<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><?xml-model href="https://www.univie.ac.at/wdr/schema/wdr.rng" type="application/xml" schematypens="http://relaxng.org/ns/structure/1.0"?><?xml-model href="https://www.univie.ac.at/wdr/schema/wdr.sch" type="application/xml" schematypens="http://purl.oclc.org/dsdl/schematron"?>
<TEI xmlns="http://www.tei-c.org/ns/1.0" xmlns:tei="http://www.tei-c.org/ns/1.0"
    xml:id="wdr05_02-02-Rammerstorfer" rend="wdr">
    <teiHeader>
        <fileDesc>
            <titleStmt>
                <title type="main" xml:lang="de">Sympathy for the devil?</title>
                <title type="sub" xml:lang="de">Zur aufklärerischen Funktion des Bösen in Friedrich
                    Schillers Erzählung <hi rend="italic">Verbrecher aus Infamie eine wahre
                        Geschichte</hi>/<hi rend="italic">Der Verbrecher aus verlorener
                    Ehre</hi></title>
                <author>
                    <name>
                        <forename>Lydia</forename>
                        <surname>Rammerstorfer</surname>
                    </name>
                    <affiliation>Universität Wien/Humboldt-Universität zu Berlin </affiliation>
                </author>
            </titleStmt>
            <publicationStmt>
                <publisher>Wiener Digitale Revue</publisher>
                <date>2024</date>
                <availability>
                    <licence target="https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/"><p>For this
                            publication, a Creative Commons Attribution 4.0 International license
                            has been granted by the author(s), who retain full
                        copyright.</p></licence>
                </availability>
                <idno type="DOI">10.25365/wdr-05-02-02</idno>
                <idno type="URL"
                    >https://journals.univie.ac.at/index.php/wdr/article/view/0000</idno>
            </publicationStmt>
            <seriesStmt>
                <title>Wiener Digitale Revue</title>
                <biblScope unit="issue">5</biblScope>
                <idno type="ISSN">2709-376X</idno>
            </seriesStmt>
            <sourceDesc>
                <p>born digital</p>
            </sourceDesc>
        </fileDesc>
        <profileDesc>
            <langUsage>
                <language ident="de"/>
            </langUsage>
            <textClass>
                <keywords xml:lang="de">
                    <term xml:lang="de">Friedrich Schiller</term>
                    <term xml:lang="de">Der Verbrecher aus verlorener Ehre</term>
                    <term xml:lang="de">Kriminalliteratur</term>
                    <term xml:lang="de">Wirkungsästhetik</term>
                    <term xml:lang="de">Aufklärung</term>
                </keywords>
                <keywords xml:lang="en">
                    <term xml:lang="en">Friedrich Schiller</term>
                    <term xml:lang="en">Der Verbrecher aus verlorener Ehre</term>
                    <term xml:lang="en">crime literature</term>
                    <term xml:lang="en">aesthetics of effect</term>
                    <term xml:lang="en">Enlightenment</term>
                </keywords>
            </textClass>
        </profileDesc>
        <revisionDesc>
            <listChange>
                <change>
                    <date when-iso="2024-04-15">Converted from a Word document </date>
                    <name>Kira Kaufmann</name>
                </change>
                <change>
                    <date when-iso="2024-05-26">Encoded</date>
                    <name>Kira Kaufmann</name>
                </change>
            </listChange>
        </revisionDesc>
    </teiHeader>
    <text>
        <front>
            <div type="abstract" xml:lang="de">
                <p>In ihrem Beitrag nimmt Lydia Rammerstorfer eine Re-Lektüre von Friedrich
                    Schillers bekannter Kriminalerzählung <title>Verbrecher aus
                        Infamie</title>/<title>Der Verbrecher aus verlorener Ehre</title> vor. Auf
                    Basis eines integrativen Ansatzes, der ideengeschichtliche, wirkungsästhetische,
                    sozial- und rechtsgeschichtliche sowie publikationsstrategische Aspekte
                    zusammenführt, wird Schillers Poetik des aufklärerischen Erzählens von
                    Verbrechen rekonstruiert. Im Zentrum steht die Frage nach narratologischen
                    Verfahren der literarischen Darstellung und aufklärerischen Funktionalisierung
                    des ‚Bösen‘, wofür auch auf einschlägige theoretische Schriften nicht nur von
                    Schiller, sondern auch von Immanuel Kant und Gotthold Ephraim Lessing
                    zurückgegriffen wird.</p>
            </div>
            <div type="abstract" xml:lang="en">
                <p>In her contribution, Lydia Rammerstorfer undertakes a re-reading of Friedrich
                    Schiller's well-known crime story <title>Verbrecher aus
                        Infamie</title>/<title>Der Verbrecher aus verlorener Ehre</title>. On the
                    basis of an integrative approach that brings together aspects of the history of
                    ideas, the aesthetics of effects, social and legal history and publication
                    strategy, Schiller's poetics of the Enlightenment narrative of crime is
                    reconstructed. The focus is on the question of narratological procedures of
                    literary representation and the Enlightenment functionalization of ' badness',
                    for which reference is also made to relevant theoretical writings not only by
                    Schiller, but also by Immanuel Kant and Gotthold Ephraim Lessing.</p>
            </div>
        </front>
        <body>
            <div xml:id="wdr05_02-02_01">
                <head>1. Lessing, Kant, Schiller und die Frage ‚Can the bad be good’?</head>
                <p>Dexter Morgan, Norman Bates, Joe Goldberg: Sie alle sind Hauptdarsteller
                    millionenfach gestreamter Serien, sie alle sind Serienkiller, und sie alle sind,
                    ihrer Brutalität zum Trotz, Sympathieträger. Dexter firmiert in diversen Medien
                    als <quote source="#ref_Prieschnig2021-o.S.">sympathischer Killer</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Priesching2021" xml:id="ref_Prieschnig2021-o.S."
                        >Priesching 2021: o.S.</ref>); Joe Goldberg, der seine Geliebten stalkt,
                    quält und reihenweise tötet, gar als <quote source="#ref_Thiede2019-o.S."
