Fackel</title> 400–403
                            andererseits geschehen war. Laut Eigenauskunft hatte Kraus nie
                            beabsichtigt, wie im Dekret angegeben, mehrere Bilder aus dem
                                <title>Taschenbuch für Bücherfreunde</title> Staackmanns zu
                            reproduzieren, sondern nur dasjenige von Otto Ernst, zudem hatte Alfred
                            Staackmann die ursprünglich eingebrachte Klage wegen Ehrenbeleidigung
                            zurückgezogen.</p></note> Im zweiten und letzten Absatz des Kommentars
                    nimmt Kraus die – nicht durch Zitate belegte oder dokumentierte – Reaktion
                    seiner Leser:innen zum Anlass, das Wesen der Bildzitate zu erklären.
                    Bezugnehmend auf die Fotomontage <quote source="#ref_AAC-Fackel-326">Der
                        Sieger</quote> (<ref type="bibl" target="#AAc-Fackel"
                        xml:id="ref_AAC-Fackel-326">F 326–328</ref>, Sommer 1911), in der Kraus den
                    aus einem Gruppenfoto ausgeschnittenen Herausgeber der <title>Neuen Freien
                        Presse</title>, Moriz Benedikt, vor die Säule der Pallas Athene vor dem
                    Wiener Parlamentsgebäude setzte, betont er, dass es sich bei derlei
                    Reproduktionen nicht um Karikaturen handle und zwar mit folgender Begründung:
                        <quote source="#ref_AAC-Fackel-400-47">Der ‚Sieger‘ ist aber beileibe kein
                        Kunstwerk, sondern ein schlichter Alpdruck nach einer Photographie.</quote>
                        (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel" xml:id="ref_AAC-Fackel-400-47">F
                        400–403: 47</ref>) Die Belehrung geht weiter:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_AAC-Fackel-400-47">Es wäre ebenso wertlos wie überflüssig,
                        das Gesicht des Herausgebers der Neuen Freien Presse in einer Karikatur
                        darzustellen. Die Leser verstehen noch immer nicht, daß es sich um
                        photographische Zitate der Wirklichkeit handelt und daß diese Reproduktionen
                        eben dadurch Wert haben, daß das, was eine Karikatur sein könnte, keine ist.
                        Der Glaube an eine solche muß also auf der Stelle durch das Wissen, daß es
                        keine solche ist, widerlegt sein. (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel"
                            >Ebd.</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Die Konsequenzen, die man aus der Bezeichnung <quote
                        source="#ref_AAC-Fackel-400-47">photographische Zitate der
                        Wirklichkeit</quote> für Fotomontagen ziehen müsste, sind weitreichend. Die
                    Wirklichkeit wäre somit lediglich über das manipulierte, montierte, zitierte
                    Bild zugänglich. In der ‚reinen Wiedergabe‘ des Wirklichen enthüllte sich nicht
                    das Wirkliche. Es wäre einzig möglich, etwas, was bereits existiert, was sich –
                    medial, schriftlich, bildlich, fotografisch – materialisiert hat, zu verändern
                    und so zu einer Wirklichkeit – und darin impliziert zu einer Wahrheit – zu
                        kommen.<note xml:id="endnote_20"><p>Diese von Kraus nahegelegten
                            Überlegungen finden sich zwanzig Jahre später in Bertolt Brechts
                                <title>Der Dreigroschenprozeß. Ein soziologisches Experiment</title>
                                (<ref type="bibl" target="#Unseld1960">entstanden 1931; hg. von
                                Siegfried Unseld 1960</ref>). Es heißt dort unter ‚III. Kritik der
                            Vorstellungen‘, die zweite Vorstellung, ‚Der Film braucht die Kunst‘,
                            betreffend: <quote source="#ref_Unseld1960-93">Die Lage wird dadurch so
                                kompliziert, daß weniger denn je eine einfache ‚Wiedergabe der
                                Realität‘ etwas über die Realität aussagt. Eine Fotografie der
                                Kruppwerke oder der A.E.G. ergibt beinahe nichts über diese
                                Institute. Die eigentliche Realität ist in die Funktionale
                                gerutscht. Die Verdinglichung der menschlichen Beziehungen, also
                                etwa die Fabrik, gibt die letzteren nicht mehr heraus. Es ist also
                                tatsächlich,[sic!] ‚etwas aufzubauen‘, etwas ‚Künstliches‘,
                                ‚Gestelltes‘. Es ist ebenso tatsächlich Kunst nötig.</quote> (<ref
                                type="bibl" target="#Unseld1960" xml:id="ref_Unseld1960-93">Unseld
                                1960: 93f.</ref>) Simon Ganahl sei für diesen Hinweis
                        gedankt.</p></note></p>
                <p>Es ist an dieser Stelle allerdings bemerkenswert, dass Kraus seine Ausführungen
                    zu den Bildzitaten am ‚Sieger‘ exemplifiziert hat, denn hier scheint, da die
                    ‚Erfindung‘ noch in der ‚Komposition‘ zu finden ist, die Grenze zur Karikatur
                    klarer zeichenbar. Schließlich geht es bei der Karikatur doch darum, bereits in
                    der (dargestellten) Wirklichkeit vorliegende Charakteristika <quote
                        source="#ref_DWDS">ins Komische, Groteske, Humoristische</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#DWDS" xml:id="ref_DWDS">DWDS</ref>) zu steigern <quote