                        >Dreamboy</quote> (<ref type="bibl" target="#Thiede2019"
                        xml:id="ref_Thiede2019-o.S.">Thiede 2019: o.S.</ref>). Glaubt man den
                    Ergebnissen der 2020 veröffentlichten Studie der amerikanischen Psycholog*innen
                    Rebecca J. Krause und Derek D. Rucker mit dem programmatischen Titel <title>Can
                        Bad Be Good? The Attraction of a Darker Self</title>, so basiert der
                    überragende Erfolg der erwähnten Serien auf der empirisch belegbaren Beliebtheit
                    charismatischer Gewalttäter in Film und Literatur. In ihrer
                    rezeptionspsychologisch informierten Deutung führen die Verfasser*innen der
                    Studie dies darauf zurück, dass außerhalb der gesellschaftlich akzeptierten Norm
                    liegende Handlungen innerhalb der Fiktion nachvollziehbar gefunden werden können
                    und dass es erlaubt sei, sich mit den eigentlich straffälligen Protagonist*innen
                    verbunden zu fühlen. Ein fiktionalisiertes Setting ermögliche daher eine für das
                    Selbstbild gefahrlose Identifikation mit Bösewichten, das Wiedererkennen
                    bestimmter Eigenschaften im Selbst und damit auch das Anerkennen des potenziell
                    Bösen und Abgründigen in (jedem) Menschen (vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Krause_Rucker2020" xml:id="ref_Krause_Rucker2020">Krause/Rucker
                        2020</ref>).</p>
                <p>Die Frage nach der menschlichen Faszination für das Böse und ihrer
                    (anthropologischen) Funktion ist nicht nur ein Anliegen der
                    (Kriminal-)Psychologie, sondern seit jeher auch Gegenstand philosophischer
                    Reflexionen. Im 18. Jahrhundert gewannen Debatten über den Ursprung des Bösen
                    besonders im Zuge der Aufklärung an Bedeutung, die das ‚Übel in der Welt‘
                    zunehmend von der religiösen Sphäre entkoppelte und mit dem Vernunftgebrauch
                    bzw. der Freiheit des Menschen in Zusammenhang brachte. Während Gottfried
                    Wilhelm Leibniz in seiner <title>Theodizee</title> (1710) noch bei einer
                    kosmologisch ausgerichteten Deutung des Bösen (‚malum metaphysicum‘) als
                    gerechte Prüfung Gottes und damit in der voraufklärerischen Tradition verhaftet
                    blieb, verstanden zentrale Philosophen der Aufklärung wie Immanuel Kant das Böse
                    als Wahlmöglichkeit, als Entscheidung <emph>gegen</emph> das Gute,
                        <emph>gegen</emph> die allgemeinen Gesetze der Sittlichkeit, kurzum: als
                    moralisches Problem. Zentral – und leitend für viele von Friedrich Schillers
                    theoretischen Schriften<note xml:id="endnote_01"><p>Vgl. u.a. Schillers zweite
                            medizinische Dissertation zum <title>Zusammenhang der tierischen Natur
                                des Menschen mit seiner geistigen</title> (1780) bzw. die in den
                                <title>Horen</title> erschienenen <title>Briefe Ueber die
                                ästhetische Erziehung des Menschen</title> (1795).</p></note> – ist
                    Kants Konfiguration des Bösen im Zusammenhang mit der menschlichen Freiheit. In
                    seiner religionskritischen und moralphilosophischen Abhandlung <title>Die
                        Religion innerhalb der Grenzen der bloßen Vernunft</title> (1793) entwickelt
                    er den <quote source="#ref_Irrlitz2010-392">Begriff des Bösen</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Irrlitz2010" xml:id="ref_Irrlitz2010-392">Irrlitz 2010:
                        392</ref>) in Bezug auf <quote source="#ref_Irrlitz2010-392">die
                        intellektuelle Freiheit des Menschen, selbstverantwortlich das Sittengesetz
                        in seine Willensmaxime aufzunehmen oder nicht</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Irrlitz2010" xml:id="ref_Irrlitz2010-392">ebd.</ref>). Wie er im
                    ersten Teil mit dem sprechenden Titel ‚Von der Einwohnung des bösen Prinzips
                    neben dem Guten: oder Über das radikale Böse in der menschlichen Natur‘
                    konstatiert, sei der Mensch generell mit zwei ‚Principien‘, nämlich dem ‚guten‘
                    und dem ‚bösen‘, ausgestattet (vgl. <ref type="bibl" target="#Kant1793"
                        xml:id="ref_Kant1793-3">Kant 1793: 3</ref>), zeichne sich aber durch einen
                    grundsätzlichen <quote source="#ref_Kant1793-3">Hange zum Bösen</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Kant1793" xml:id="ref_Kanz1793-3">ebd.: 18</ref>) aus,
                    der, so Kants Ansatz, – genauso wie der Hang zum Guten – in der gesamten
                    Menschheit ‚verwurzelt‘ sei (darauf spielt auch das Adjektiv ‚radikal‘ seinem
                    etymologischen Ursprung, lat. ‚radix‘, entsprechend an; vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Kant1793" xml:id="ref_Kant1793-8">ebd.: 8</ref>). Anders als etwa
                    Niccolò Machiavelli oder Jean-Jacques Rousseau geht Kant davon aus, dass die
                    menschlichen <quote source="#ref_Irrlitz2010-393">Naturanlagen [...] weder gut
                        noch böse</quote> (<ref type="bibl" target="#Irrlitz2010"
                        xml:id="ref_Irrlitz2010-393">Irrlitz 2010: 393</ref>) sind und lehnt <quote
                        source="#ref_Irrlitz2010-393">fixe[] moralische Qualitäten</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Irrlitz2010" xml:id="ref_Irrlitz2010-393">ebd.</ref>)
                    also ab (auch, wenn der Begriff der ‚Verwurzelung‘ anderes insinuiert). Er
                    bezieht sich demnach gerade <emph>nicht</emph> auf die Annahme eines gleichsam
                    ‚natürlichen‘ tierischen Triebes, den es zu überwinden gelte; ihn interessiert
                    vielmehr die Frage, wie und auf welche Weise der mit einem grundsätzlich freien
                    Willen ausgestattete Mensch zu seinen Maximen gelangt sowie ob er dabei seinem
                    grundsätzlichen <quote source="#ref_Kant1793-18">Hange zum Bösen</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Kant1793" xml:id="ref_Kant1793-18">Kant 1793: 18</ref>)
                    nachgibt oder nicht.</p>
                <p> Indem Kant den Menschen zum einen als <quote source="#ref_Kant1793-32">frei
                        handelnde[s]</quote> (<ref type="bibl" target="#Kant1793"
                        xml:id="ref_Kant1793-32">ebd.: 32</ref>), zum anderen als <quote
                        source="#ref_Kant1793-14">vernünftige[s], und zugleich der Zurechnung
                        fähige[s] Wesen[]</quote> (vgl. <ref type="bibl" target="#Kant1793"
                        xml:id="ref_Kant1793-14">ebd.: 14</ref>) konzipiert, folgt daraus eine
                    Bestimmung der menschlichen Bösartigkeit</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_Kant1793-32f.">nicht [...] nehmlich als eine Gesinnung
                        (subjektives <emph>Prinzip</emph> der Maximen), das Böse als Böses zur
                        Triebfeder in seine Maxime aufzunehmen (denn die ist teuflisch); sondern
                        vielmehr [als] <emph>Verkehrtheit</emph> des Herzens, welches nun, der Folge
                        wegen, auch ein <emph>böses</emph> Herz heißt[.] Dieses kann mit einem [...]