                        source="#ref_DWDS">und damit der Lächerlichkeit preis[zu]geben</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#DWDS">DWDS</ref>). Die in der Fotomontage vorgenommene
                    Rekonstellation von Bildmaterial mag zwar die gleiche Intention haben und ebenso
                    eine Steigerung der Eigenschaften erreichen. Sie verfährt dabei aber lediglich
                    rekontextualisierend; die eigentlichen Bestandteile der Montage werden nur
                    insofern manipuliert, als sie zueinander in einen neuen, direkten Bezug gesetzt
                        werden.<note xml:id="endnote_21"><p>In Bezug auf den ‚Sieger‘: Das Abbild
                            Moriz Benedikts wird nicht zusätzlich verfälscht – im Gegensatz zur
                            durch Retusche bewirkten Karikatur des jungen Kraus’ in der
                                <title>Stunde</title>. Benedikts fiktives, von Kraus konstruiertes
                            Posieren vor dem Parlament soll freilich eine seiner Eigenschaften
                            ‚steigern‘ bzw. sie erst zum Vorschein bringen, nämlich dass der ‚Herr‘
                            der <title>Neuen Freien Presse</title> vor der Politik ebenfalls als
                            Sieger dasteht.</p></note> Das ‚direkte‘ Bildzitat des Strandläufers
                    Otto Ernst aus dem <title>Taschenbuch für Bücherfreunde</title> trägt gegenüber
                    Karikatur und Fotomontage einen niedrigeren Grad an aktiver, eingreifender
                    Produktion. Dessen Erfindung liegt im Auffinden, Ausschneiden und Zusammensetzen
                    der Vorlage mit den eigenen Texten, nicht mit einer weiteren Fotografie – es
                    bleibt also dennoch entscheidend, dass diese Aktionen auf den Seiten der
                        <title>Fackel</title> und somit im eigenen publizistischen Hoheitsgebiet
                    geschehen können.<note xml:id="endnote_22"><p>Auf die Frage, inwiefern Kraus’
                            Texte dazu beitragen, dass, wie im Fall des ‚Siegers‘, aus einer
                            Fotomontage (auch) eine Karikatur oder zumindest ein satirischer Hybrid
                            aus Text und Bild entsteht, geht indirekt Jens Malte Fischer ein (<ref
                                type="bibl" target="#Fischer2020">Fischer 2020:
                        259–261</ref>).</p></note> Die den Kommentar beschließende, den ‚Sieger‘
                    betreffende rhetorische Frage <quote source="#ref_AAC-Fackel-47">Und das soll
                        eine Karikatur sein?</quote> (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel"
                        xml:id="ref_AAC-Fackel-47">F 400–403: 47</ref>) fordert ein Nachdenken der
                    Leser:innen in Bezug auf das Wesen der unterschiedlichen von Kraus angewandten
                    Verfahren geradezu heraus – denn Kraus karikiert nicht <term>prima
                    facie</term>.</p>
            </div>
            <div xml:id="wdr04_02-07_04">
                <head>4. Der Fall einer deutschen Mona Lisa</head>
                <p>Kraus zitierte seinen Kommentar zum Dekret ausschnittsweise einige Zeit später in
                    der siebenfachen <title>Fackel</title> 406–412 vom Oktober 1915 (42).<note
                        xml:id="endnote_23"><p>Dort endet das Zitat mit dem Satz <quote
                                source="#ref_AAC-Fackel-406">[…] bildliche Darstellungen der Fackel
                                seien Karikaturen</quote> (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel"
                                xml:id="ref_AAC-Fackel-406">F 406–412: 42</ref>) und bricht somit
                            vor den Ausführungen zur Fotomontage des ‚Siegers‘ ab. Kraus
                            verdeutlicht dies an dieser Stelle durch eine Ellipse am Ende des Satzes
                            anstelle eines Punktes (vgl. <ref type="bibl" target="#AAC-Fackel">F
                                400–403: 47</ref>).</p></note> Es war dies die dritte Ausgabe der
                    Kriegsfackel, wie der Autor selber im Rückblick die während des Ersten
                    Weltkriegs veröffentlichten Hefte titulierte,<note xml:id="endnote_24"><p>Den
                            Ausdruck hatte wohl zunächst Siegfried Jacobsohn geprägt, vgl. das Zitat
                            eines Artikels von Jacobsohn aus der <title>Schaubühne</title> in <ref
                                type="bibl" target="#AAC-Fackel">F 454–456: 32</ref> und Kraus’
                            spätere Verwendung in ‚Weltgericht‘ (<ref type="bibl"
                                target="#AAC-Fackel">F 499–500: 1–5, hier: 2</ref>).</p></note> und
                    die erste Ausgabe, die einen Text aus den <title>Letzten Tagen der
                        Menschheit</title> enthielt. Eingebettet sind das Zitat und der Rückbezug
                    auf die verhinderte Vorführung des Lichtbildes in einen Text mit dem Titel ‚Der
                    Fall einer deutschen Mona Lisa‘,<note xml:id="endnote_25"><p>Eine direkte
                            Anspielung auf den Diebstahl der Mona Lisa im Jahr 1911, vgl. ‚Mona Lisa
                            und der Sieger‘ in <ref type="bibl" target="#AAC-Fackel">F 331–332:
                                1–5</ref>. Gleichzeitig trägt die Titelkonstruktion mehrere
                            semantische Nuancen. Zwar bezieht sich ‚Fall‘ in erster Linie auf die
                            Gerichtshandlungen, aber kann sich ebenso gut auf den implizierten
                            abrupten Niedergang der ‚deutschen Mona Lisa‘, d.h. Otto Ernst,