                        guten Willen zusammen bestehen; und entspringt aus der Gebrechlichkeit der
                        menschlichen Natur, zu Befolgung seiner genommenen Grundsätze nicht stark
                        genug zu sein, mit der Unlauterkeit verbunden, die Triebfedern (selbst gut
                        beabsichtigter Handlungen) nicht nach moralischer Richtschnur voneinander
                        abzusondern, und daher zuletzt [...] nur auf die Gemäßheit derselben mit dem
                        Gesetz, und nicht auf die Ableitung von demselben, d. i. auf dieses, als die
                        alleinige Triebfeder zu sehen. (<ref type="bibl" target="#Kant1793"
                            xml:id="ref_Kant1793-32f.">Ebd.: 32f.</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Unter menschlicher Bösartigkeit versteht Kant nicht das Böse um des Bösen willen,
                    also nicht die Aufnahme des Bösen in die eigene Maxime, denn eine solche wäre
                    teuflisch. Sie resultiert für ihn vielmehr aus einer „<emph>Verkehrtheit</emph>
                    des Herzens“ (<ref type="bibl" target="#Kant1793" xml:id="ref_Kant1793-32f."
                        >ebd.</ref>), vereinfacht gesagt aus der mangelnden Orientierung der
                    leitenden Prinzipien der jeweiligen Handlung an den allgemeinen moralischen
                    Maximen (vgl. <ref type="bibl" target="#Welsch2023" xml:id="ref_Welsch202-315f."
                        >Welsch 2023: 315f.</ref>). Böse zu sein bedeutet also zum Beispiel,
                    Handlungen, bei denen ein verallgemeinerbarer Grundsatz maßgeblich sein sollte,
                    aus persönlichen Vorlieben oder Neigungen abzuleiten (vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Irrlitz2010" xml:id="ref_Irrlitz2010-393">Irrlitz 2010:
                    393</ref>).</p>
                <p>Den Menschen zu einem sittlichen Handeln anzuleiten, ihn davon abzuhalten, der
                    eigenen ‚Schwäche‘ nachzugeben, war bekanntermaßen das erklärte Ziel
                    aufklärerischer Wirkungsästhetiken; Literatur hatte, so der didaktische Impetus,
                    zur moralischen Bildung und Erziehung des Publikums beizutragen. Die Darstellung
                    des Bösen in Literatur und Theater diente dabei im Sinne einer <quote
                        source="#ref_Alt2010-179">rationalistischen Abschreckungspoetik</quote>
                        (<ref type="bibl" target="#Alt2020" xml:id="ref_Alt2010-179">Alt 2010:
                        179</ref>, mit Blick auf das Theater vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Zelle1984" xml:id="ref_Zelle1983">Zelle: 1984</ref>) dazu, durch
                    die Vorführung ‚schlechten‘ Handelns und der daraus resultierenden Konsequenzen
                    im Medium der Kunst gewissermaßen ‚präventiv‘ zu wirken. Als zentrale
                    Voraussetzung dafür hat Gotthold Ephraim Lessing in seiner wirkmächtigen
                        <title>Hamburgischen Dramaturgie</title> (zw. 1767 u. 1769, 2 Bände) im
                    Anschluss an Aristoteles die Herstellung eines Identifikationspotentials mit dem
                    tragischen Bühnenpersonal postuliert. Charaktere müssen, wie es im 75. Stück der
                        <title>Dramaturgie</title> heißt, <quote source="#ref_Lessing1769b-181">von
                        gleichem Schrot und Korne</quote> (<ref type="bibl" target="#Lessing1769b"
                        xml:id="ref_Lessing1769b-181">Lessing 1769b: 181</ref>) wie die
                    Zuseher*innen sein. Die auf der Evokation von Mitleid basierende, abschreckende
                    Wirkung könne, so Lessing, nur dann erzielt werden, wenn das Publikum erkenne,
                    dass ihm auch selbst Ähnliches wiederfahren könne, wenn es also – so übersetzt
                    Lessing die aristotelische Kategorie ‚phobos‘ – Furcht<note xml:id="endnote_02"
                            ><p>Lessing übersetzt Aristoteles’ Kategorien ‚eleos‘ und ‚phobos‘
                            entgegen der üblichen Lesart bekanntermaßen nicht mit ‚Mitleid‘ und
                            ‚Schrecken‘, sondern als ‚Mitleid‘ und ‚Furcht‘ (<ref type="bibl"
                                target="#Lessing1769b" xml:id="ref_Lessing1769b-187">Lessing 1769b:
                                225</ref>).</p></note> vor einem ähnlichen Schicksal empfinde. Die
                    wirkungsästhetisch zentrale Kategorie des Mitleids sei, so Lessing, <quote
                        source="#ref_Lessing1769b-178">die Furcht, welche aus unserer Aehnlichkeit
                        mit der leidenden Person für uns selbst entspringt; es ist die Furcht, daß
                        die Unglücksfälle, die wir über diese verhänget sehen, uns selbst treffen
                        können; es ist die Furcht, daß wir der bemitleidete Gegenstand selbst werden
                        können</quote> (<ref type="bibl" target="#Lessing1769b"
                        xml:id="ref_Lessing1769b-178">ebd. 1769b: 178</ref>). Gelingen könne dies