                            beziehen. In jedem Fall impliziert die hyperbolische Formulierung, dass
                            Kraus durch sein Bildzitat ein Werk von allerhöchster Qualität
                            geschaffen habe, denn die Gioconda galt schon damals als überzeitliches
                            Meisterwerk.</p></note> der zum Großteil aus Zitaten von Rechtsakten
                    besteht: abermals dem Dekret (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel">ebd.:
                        39</ref>) – im selben Umfang wie zuvor in F 400–403 und dem Anschein nach
                    komplett zitiert<note xml:id="endnote_26"><p>Abgesehen vom Zeilenumbruch
                            differiert die erneute Zitierung des Dekrets in F 406–412 nur in der
                            falschen Schreibung ‚Zollamtstraße‘ bei erster Erwähnung (anstelle von
                            ‚Zollamtsstraße‘) und der orthographischen Variante ‚photographischen‘
                            anstelle von ‚fotografischen‘.</p></note> –, der Anklageschrift (<ref
                        type="bibl" target="#AAC-Fackel">ebd.: 39–42</ref>), einer Eingabe Alfred
                    Staackmanns an das Landesgericht für Strafsachen Wien (<ref type="bibl"
                        target="#AAC-Fackel">ebd.: 42</ref>), der <quote
                        source="#ref_AAC-Fackel-406-43a">reduzierten Anklage</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#AAC" xml:id="ref_AAC-Fackel-406-43a">ebd.:
                        43–44</ref>),<note xml:id="endnote_27"><p>Die Wahl des Adjektivs ist
                            treffend, denn es schwingt die ursprüngliche etymologische Bedeutung des
                            Zurückziehens (lat. <hi rend="italic">re-ducere</hi>) mit der
                            Grundbedeutung der Verminderung oder Verkleinerung mit.</p></note> dem
                    Urteil des Landesgerichts (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel">ebd.:
                        44–47</ref>) und dem Urteil des Obersten Gerichtshofes (<ref type="bibl"
                        target="#AAC-Fackel">ebd.: 47–50</ref>). Zwischen diese Zitate sind einzelne
                    kürzere Kommentare Kraus’ geschaltet, doch erst nach dem letztgültigen Urteil
                    folgt ein längerer Absatz (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel">ebd.:
                        50f.</ref>) und schließlich der wiederholte Abdruck des
                    ‚Strandläufer‘-Porträts.</p>
                <p>Direkt vor der Wiedergabe des Dekretes zu Beginn des Textes steht ein
                    kontextualisierender Satz, die Umstände der Übergabe abermals erläuternd.
                    Zwischen diesem und dem Titel steht nur noch ein lapidarer, abgesetzter Satz:
                        <quote source="#ref_AAC-Fackel-406-39">Ich soll der Täter gewesen
                        sein.</quote> (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel"
                        xml:id="ref_AAC-Fackel-406-39">Ebd.: 39</ref>). In der modalen Formulierung
                    ist die Widerrede inbegriffen, die folgenden Zitate und spärlichen Kommentare
                    dienen nach diesem Satz offensichtlich einzig der Erläuterung des eigentlichen
                        Sachverhalts.<note xml:id="endnote_28"><p>Die Rede vom ‚Täter‘ bleibt
                            freilich vager als der Titel es hier nahelegen würde. Der Raub des
                            Gemäldes war der Leserschaft sicher noch im Gedächtnis und so würde man
                            bei einer analogen Formulierung wohl eher das Wort ‚Räuber‘ erwarten.
                            Warum Kraus hier also bewusst den offeneren Begriff wählte, ist nicht
                            mit Bestimmtheit zu sagen. Es könnte damit zusammenhängen, dass der von
                            ihm begangene Raub nicht im materiellen, sondern im geistigen Raum
                            vorgenommen wurde, oder aber, dass die Anschuldigung zunächst auf
                            Urheberrechtsverletzung plus Ehrenbeleidigung lautete. Dies geht aus der
                            von Alfred Staackmann am 26. Mai eingereichten Anklageschrift
                            hervor.</p></note></p>
                <p>Kraus lässt die recht ausführliche, dem Anschein nach vollständig wiedergegebene
                    ursprüngliche Anklageschrift – es gibt keine Ellipsen, weder durch
                    Geviertstriche noch durch Punkte markiert – in Kolonel setzen und nimmt wie
                    üblich zahlreiche Sperrungen vor; insgesamt erstreckt sich das Dokument in der
                        <title>Fackel</title> so über zweieinhalb Seiten. Nicht gesperrt ist die
                    erste Formulierung des Vorwurfs:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_AAC-Fackel-406-40">In diesem Artikel [d.i. ‚Die
                        Staackmänner‘] wird das im Vorhergehenden beschriebene Taschenbuch für
                        Bücherfreunde 1913 in einer den Rahmen einer zulässigen Kritik weit
                        überschreitenden Weise verspottet und es werden die Darbietungen des Buches,
                        in der offenkundigen Absicht der Herabsetzung der Autoren sowie des
                        Verlegers, verzerrt wiedergegeben. (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel"
                            xml:id="ref_AAC-Fackel-406-40">Ebd.: 40</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Die für eine Ehrenbeleidigungsklage gemäß §§ 487–499 des damals geltenden
                    Strafgesetzes vom 2.&#160;Mai&#160;1852<note xml:id="endnote_29"><p>117.
                            Kaiserliches Patent vom 2. Mai 1852. Strafgesetz über Verbrechen,
                            Vergehen und Übertretungen, Reichsgesetzesblatt XXXVI. Stück. Vgl. <ref
                                target="alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&amp;datum=1852&amp;page=579&amp;size=45"
                                >alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&amp;datum=1852&amp;page=579&amp;size=45</ref>,
                            Zugriff am 16.8.2022.</p></note> typischen Stichworte Herabsetzung,
                    Verspottung und Überschreitung des Rahmens einer zulässigen Kritik fallen hier
                    allesamt, während Staackmann von sich selbst in der dritten Person spricht. Auch
                    folgender Satz der Anklageschrift sei hier in der Betonung Kraus’
                    wiedergegeben:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_AAC-Fackel-406-40">Der Beschuldigte hat sich aber weiters –
                        und hierauf wird in dieser Eingabe in erster Reihe verwiesen – <title>eines
                            Eingriffes in das mir an den dem Werke ‚Taschenbuch für Bücherfreunde
                            1913‘ beigegebenen Reproduktionen von Originalbildern aus dem Leben der
                            in diesem Werke besprochenen Schriftsteller</title> schuldig gemacht,
                        indem er am Schluss des inkriminierten Artikels […] eines dieser Bilder […]
                        ohne mein Wissen und ohne meine Erlaubnis reproduzierte. (<ref type="bibl"
                            target="#AAC-Fackel">Ebd.; Herv. i. O.</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Die Lücke in diesem sich insgesamt über elf Zeilen erstreckenden Satz lässt Kraus
                    nicht unkommentiert. Hinter der betonten Stelle verweist ein Asterisk auf die
                    ‚Anm. d. Herausgebers‘ in der Fußnote: <quote source="#ref_AAC-Fackel-406-40"
                        >Infolge Länge und Schwierigkeit der Satzkonstruktion ist dem Kläger die
                        Hauptsache, nämlich das <hi rend="italic">zustehende Urheberrecht</hi>, in
                        Verlust geraten; nicht durch meine Schuld. Die Gerichte haben sich dieser
                        Situation angepaßt.</quote> (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel">Ebd.;
                        Herv. i. O.</ref>) Das rhetorische Abweisen der Schuld greift an dieser
                    Stelle zurück auf den Einleitungssatz. Nicht klar ist allerdings, was mit der
                    Rede von den an die Situation angepassten Gerichten gemeint sein soll.
                    Vermutlich wurde Staackmann bzw. dessen Anwalt Dr. Nettl auf den Formfehler
                    aufmerksam gemacht – denn für eine korrekte Eingabe ist die Nennung des
                    betreffenden verletzten Rechtes und ggf. der jeweiligen Paragrafen unerlässlich
                    – und sie überdenken infolgedessen die Strategie. Kraus kommentiert das
                    Folgegeschehen ironisch: <quote source="#ref_AAC-Fackel-406-42">Schon bald nach
                        Zustellung der Anklageschrift erfolgte ein Verzicht auf das Recht, sich in
                        seiner Ehre aufs Tiefste verletzt zu fühlen.</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#AAC-Fackel" xml:id="ref_AAC-Fackel-406-42">Ebd.: 42</ref>)</p>
                <p>Nach dem Zitat der zweiten Eingabe Staackmanns und der bereits vorgestellten
                    Bemerkung (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel">F 400–403: 47</ref>) folgt ein
                    weiterer Kommentar des Satirikers: <quote source="#ref_AAC-Fackel-406-43b">Aus
                        der reduzierten Anklage, gegen die wegen eines juridischen Formfehlers mit
                        Erfolg Einspruch erhoben und die noch einmal, also eigentlich zum
                        drittenmal, überreicht wurde</quote> (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel"
                        xml:id="ref_AAC-Fackel-406-43b">ebd.: 43</ref>), in welchem ein gewisser
                    Stolz ob der an den Tag gelegten Rabulistik nicht zu überhören ist. Samek und
                    Kraus hatten hier offensichtlich Spaß daran, den einmal eines Fehlers
                    überführten Staackmann erneut auf Herz und Nieren zu prüfen und so den
                    Prozessfortgang zu verlangsamen. Es wird allerdings nicht erwähnt, worin der
                    Formfehler bestanden hatte; einzig die wiederholte Betonung der Tatsache, dass
                    Kraus nie geplant hatte, mehrere Bilder aus dem <title>Taschenbuch</title> in
                    der Vorlesung vorzuführen, in Kombination mit der Sperrung in der folgenden
                    Passage der ‚reduzierten Anklage‘ lässt darauf schließen, dass es um die im
                    Vorwurf formulierte Anzahl der Fotografien ging: <quote
                        source="#ref_AAC-Fackel-406-43b">er habe weiters <hi rend="italic"
                            >dieses</hi> Bild in einem von ihm am 27. Mai 1914 im großen
                        Beethovensaale in Wien gehaltenen Vortrage wissentlich und unbefugt als
                        Lichtbild vorzuführen versucht […].</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#AAC-Fackel">Ebd.: 43; Herv. i. O.</ref>).</p>
                <p>An der im Urteil des Landesgerichts enthaltenen Begründung des Freispruches von
                    Kraus ist zunächst bemerkenswert, dass den im <title>Taschenbuch</title>
                    enthaltenen Bildern die Qualität, dem Kritiker <quote
                        source="#ref_AAC-Fackel-406-46a">Veranlassung zu einer scharfen
                        Kritik</quote> (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel"
                        xml:id="ref_AAC-Fackel-406-46a">ebd.: 46</ref>) gegeben zu haben, nicht
                    abgesprochen wird. Das Bild von Otto Ernst sei einzig <quote
                        source="#ref_AAC-Fackel-406-46">als Beispiel</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#AAC-Fackel">ebd.</ref>) für die im Aufsatz vollzogene Satire
                    verwendet worden. Somit ist der Behauptung der Klageseite, Kraus habe in seinen
                    Ironisierungen die Rechte des Kritikers weit überschritten (<ref type="bibl"
                        target="#AAC-Fackel">ebd.: 44</ref>), widersprochen.</p>
                <p>Daneben ist im Urteilsspruch eine Erklärung des Beklagten wiedergegeben, die
                    deshalb an dieser Stelle ausführlich zitiert werden soll, weil Kraus sich im
                    Fallkomplex Paul Amadeus Pisk (Akten 134 &amp; 162) wiederholt auf das Gegenteil
                    des hier Behaupteten berief:<note xml:id="endnote_30"><p>S. Dok. 134.22,
                            24.6.1930, ‚Schriftsatz zur Vorbereitung der Hauptverhandlung (Samek an
                            das Strafbezirksgericht I Wien, G. Z.4 U 114/30)‘: <quote
                                source="#ref_Boehm1995-381">Da Herr Karl Kraus <hi rend="italic"
                                    >niemals frei</hi> spricht sondern <hi rend="italic">immer
                                    vorliest</hi>, ist der Abdruck die einzige verlässliche
                                Wiedergabe dessen, was bei dem Vortrag vorgefallen ist. Ueber die
                                wörtliche Kongruenz des tatsächlich Gesprochenen und des später
                                Gedruckten gibt es keinen Zweifel. Jeder Zeuge, der etwas anderes
                                bekundet als was im Druck als gesprochener Text wiedergegeben ist,
                                würde die Unwahrheit sagen, und hunderte Gegenzeugen würden ihm
                                widersprechen.</quote> (<ref type="bibl" target="#Boehm1995"
                                xml:id="ref_Boehm1995-381">Böhm 1995–1997, Bd. 2: 381f.</ref>; Herv.