                    nur, so Lessing wiederum unter Bezugnahme auf Aristoteles, wenn der tragische
                    Held ein Mensch der <quote source="#ref_Lessing1769b-239">mittlern
                        Gattung</quote> (<ref type="bibl" target="#Lessing1769b"
                        xml:id="ref_Lessing1769b-239">Lessing 1769b: 239</ref>) sei, ein ‚gemischter
                    Charakter‘, kurzum: ein an sich <emph>guter</emph> Mensch mit Schwächen und
                    Fehlern, ein Mensch, der – um Kants Diktion aufzugreifen – allerdings mit zwei
                    ‚Principien‘ ausgestattet ist und daher immer auch Gefahr läuft, den falschen
                    Weg einzuschlagen. <quote source="#ref_Lessing1769b-239">[E]in Mensch kann sehr
                        sehr gut seyn, und doch noch mehr als eine Schwachheit haben, mehr als einen
                        Fehler begehen, wodurch er sich in ein unabsehliches Unglück stürzet, das
                        uns mit Mitleid und Wehmut erfüllet, ohne im geringsten gräßlich zu seyn,
                        weil es die natürliche Folge seines Fehlers ist.</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Lessing1769b" xml:id="ref_Lessing1769b-239">Ebd.</ref>)</p>
                <p>Einen ähnlichen, wenngleich anders nuancierten Zusammenhang konzeptualisiert auch
                    Friedrich Schiller in seinen dramentheoretischen Schriften <title>Ueber den
                        Grund des Vergnügens an tragischen Gegenständen</title> und <title>Ueber die
                        tragische Kunst</title> (beides 1792). Es handelt sich dabei um die
                    schriftlichen Ausarbeitungen eines Kollegs zur ‚Artis tragicae theoriam‘, das
                    Schiller schon im Sommersemester 1790 gehalten hatte (vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Luserke-Jaqui2011a" xml:id="ref_Luserke-Jaqui2011b-364"
                        >Luserke-Jaqui 2011a: 364)</ref>. Die ursprünglich geplante Publikation der
                    beiden Texte in einer Schriftenreihe zur Tragödie im selben Jahr kam jedoch
                    aufgrund von Schillers fortschreitender Lungenerkrankung nicht zustande, sondern
                    erfolgte erst im Jahr 1792, nach seiner intensiven Rezeption der 1790
                    erschienenen Kant’schen <title>Kritik der Urteilskraft</title>. Beide genannten
                    Schriften erschienen im ersten und zweiten Heft der von Schiller herausgegebenen
                    Zeitschrift <title>Neue Thalia</title> und damit im unmittelbaren
                    Nachfolgejournal jenes Periodikums, in dem in Heft 2/1786 auch die Erstfassung
                    von Schillers bekannter Kriminalgeschichte <title>Der Verbrecher aus verlorener
                        Ehre</title> unter dem Titel <title>Verbrecher aus Infamie eine wahre
                        Geschichte</title> publiziert wurde.</p>
                <p>In Auseinandersetzung mit der Lessing’schen Affekttheorie diskutiert Schiller in
                        <title>Ueber den Grund des Vergnügens an tragischen Gegenständen</title> und
                        <title>Ueber die tragische Kunst</title> die Frage nach der <quote
                        source="#ref_Luserke-Jaqui2011b-375">paradoxen tragischen Lust</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Luserke-Jaqui2011b" xml:id="ref_Luserke-Jaqui2011b-375"
                        >Luserke-Jaqui 2011b: 375</ref>) und ihrem Zweck. Schon beeinflusst durch
                    die Kant-Lektüre, aber noch in aufklärerischer Tradition verhaftet,<note
                        xml:id="endnote_03"><p>Auf die Vielschichtigkeit der Schiller’schen
                            Schriften bzw. ihren Hybridstatus zwischen spätaufklärerischer
                            Verhaftung und der Adaption Kant’scher Theorie kann an dieser Stelle
                            nicht weiter eingegangen werden. Besonders <title>Ueber die tragische
                                Kunst</title> nimmt freilich schon dezidiert Schillers spätere
                            Schriften zum Erhabenen vorweg. Für den in den späten 80er-Jahren
                            publizierten <title>Verbrecher</title> spielt das indes keine Rolle.
                            Dasselbe gilt für den engeren diskursiven Kontext der beiden Schriften,
                            die Verteidigung der Leistung der Bühne gegenüber dem Vorwurf der bloßen
                            Vergnügung (vgl. <ref type="bibl" target="#Riedel1998"
                                xml:id="ref_Riedel1998-561">Riedel 1998: 561</ref>).</p></note>
                    konstatiert Schiller einen Zusammenhang zwischen der Anschauung <quote
                        source="#ref_Schiller1792a-113">moralischer Unvollkommenheit</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Schiller1792a" xml:id="ref_Schiller1792a-113">Schiller
                        1792a: 113</ref>) im Medium der Kunst und der Erkenntnis moralischer
                    Zweckmäßigkeit, also zwischen der Anschauung des Bösen und sittlicher Bildung.