                            v. JK).</p></note></p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_AAC-Fackel-406-46b">In tatsächlicher Beziehung ist noch zu
                        bemerken, daß der Angeklagte erklärt, er könne ungeachtet des Umstandes, daß
                        bei ihm unmittelbar vor Beginn des Vortrages die erwähnte Platte gefunden
                        wurde, nicht zugeben, daß es zur Reproduktion des Bildes gekommen wäre, denn
                        dies hätte von seiner Disposition während des Vortrages abgehangen, den er
                        nicht fix vorbereitet hatte. (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel"
                            xml:id="ref_AAC-Fackel-406-46b">Ebd.: 46</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Dass diese ‚Erklärung‘ wohl nicht der Wahrheit entspricht – zumindest wenn man
                    nicht von einer grundsätzlichen Änderung in der Planungs- und Arbeitsweise
                    Kraus’ von 1914 bis spätestens 1929 ausgehen will –, kann an vielen Dokumenten
                    belegt werden.<note xml:id="endnote_31"><p>Erstens einige der überlieferten
                            Vorlesungsprogramme, die Kraus wie alle seine Manuskripte minutiös und
                            oft mehrfach überarbeitete, bis er mit dem Ergebnis zufrieden war,
                            zweitens die Zeitzeugenberichte über seine Vorlesungsplanungen, drittens
                            die Korrespondenzen mit den Veranstaltern bzw. beteiligten Institutionen
                            (Verlag R. Lányi, Jahoda &amp; Siegel), zuguterletzt eben die erwähnten
                            Rechtfertigungen in den Akten 134 (Dokumente 22 &amp; 47) und besonders
                            162.</p></note></p>
                <p>Es folgen die zwei maßgeblichen und auch zum Teil für die spätere
                    Auseinandersetzung mit Lothar Rübelt relevanten Argumentationen. Erstens und auf
                    § 42 Urheberrechtsgesetz basierend, dass das Bild Otto Ernsts nicht mehr als
                    Fotografie, sondern als Werk der Literatur anzusehen sei (da es ja bereits in
                    einem Werk der Literatur, dem <title>Taschenbuch für Bücherfreunde</title>,
                    veröffentlicht wurde)<note xml:id="endnote_32"><p>Der § 42 des
                            Urheberrechtsgesetzes in der Fassung des Gesetzes <quote
                                source="#ref_RGBl1895-x">vom 26. Dezember 1895, betreffend das
                                Urheberrecht an Werken der Literatur, Kunst und Photographie</quote>
                                (<ref type="bibl" target="#RGBl1895" xml:id="ref_RGBl1895-x">RGBl.
                                197</ref>), welches zum Zeitpunkt der Klage Staackmann ca. Kraus
                            noch galt, sah eine inhaltliche Ausnahme <quote source="#ref_RGBl1895-x"
                                >hinsichtlich solcher Werke der Photographie</quote> (<ref
                                type="bibl" target="#RGBl1895">ebd.</ref>) vor, <quote
                                source="#ref_RGBl1895-x">welche als Vervielfältigungen oder
                                Nachbildungen von noch geschützten Werken der Literatur oder Kunst
                                oder als Bestandtheile noch geschützter literarischer Werke nach den
                                hiefür geltenden Bestimmungen zu behandeln sind.</quote> (<ref
                                type="bibl" target="#RGBl1895">Ebd.</ref>) Dieser Paragraf wurde mit
                            Artikel I des Gesetzes <quote source="#ref_StGBl1920-x">vom 13. Juli
                                1920 über die Änderungen des Gesetzes vom 26. Dezember 1895, R. G.
                                Bl. 197, betreffend das Urheberrecht an Werken der Literatur, Kunst
                                und Photographie</quote> (<ref type="bibl" target="#StGBl1920"
                                xml:id="ref_StGBl1920-x">StGBl. 325</ref>) aufgehoben. Folglich
                            findet sich auch in der aktuellen Judikatur zum Urheber- bzw.