                    Der Dichter könne sich dabei die Faszination des Menschen für das Böse im
                    Speziellen sowie für das Empfinden von ‚schmerzhaften‘ Affekten im Allgemeinen
                    zu Nutze machen. Was Krause und Rucker (<ref type="bibl" target="#Krause_Rucker"
                        xml:id="ref_Krause_Ruckert2020-x">2020</ref>) in ihrer Studie diskutieren,
                    wurde also bereits im 18. Jahrhundert intensiv diskursiviert. Die Erfahrung
                    lehre, wie Schiller seine Schrift <title>Ueber die tragische Kunst</title>
                    eröffnet, dass der Mensch sich besonders von <quote
                        source="#ref_Schiller1792b-176">unangenehme[n] Affekt[en]</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Schiller1792b" xml:id="ref_Schiller1792b-176">Schiller
                        1792b: 176</ref>) angezogen fühle: <quote source="#ref_Schiller1792b-177">Es
                        ist eine allgemeine Erscheinung in unsrer Natur, dass uns das Traurige, das
                        Schreckliche, das Schauderhafte selbst, mit unwiderstehlichem Zauber an sich
                        lockt, dass wir uns von Auftritten des Jammers, des Entsetzens mit gleichen
                        Kräften weggestossen und wieder angezogen fühlen.</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Schiller1792b" xml:id="ref_Schiller1792b-177">Ebd.: 177</ref>) Mit
                    der Vorstellung einer besonderen Anziehungskraft des Schrecklichen auf den
                    Menschen, die Schiller hier adressiert, schließt er an den omnipräsenten Diskurs
                    um den sogenannten <quote source="#ref_Moritz1785-177"><term>joy of
                        grief</term></quote> (<ref type="bibl" target="#Moritz1785"
                        xml:id="ref_Moritz1785-177">Moritz 1785: 177</ref>) an, wie Karl Philipp
                    Moritz das <quote source="#ref_Moritz1785-177">unaussprechliche[] Vergnügen an
                        der wehmüthigen Empfindung</quote> (<ref type="bibl" target="#Moritz1785"
                        xml:id="ref_Moritz1785-177">ebd.</ref>) in seinem Roman <title>Anton
                        Reiser</title> (1785–1786 in drei Teilen) nennt. Schiller verbindet diese
                    Vorstellung bemerkenswerterweise mit dem Interesse an Verbrechergeschichten,
                    denn unmittelbar nach seiner Feststellung eines ‚Zaubers des Schrecklichen‘
                    konstatiert der Dichter: <quote source="#ref_Schiller1792b-177">Alles drängt
                        sich voll Erwartung um den Erzähler einer Mordgeschichte</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Schiller1792b" xml:id="ref_Schiller1792b-177">Schiller
                        1792b: 177</ref>).</p>
                <p>Kriminalgeschichten waren – das macht Schiller damit deutlich – im ausgehenden
                    18. Jahrhundert ein sehr beliebtes und für den Dichter in mehrfacher Hinsicht
                    nützliches Genre, die Beschäftigung mit dem Bösen im Medium Literatur ‚en
                    vouge‘. Zum einen verkauften sich Kriminalgeschichten gut – man konnte also mit
                    einem großen Lesepublikum und mit ökonomischem Erfolg rechnen (vgl. <ref
                        type="bibl" target="#Martus2005" xml:id="ref_Martus2005">Martus 2005</ref>;
                        <ref type="bibl" target="#Avgerinou2015" xml:id="ref_Avgerinou2015-4"
                        >Avgerinou 2015: 4</ref>) –, zum anderen galt die psychologisch
                    interessierte Ergründung sozialer Devianzen spätestens seit Moritz’
                        <title>Magazin zur Erfahrungsseelenkunde</title> (1783–1793 in zehn Bänden)
                    unter zeitgenössischen Schriftstellern, Philosophen und Gelehrten als virulentes
                    Problem. Schiller hat an diesem Diskurs intensiv partizipiert und dabei die
                    Literatur zum Erkenntnismedium, den Dichter zum <quote
                        source="#ref_Schiller1786-21">feine[n] Menschenforscher</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-21">Schiller
                        1786: 21</ref>), die detailgetreue Erzählung der Laster von Verbrechern und
                    Mördern zur <quote source="#ref_Schiller1786-25">Leichenöfnung</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-25">ebd.:
                        25</ref>) erklärt.</p>
                <p>Ähnlich wie Kant – doch freilich ohne dessen erst ein Jahr später publizierten
                    Text zu kennen – unterscheidet Schiller in seinen Schriften nicht systematisch,
                    aber implizit verschiedene Formen von Bösartigkeit. Was Kant später als
                    ‚teuflische‘ Bosheit bezeichnen sollte, grenzt er von menschlichen ‚Verirrungen‘
                    ab, die aus der Orientierung an einer falschen – weil nicht überindividuellen –
                    moralischen Richtschnur resultieren. Beide ‚Bösartigkeiten‘ taugen
                    wirkungsästhetisch zur Vorführung von moralischer Zweckmäßigkeit, da laut
                    Schiller nicht nur die Anschauung ihrer Erfüllung, sondern auch jene ihrer
                    Nicht-Erfüllung fruchtbar sei: <quote source="#ref_Schiller1792a-123"
                        >Bosheit</quote> könne, so Schiller, <quote source="#ref_Schiller1792a-123"
                        >Gegenstand eines vollkommenen Wohlgefallens werden [...], wenn sie vor der
                        moralischen Zweckmässigkeit zu Schanden wird. Dann ist sie sogar eine
                        wesentliche Bedingung des höchsten Wohlgefallens, weil sie allein vermag,
                        die Uebermacht des moralischen Gefühls recht einleuchtend zu machen.</quote>
                        (<ref type="bibl" target="#Schiller1792a" xml:id="ref_Schiller1792a-123"
                        >Schiller 1792a: 123</ref>) Eine solche Poetologie der Erhellung des Guten
                    durch den Kontrast zum Bösen hat Schiller, wenngleich mit ironischem Unterton,
                    bereits in der ‚Vorrede‘ zu seinem frühen Drama <title>Die Räuber</title>, einem
                    stilgeschichtlichen Nachzügler des Sturm und Drang, formuliert: <quote
                        source="#ref_Schiller1781-x">Es ist einmal so die Mode in der Welt, daß die
                        Guten durch die Bösen schattiert werden, und die Tugend im Kontrast mit dem
                        Laster das lebendigste Kolorit erhält.</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Schiller1781" xml:id="ref_Schiller1781-x">Schiller 1781: o.
                        S.</ref>, vgl. <ref type="bibl" target="#Alt2020" xml:id="ref_Alt2020-180f."
                        >Alt 2010: 180f.</ref>) Während das ‚teuflische Böse‘, das Boshafte, als
                    Gegenstück zum Guten zur Evokation einer Vorstellung von Sittlichkeit taugt, ist
                    es für Schiller beim ‚Bösen‘ die Reue. Die nachträgliche Reflexion des
                    Sittenverstoßes erhelle nämlich, so Schiller, die allgemeinen Grundsätze, wie er
                    just am Beispiel eines Verbrechers in <title>Ueber den Grund des Vergnügens an
                        tragischen Gegenständen</title> erklärt:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_Schiller1792a-113f.">Nicht allein der Gehorsam gegen das
                        Sittengesetz gibt uns die Vorstellung moralischer Zweckmäßigkeit, auch der
                        Schmerz über Verletzung desselben thut es. Die Traurigkeit, welche das
                        Bewusstseyn moralischer Unvollkommenheit erzeugt, ist zweckmäßig, weil sie
                        der Zufriedenheit gegenüber steht, die das moralische Rechtthun begleitet.
                        Reue, Selbstverdammung, selbst in ihrem höchsten Grad, in der Verzweiflung,
                        sind moralisch erhaben, weil sie nimmermehr empfunden werden könnten, wenn
                        nicht tief in der Brust des Verbrechers ein unbestechliches Gefühl für Recht
                        und Unrecht wachte und seine Aussprüche selbst gegen das feurigste Interesse
                        der Selbstliebe geltend machte. Reue über eine That entspringt aus der
                        Vergleichung derselben mit dem Sittengesetz und ist Missbilligung dieser
                        That, weil sie dem Sittengesetz widerstreitet. Also muss im Augenblick der
                        Reue das Sittengesetz die höchste Instanz im Gemüth eines solchen Menschen
                        seyn; es muss ihm wichtiger seyn, als selbst der Preis des Verbrechens, weil
                        das Bewusstseyn des beleidigten Sittengesetzes ihm den Genuss dieses Preises
                        vergällt. (<ref type="bibl" target="#Schiller1792a"
                            xml:id="ref_Schiller1792a-113f.">Schiller 1792a: 113f.</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Sowohl Lessing als auch Schiller und Kant gehen also, wenngleich (terminologisch)
                    zum Teil anders gefasst, von einer grundsätzlich ‚gemischten‘ Ausstattung des
                    Menschen mit guten und bösen Anteilen aus, die es in der literarischen
                    Darstellung abzubilden gilt, wodurch das Publikum zur Überwindung des Bösen
                    (verstanden als nicht überindividuell konzipierte Sittlichkeit) zu bringen sei.
                    Indem dem Menschen sein Hang zum Bösen (Kant), seine eigene ‚tierische Natur‘
                    (Schiller) vorgeführt wird, lerne er sie nicht nur anzuerkennen, sondern
                    Handlungen ‚per se‘ vor dem Hintergrund dieses Bewusstseins auszuführen, sich
                    also – im Sinne Kants – gegen die Option des Bösen zu entscheiden.</p>
            </div>
            <div xml:id="wdr05_02-02_02">
                <head>2. Von Verbrechern erzählen </head>
                <p>Nicht nur aufgrund der unmittelbaren zeitlichen Nähe erscheint es ergiebig,
                    Schillers dramen-theoretische Schriften in einen Zusammenhang mit seiner
                    bekannten <title>Verbrecher</title>-Erzählung zu bringen, die als historischer
                        <quote source="#ref_Schoenhaar1969-75">Markstein</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Schoenhaar1969" xml:id="ref_Schoenhaar1969-75">Schönhaar 1969:
                        75</ref>) der deutschen Kriminalliteratur gilt. Die Erstfassung erschien
                    bereits 1786 unter dem Titel <title>Verbrecher aus Infamie</title> in Schillers
                        <title>Thalia</title>; die erneute Publikation erfolgte im Jahr 1792 in den
                        <title>Kleineren prosaischen Schriften</title> – also in unmittelbarer
                    zeitlicher Nähe zu <title>Ueber den Grund des Vergnügens an tragischen
                        Gegenständen</title> und <title>Ueber die tragische Kunst</title>. Schiller
                    hat von der ersten zur zweiten Fassung Änderungen vorgenommen, was seine
                    fortgesetzte Beschäftigung mit dem Text belegt. Diese betreffen, abgesehen von
                    sprachlichen Verbesserungen und der Milderung von Kraftausdrücken, vor allem
                    Schärfungen in der Vorrede (vgl. <ref type="bibl" target="#Aurnhammer1990"
                        xml:id="ref_Aurnhammer1990-254f.">Aurnhammer 1990: 254f.</ref>). Dort
                    entwickelt Schiller eine Art <title>Poetik des aufklärerischen Erzählens von
                        Verbrechen</title>, die sich besonders der Frage widmet, <quote
                        source="#ref_Oettinger1972-266">ob und auf welche Weise die jeweils gegebene
                        Distanz [...] zwischen der Textwirklichkeit einerseits und der Wirklichkeit
                        des Lesers andererseits so überbrückt werden kann, daß sich dieser
                        herausgefordert sieht, die im Text angebotenen Einsichten und Einstellungen
                        auf seine eigene Praxis zu beziehen</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Oettinger1972" xml:id="ref_Oettinger1972-266">Oettinger 1972:
                        266</ref>). Er greift dabei zentrale zeitgenössische – und auch von ihm
                    selbst mitgestaltete – Diskurse um das Böse im Menschen auf und verbindet sie
                    mit für die <quote source="#ref_Schiller1792c-294">Belehrung</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Schiller1792c" xml:id="ref_Schiller1792c-294">Schiller
                        1792c: 294</ref>) essenziellen (narratologischen) Verfahren.</p>
                <p>Gleich zu Beginn der Vorrede wird die moralpädagogische Bedeutung der
                    Auseinandersetzung mit menschlichen Abgründen erhellt und dadurch die
                    darauffolgende Erzählung als Beitrag zur ‚Seelenlehre‘ legitimiert:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_Schiller1786-20f.">In der ganzen Geschichte des Menschen ist
                        kein Kapitel unterrichtender für Herz und Geist, als die Annalen seiner
                        Verirrungen. Bei jedem großen Verbrechen war eine verhältnißmäßig große
                        Kraft in Bewegung. Wenn sich das geheime Spiel der Begehrungskraft bei dem
                        matteren Licht gewöhnlicher Affekte versteckt, so wird es im Zustand
                        gewaltsamer Leidenschaft desto hervorspringender, koloßalischer, lauter; der
                        feinere Menschenforscher welcher weiß, wie viel man auf die Mechanik der
                        gewöhnlichen Freiheit [im <title>Verbrecher aus verlorener Ehre</title>
                        präzisiert als Willensfreiheit, Anm. L. R.] eigentlich rechnen darf, [...]