                            Medienrecht kein analoger Fall, wo eine Fotografie, die einmal in ein
                            Literaturwerk oder ein anderes Medium eingebettet wurde, fortan selbst
                            als Literaturwerk oder entsprechendes Medium gilt, wie das im Prozess
                            gegen Staackmann Kraus noch zugesprochen werden konnte.</p></note> und
                    zweitens, noch weniger naheliegend:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_AAC-Fackel-406-46b">Nun erklärt aber § 25 Z. 2. [UrhRG] die
                        Aufnahme einzelner erschienener Werke oder einzelner Skizzen und Zeichnungen
                        aus einem solchen Werke in einem durch den Zweck gerechtfertigten Umfange in
                        ein großes Ganzes nicht als Urheberrechtseingriff, wenn dieses Ganze sich
                        nach seinem Hauptinhalte als ein selbständiges wissenschaftliches Werk
                        darstellt. | Der in Frage stehende satirische Artikel ‚Die Staackmänner‘
                        kommt aber zweifellos als ein selbständiges wissenschaftliches Werk in
                        Betracht, nämlich als eine ästhetisch-kritische Analyse des Wertes der
                        mehrerwähnten Bilder. (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel"
                        >Ebd.</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Aus der nach § 25 UrhRG<note xml:id="endnote_33"><p>Der § 25 wurde im Gegensatz
                            zu § 42 mit dem Gesetz vom 13. Juli 1920 (<ref type="bibl"
                                target="#StGBl1920">StGBl. 325</ref>) nicht aufgehoben, sondern
                            weitestgehend beibehalten, zum Teil auch ausgeweitet und präzisiert,
                            vgl. <ref
                                target="alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&amp;datum=1895&amp;page=708&amp;size=45"
                                >alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&amp;datum=1895&amp;page=708&amp;size=45</ref>
                            und <ref
                                target="alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&amp;datum=1920&amp;page=1451&amp;size=45"
                                >alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=sgb&amp;datum=1920&amp;page=1451&amp;size=45</ref>,
                            Zugriff jeweils am 16.8.2022.</p></note> attestierten
                    Wissenschaftlichkeit der Kritik ergibt sich für das Gericht folglich, dass die
                    zulässige Menge an zitiertem Fremdmaterial von Kraus nicht überschritten
                    wurde.</p>
                <p>Nach der von Kraus nicht zitierten Nichtigkeitsbeschwerde Staackmanns folgt im
                    Urteil des Obersten Gerichtshofes die Zurückweisung des in der Beschwerde
                    formulierten Angriffs auf die festgestellte Wissenschaftlichkeit.</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_AAC-Fackel-406-48">Wenn auch der Artikel im Grunde auf
                        Bosheiten gegen die darin besprochenen Schriftsteller hinausläuft, ist er
                        doch eine kritische Besprechung der meisten in dem Taschenbuch für
                        Bücherfreunde befindlichen Abbildungen von Schriftstellern und wendet sich
                        gegen die Veröffentlichung dieser Bilder und <hi rend="italic">die meist
                            gesuchte Situation</hi>, die sie darstellen, sowie gegen die in den
                        Augen des Angeklagten darin gelegene Geschmacklosigkeit. Als kritischen
                        Artikel muß man also den Artikel ‚Die Staackmänner‘ im weiteren Sinn auch
                        als einen wissenschaftlichen Artikel bezeichnen. (<ref type="bibl"
                            target="#AAC-Fackel" xml:id="ref_AAC-Fackel-406-48">Ebd.: 48f.; Herv. i.
                            O.</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Auch bezüglich der anderen verhandelten Punkte stimmt das Urteil des Obersten
                    Gerichtshofes demjenigen des Landesgerichts zu.</p>
                <p>Die Kompilation der Urteile und weiteren Texte schließt Kraus mit einem Kommentar
                    ab, der wie folgt einsetzt:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_AAC-Fackel-406-50">Die Gerichte haben somit anerkannt, daß
                        ich keinen Urheberrechtseingriff begangen, sondern von dem Recht, ein
                        ‚Literaturwerk‘, als das im Sinne des Gesetzes sogar das Taschenbuch der
                        Staackmänner anzusehen ist, angemessenen Gebrauch gemacht habe. (<ref
                            type="bibl" target="#AAC-Fackel" xml:id="ref_AAC-Fackel-406-50">Ebd.:
                            50</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Dieser Satz ist grammatikalisch inkorrekt, es fehlt eine zu erwartende
                    Verbklausel wie ‚zu zitieren‘ oder etwas Vergleichares hinter <quote
                        source="#ref_AAC-Fackel-406-50">ein ‚Literaturwerk‘</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#AAC-Fackel">ebd.</ref>). Bemerkenswerterweise kam er
                    aber ohne Überarbeitungen zustande, in der fünften Fassung dieses
                        Aufsatzes.<note xml:id="endnote_34"><p>Vgl. für die Vorstufen der gesamten
                            Nummer: <ref type="bibl" target="#WBR">WBR Ib 159667 bis Ib
                            159673</ref>, die ersten fünf Überarbeitungen von ‚Der Fall einer
                            deutschen Mona Lisa‘ sind in <ref type="bibl" target="#WBR">WBR Ib
                                159668, 78–104</ref>, die letzte Überarbeitung nach dem Umbruch ist
                            in <ref type="bibl" target="#WBR">WBR Ib 159673, 72–74</ref> enthalten.
                            Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass die erste ‚Fassung‘
                            des Textes (<ref type="bibl" target="#WBR">WBR Ib 159668, 78–83</ref>)
                            nur aus Druckfahnen besteht, denen das ‚Rohmaterial‘ zugrundelag, also
                            das Dekret, die Urteile und Schriftsätze, das
                            <title>Fackel</title>-Zitat, das Bild. Die Texte und das Bild wurden vor
                            der ersten erhaltenen Druckfahne von Kraus lediglich mit sachlichen
                            Einleitungssätzen bzw. beschreibenden Vermerken versehen. Erst nach der
                            Überarbeitung der ersten Druckfahnen trägt der Text einen Titel – er
                            hieß zunächst noch ‚Ein Fall der Mona Lisa‘, dann ‚Die deutsche Mona
                            Lisa‘, bevor Kraus schließlich zum Titel der Druckfassung fand – und ist
                            um die satirischen Passagen angereichert.</p></note> Zwei mögliche
                    Erklärungen für diesen Umstand bieten sich, wobei letztere wahrscheinlicher ist.