                        wird manche Erfahrung aus diesem Gebiete in seine Seelenlehre herübertragen,
                        und für das sittliche Leben verarbeiten. (<ref type="bibl"
                            target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-20f.">Schiller 1786:
                            20f.</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Ähnlich wie in seinen dramentheoretischen Schriften schreibt Schiller besonders
                    den ‚schlechten‘, den – mit Kant gesprochen – nicht an der moralischen
                    Richtschnur orientierten Handlungen eine besondere Erkenntnisfunktion zu. Nicht
                    die gewöhnlichen Effekte seien lehrreich, sondern jene die Grenzen der
                    Sittlichkeit überschreitenden, herausbrechenden Leidenschaften, die eine
                    besondere Einsicht in die ‚Mechanik‘ des menschlichen Willens ermöglichen.<note
                        xml:id="endnote_04"><p>Vgl. dazu auch Schillers <title>Vorrede zu dem ersten
                                Theile der merkwürdigsten Rechtsfälle nach Pitaval</title> (1792),
                            wo er Kants Begriff der ‚Triebfedern‘ dezidiert gebraucht: <quote
                                source="#ref_Schiller1792d-x">Das geheime Spiel der Leidenschaft
                                entfaltet sich hier vor unsern Augen, und über die verborgenen Gänge
                                der Intrigue, über die Machinationen des <emph>geistlichen</emph>
                                sowohl als <emph>weltlichen</emph> Betruges wird mancher Strahl der
                                Wahrheit verbreitet. Triebfedern, welche sich im gewöhnlichen Leben
                                dem Auge des Beobachters verstecken, treten bei solchen Anlässen, wo
                                Leben, Freiheit und Eigenthum auf dem Spiele steht, sichtbarer
                                hervor, und so ist der Kriminalrichter im Stande, tiefere Blicke in
                                das Menschen-Herz zu thun.</quote> (<ref type="bibl"
                                target="#Schiller1792d" xml:id="ref_Schiller1792d-x">Schiller 1792d:
                                o. S.</ref>)</p></note> Ganz in der Traditionslinie von Aristoteles
                    und Lessing geht auch Schiller in der Erzählervorrede von <quote
                        source="#ref_Schiller1792d-x">gemischt[en]</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Schiller1792c" xml:id="ref_Schiller1792c-x">ebd.: 21</ref>)
                    Charakteren aus.<note xml:id="endnote_05"><p>Das <quote
                                source="#ref_Schiller1786-21">menschliche Herz</quote> (<ref
                                type="bibl" target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-21"
                                >Schiller 1786: 21</ref>) sei, so heißt es in der Erzählervorrede,
                                <quote source="#ref_Schiller1786-21">etwas so einförmiges, und doch
                                wieder so zusammengesetztes</quote> (<ref type="bibl"
                                target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-21"
                        >ebd.</ref>).</p></note> Grenzüberschreitung und soziale Devianz sind
                    demnach privilegierter Gegenstand psychologisch interessierter Literatur und
                    ermöglichen, wie in der Erzählervorrede passend zu Lessing und Kant konstatiert
                    wird, die Anerkennung von potenzieller Boshaftigkeit im Selbst. Verbrecher wie
                    der Sonnenwirt Christian Wolf, dessen Entwicklung vom einfachen Wilddieb zum
                    Mörder den Hauptkern der Erzählung des <title>Verbrechers aus Infamie</title>
                    bildet, sind für eine solche <quote source="#ref_Schiller1786-21"
                        >Menschenforsch[ung]</quote> (<ref type="bibl" target="#Schiller1786"
                        xml:id="ref_Schiller1786-21">ebd.</ref>) demnach geeignete
                    Protagonisten.</p>
                <p>Nach der Legitimation der Auseinandersetzung mit menschlichen Abgründen erklärt
                    der Erzähler im zweiten Teil der integrierten Vorrede, wie nun aus dem <quote
                        source="#ref_Schiller1786-22">Studium</quote> von Verbrechern ‚fruchtbare‘
                    Erkenntnisse <quote source="#ref_Schiller1786-22">für das bürgerliche
                        Leben</quote> (<ref type="bibl" target="#Schiller1786"
                        xml:id="ref_Schiller1786-22">ebd.: 22</ref>) zu gewinnen seien. Auch für
                    Schiller – und dabei bleibt er ganz der aristotelischen Wirkungsästhetik und
                    ihrer Traditionslinie bis hin zu Lessing verbunden – braucht es die Suggestion
                    von Ähnlichkeit zwischen Protagonist*in und Leser*in. bzw. eine affektive
                    Annäherung. Sie müssen – so das kriminalpoetologische Diktum – in der Dichtung
                    gleichermaßen <quote source="#ref_Schiller1786-23">erkalten</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-23">ebd.:
                        23</ref>). Auf die aufklärerische Funktionalisierung dieser Kalt-Werdung
                    wird im vierten Abschnitt eingegangen. Schiller integriert also Aspekte
                    dramatischer Wirkungsästhetik in seine Erzählpoetologie, reflektiert dieses
                    Vorgehen zugleich jedoch kritisch. So ist es kein Zufall, dass er in der Vorrede
                    zum <title>Verbrecher</title> bei der Frage nach der Herstellung einer solchen
                    ‚Ahndung‘ von Ähnlichkeit auf zentrale dramentheoretische Begriffe wie ‚Rührung‘
                    oder ‚Schrecken‘ Bezug nimmt und reflektiert, wie diese Konzepte für Erzähltexte
                    fruchtbar gemacht werden können. Während der Zuschauer in einem dramatischen
                    Setting unmittelbar an der Situation beteiligt sei, klaffe zwischen
                    Erzähler/Protagonisten und Leser*in aufgrund der Verschiedenheit der jeweiligen
                    Rezeptionssituation – dem belebten Theater zum einen, der einsamen, ruhigen
                    Lektüre zum anderen – eine</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_Schiller1786-22">Lücke [...], die alle Möglichkeit einer
                        Vergleichung oder Anwendung abschneidet, und statt jenes heilsamen