                    Es könnte sich um einen kollektiven Lapsus Kraus’, der/des Setzer/s und des
                    Druckers handeln, oder es wird hier bewusst (wenn auch subtil) auf die
                    syntaktische <hi rend="italic">lacuna</hi> in der ursprünglichen Anklageschrift
                    Staackmanns angespielt. Was mit dem unvollständigen Satz gemeint ist, ist klar.
                    So, wie es gesagt wird, ist es hingegen formal falsch. Die Beschreibung des
                    Aktes des Herausnehmens, die in einer Verbkonstruktion zu erwarten wäre, ist <hi
                        rend="italic">selbst</hi> herausgenommen.<note xml:id="endnote_35"><p>Wie
                            ein Blick in das Manuskript (<ref type="bibl" target="#WBR">WBR Ib
                                159668, 100</ref>) aber beweist, war sie niemals enthalten – sie
                            wurde also auch nicht im Nachhinein herausgenommen.</p></note> Die
                    Bedingung der Formgerechtheit gilt aber für bei Gericht eingereichte Texte in
                    einem anderen Maß als für <title>Fackel</title>-Texte. Kraus als Herr im eigenen
                    Haus, Personalunion aus Richter, Zeuge und Anwalt in eigener Instanz kann sich
                    den abermaligen, wenn auch unterschwelligen Hohn, der im Wiederabdruck des nun
                    auch ihm gehörenden Bildes kulminiert, leisten:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_AAC-Fackel-406-51">das Bild kann jetzt höchstens mir
                        gestohlen werden, und wenn es einer tun will, so habe ich nichts dagegen
                        […]. Ich hebe das Nachdrucksverbot der Fackel für diesen Fall auf und
                        autorisiere jedermann, mich zu zitieren. Das Bild kann mir gestohlen werden.
                            (<ref type="bibl" target="#AAC-Fackel" xml:id="ref_AAC-Fackel-406-51"
                            >Ebd.: 51</ref>)</quote>
                </cit>
            </div>
            <div xml:id="wdr04_02-07_05">
                <head>5. Fazit</head>
                <p>17 Jahre später nimmt Kraus die Essenz aus den Urteilen, dass die
                        <title>Fackel</title> ein wissenschaftliches Werk sei, wieder auf und macht
                    sie erfolgreich zum Zentrum der Verteidigung gegen die Anklage von Lothar
                    Rübelt. Der Bezug in den Rechtsakten auf die vergangene Jurisdiktion in Form des
                    Antwortbriefs von Oskar Samek ist bereits der Wink mit dem Zaunpfahl für den
                    Kläger, dass es hier wohl für ihn nichts zu gewinnen gibt. Der Beklagte hatte
                    eine starke argumentatorische Grundlage, Kraus konnte sich wohl sicher sein,
                    dass die frühzeitige Verurteilung durch das Landesgericht für Zivilrechtssachen
                    nicht das letzte Wort in diesem Fall darstellte – auch wenn er sich zu diesem
                    Zeitpunkt nicht mehr auf den § 42 des ‚alten‘ Urheberrechtsgesetzes von 1895
                    berufen konnte.</p>
                <p>Die Frage, ob die <title>Fackel</title> tatsächlich ein wissenschaftliches Werk
                    darstellt, wie es das oberstgerichtliche Urteil feststellt, darf aus heutiger
                    Sicht mit gutem Gewissen verneint werden. Fraglich mag hingegen bleiben, ob
                    Kraus selbst, jenseits der praktischen Anforderungen seines juristischen
                    Kampfes, diese Frage ebenso verneint hätte und sich schlicht aus taktischen
                    Gründen gegen Rübelt der vergangenen Rechtsprechung bediente, denn schließlich
                    gehen aus dem Sieg gegen den Fotografen keine weitereren Aufsätze oder Glossen
                    in der <title>Fackel</title> hervor und auch in seinen anderen Prozessen musste
                    er sich auf dieses Argument nicht mehr stützen. Zentral war für den multimedial
                    agierenden Satiriker die Freiheit als Zitator – nicht nur von Texten, sondern
                    auch von Bildern. Einmal gewonnen, kann sie in der Folge effektiv benutzt
                    werden.</p>
            </div>
        </body>
        <back>
            <div type="bibliography">
                <listBibl>
                    <bibl xml:id="Boehm1995">Böhm, Hermann (1995–1997): Karl Kraus contra … Die
                        Prozeßakten der Kanzlei Oskar Samek. 4 Bde. Wien: Wiener Stadt- und
                        Landesbibliothek.</bibl>
                    <bibl xml:id="Buehne1931">Die Bühne (2. Juniheft 1931). URL: <ref
                            target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=bue&amp;datum=1931&amp;page=776&amp;size=41"
                            >anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=bue&amp;datum=1931&amp;page=776&amp;size=41</ref>,
                        Zugriff am 16.8.2022.</bibl>
                    <bibl xml:id="DWDS">DWDS = Der deutsche Wortschatz von 1600 bis heute:
                        „Karikatur“. Abgerufen von <ref target="www.dwds.de/wb/Karikatur"
                            >www.dwds.de/wb/Karikatur</ref>, Zugriff am 16.8.2022.</bibl>
                    <bibl xml:id="AAC-Fackel">F = Austrian Academy Corpus: AAC-Fackel. Online
                        Version: „Die Fackel. Herausgeber: Karl Kraus, Wien 1899–1936“. AAC Digital
                        Edition No. 1. URL: <ref target="fackel.oeaw.ac.at">fackel.oeaw.ac.at</ref>,
                        Zugriff am 16.8.2022.</bibl>
                    <bibl xml:id="Fischer2020">Fischer, Jens Malte (2020): Karl Kraus. Der
                        Widersprecher. Wien: Zsolnay.</bibl>
                    <bibl xml:id="Greinz1913">Greinz, Hans Rudolf (Hg.) (1913): Taschenbuch für
                        Bücherfreunde. Leipzig: Staackmann.</bibl>
                    <bibl xml:id="Hall1985">Hall, Murray G. (1985/2016): Ehrendoktorate
                        österreichischer Universitäten für reichsdeutsche Verleger. URL: <ref
                            target="http://verlagsgeschichte.murrayhall.com/?page_id=693">
                            verlagsgeschichte.murrayhall.com/?page_id=693 </ref>, Zugriff am
                        16.8.2022.</bibl>
                    <bibl xml:id="Koetzle2005">Koetzle, Hans-Michael (2005): Rübelt, Lothar, in:
                        Neue Deutsche Biographie 22, 204f. URL: <ref
                            target="http://www.deutsche-biographie.de/pnd118892770.html#ndbcontent">
                            deutsche-biographie.de/pnd118892770.html#ndbcontent </ref>, Zugriff am
                        16.8.2022.</bibl>
                    <bibl xml:id="Lensing1988">Lensing, Leo A. (1988): „Photographischer Alpdruck“
                        oder politische Fotomontage? Karl Kraus, Kurt Tucholsky und die satirischen
                        Möglichkeiten der Fotografie, in: Zeitschrift für deutsche Philologie 107,
                        556–571.</bibl>
                    <bibl xml:id="Mueller1995">Müller, Burkhard (1995): Karl Kraus. Mimesis und
                        Kritik des Mediums. Stuttgart: M &amp; P.</bibl>
                    <bibl xml:id="NFP1930">Neue Freie Presse (21. September 1930):
                        „Graf-Nikolaus-Esterhazy-Erinnerungsrennen“ (S. 22). URL: <ref
                            target="http://anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nfp&amp;datum=19300921&amp;ref=anno-search&amp;seite=22"
                            >anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=nfp&amp;datum=19300921&amp;ref=anno-search&amp;seite=22</ref>,
                        Zugriff am 16.8.2022.</bibl>
                    <bibl xml:id="RGBl1895">RGBl. 197 = Gesetz vom 26. Dezember 1895, betreffend das
                        Urheberrecht an Werken der Literatur, Kunst und Photographie. RGBl. 197.
                        URL: <ref
                            target="alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&amp;amp;datum=18950004&amp;amp;seite=00000667"
                            >alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=rgb&amp;amp;datum=18950004&amp;amp;seite=00000667</ref>,
                        Zugriff am 16.8.2022.</bibl>
                    <bibl xml:id="Ruebelt1919">Rübelt, Lothar (1919): Fotografien zu „Vom
                        Vorgabemeeting des W.A.C.“, in: Illustriertes Österreichisches Sportblatt,
                        19. April 1919, 9. URL: <ref
                            target="anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=ios&amp;datum=19190419&amp;ref=anno-search&amp;seite=9"
                            >anno.onb.ac.at/cgi-content/anno?aid=ios&amp;datum=19190419&amp;ref=anno-search&amp;seite=9</ref>,
                        Zugriff am 16.8.2022.</bibl>
                    <bibl xml:id="Ruebelt1924">Rübelt, Lothar (1924): Fotografien zu „Meisterinnen
                        der Leichtathletik“, in: Die Bühne, Heft 4, 1924, 40. URL: <ref
                            target="anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=bue&amp;datum=1924&amp;page=50&amp;size=21&amp;qid=UO4BZ5WLIK4PAIGJP2OEU22774P0TC"
                            >anno.onb.ac.at/cgi-content/anno-plus?aid=bue&amp;datum=1924&amp;page=50&amp;size=21&amp;qid=UO4BZ5WLIK4PAIGJP2OEU22774P0TC</ref>,
                        Zugriff am 16.8.2022.</bibl>
                    <bibl xml:id="Ruebelt1976">Rübelt, Lothar (ca. 1976): Gespräch mit Charlotte von
                        Wächter, in: United States Holocaust Memorial Museum, Accession Number:
                        2014.103.3, RG Number: RG-90.147.0002. URL: <ref
                            target="https://collections.ushmm.org/search/catalog/irn722777"
                            >collections.ushmm.org/search/catalog/irn722777</ref>, Zugriff am
                        16.8.2022.</bibl>
                    <bibl xml:id="StGBl1920">StGBl. 325 = Gesetz vom 13. Juli 1920 über die
                        Änderungen des Gesetzes vom 26. Dezember 1895, RGBl. 197, betreffend das
                        Urheberrecht an Werken der Literatur, Kunst und Photographie. StGBl. 325.
                        URL: <ref
                            target="alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&amp;amp;aid=sgb&amp;amp;datum=19200004&amp;amp;seite=00001367&amp;amp;size=45"
                            >alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&amp;amp;aid=sgb&amp;amp;datum=19200004&amp;amp;seite=00001367&amp;amp;size=45</ref>,
                        Zugriff am 16.8.2022.</bibl>
                    <bibl xml:id="Unseld1960">Unseld, Siegfried (1960): Brechts Dreigroschenbuch.
                        Texte Materialien Dokumente. Frankfurt a. M.: Suhrkamp.</bibl>
                    <bibl xml:id="Vismann2000">Vismann, Cornelia (2000): Karl Kraus. Die Stimme des
                        Gesetzes, in: Deutsche Vierteljahrsschrift für Literaturwissenschaft und
                        Geistesgeschichte 74/4, 710–724.</bibl>
                    <bibl xml:id="WBR">Wienbibliothek im Rathaus.</bibl>
                </listBibl>
            </div>
        </back>
    </text>
</TEI>