                        Schrekens, der die stolze Gesundheit warnet, ein Kopfschütteln der
                        Befremdung erwekt. Wir sehen den Unglüklichen, der doch in eben der Stunde,
                        wo er die That begieng, so wie in der, wo er dafür büßet, Mensch war wie
                        wir, für ein Geschöpf fremder Gattung an, dessen Blut anders umläuft, als
                        das unsrige, dessen Wille andern Regeln gehorcht, als der unsrige; seine
                        Schicksale rühren uns wenig, denn Rührung gründet sich ja nur auf ein
                        dunkles Bewustseyn [sic!] ähnlicher Gefahr, und wir sind weit entfernt, eine
                        solche Aehnlichkeit auch nur zu träumen. (<ref type="bibl"
                            target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-22">Ebd.:
                        22.</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Die Herstellung einer für den ‚heilsamen Schrecken‘ nötigen ‚Ähnlichkeit‘ sei,
                    wie in der darauffolgenden Argumentation deutlich wird, im Medium des
                    Erzähltextes ungleich schwerer zu erreichen: <quote
                        source="#ref_Schiller1786-22">Zwischen der heftigen Gemüthsbewegung des
                        handelnden Menschen, und der ruhigen Stimmung des Lesers, welchem diese
                        Handlung vorgelegt wird, herrscht ein so widriger Kontrast, liegt ein so
                        breiter Zwischenraum, daß es dem leztern schwer, ja unmöglich wird, einen
                        Zusammenhang nur zu ahnden.</quote> (<ref type="bibl" target="#Schiller1786"
                        xml:id="ref_Schiller1786-22">Ebd.</ref>) Affektive Übereinstimmung könne
                    nicht wie im Theater aus der Unmittelbarkeit der Beobachtung resultieren. Die
                    ruhige Stimmung des Lesers bei der Lektüre einer Erzählung stehe daher dem
                        <quote source="#ref_Schiller1786-21">Zustand gewaltsamer
                        Leidenschaft</quote> (<ref type="bibl" target="#Schiller1786"
                        xml:id="ref_Schiller1786-21">ebd.: 21</ref>), der ‚erforscht‘ werden solle,
                    diametral entgegen. Eine Geschichte, die diesen Abstand nicht zu überbrücken
                    versuche, diene, so heißt es weiter, bloß der menschlichen Neugierde und sei
                    daher <quote source="#ref_Schiller1786-23">armselig[]</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-23">ebd.: 23</ref>). Um
                    jedoch zur Bildung beitragen zu können, müsse diese Annäherung zwangsläufig
                    stattfinden.</p>
                <p>Die in der Vorrede explizierte Wirkungsästhetik bzw. die aufklärerische Ambition
                    des Textes hat, wie Schillers <title>Verbrecher</title>-Erzählung überhaupt, vor
                    allem in den 1970er- und 80er-Jahren große Aufmerksamkeit erfahren (vgl. u.a.
                        <ref type="bibl" target="#Koepf1978" xml:id="ref_Koepf1987">Köpf 1978</ref>;
                    vgl. <ref type="bibl" target="#McCarthy1979" xml:id="ref_McCarthy1979">McCarthy
                        1979</ref>; vgl. mit Blick auf die Aufklärung allgemein <ref type="bibl"
                        target="#Dainat1988" xml:id="ref_Dainat1988">Dainat 1988</ref>), die
                    (ideengeschichtliche) Einordnung der zugrundeliegenden Poetik als dezidiert
                        <quote source="#ref_Koepf1978-32">moralisch-didaktische[]</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Koepf1978" xml:id="ref_Koepf1978-32">Köpf 1978:
                        32</ref>) ist unumstritten. Der virulente argumentative Zusammenhang der
                    besagten Wirkungsästhetik mit der literarischen Darstellung von Verbrechen hat
                    zudem auch eine Reihe an Arbeiten hervorgebracht, die Schillers Erzählung im
                    Kontext des gegen Ende des 18. Jahrhunderts erstarkenden Interesses an der
                    Psychologie bzw. vor dem Hintergrund zeitgenössischer juristischer Diskurse in
                    den Blick nehmen. Der Text gilt als justizkritisch (vgl. u.a. <ref type="bibl"
                        target="#Oettinger1972" xml:id="ref_Oettinger1972">Oettinger 1972</ref>;
                    vgl. <ref type="bibl" target="#Nutz1998" xml:id="ref_Nutz1998">Nutz 1998</ref>;
                    vgl. <ref type="bibl" target="#Lau2000" xml:id="ref_Lau2000">Lau 2000</ref>;
                    vgl. <ref type="bibl" target="#Ebert2006" xml:id="ref_Ebert2006">Ebert
                        2006</ref>); er wurde, mit jeweils unterschiedlicher Nuancierung, als
                    Beitrag zur Diskussion um die Funktion und Auslegung von Recht und Strafe, mit
                    Blick auf das Naturrecht (vgl. <ref type="bibl" target="#Freund1975"
                        xml:id="ref_Freund1975">Freund 1975</ref>) bzw. unter Berücksichtigung der
                    Auswirkung von Vergeltungsstrafen auf die Seele des Täters (vgl. <ref
                        type="bibl" target="#Lau2000" xml:id="ref_Lau2000">Lau 2000</ref>; vgl. <ref
                        type="bibl" target="#Limbach2006" xml:id="ref_Limbach2006">Limbach
                        2006</ref>) gelesen, zudem in jüngerer Zeit aus wissens- bzw.
                    rechtsgeschichtlicher Perspektive (vgl. u.a. <ref type="bibl"
                        target="#Nilges2012" xml:id="ref_Nilges2012">Nilges 2012</ref>) befragt. Der
                    Text wurde aus sozial- und gesellschaftskritischer Sicht betrachtet; es liegen
                    Beiträge vor, die sich den sozialen Ursachen des Verbrechens (vgl. u.a. <ref
                        type="bibl" target="#Nutz1998" xml:id="ref_Nutz1998-148">Nutz 1998:
                        148</ref>; <ref type="bibl" target="#Avgerinou2015"
                        xml:id="ref_Avgerinou2015-5">Avgerinou 2015: 5</ref>) widmen oder den
                    Protagonisten <term>pars pro toto</term> als stigmatisierten Außenseiter
                    interpretieren (vgl. u.a. <ref type="bibl"
                        target="#Bennholdt-Thomsen_Guzzoni1979"
                        xml:id="ref_Bennholdt-Thomsen_Guzzoni1979-122-136">Bennholdt-Thomsen/Guzzoni
                        1979: 122–136</ref>). Ebenso wurden narratologische und sprachliche Analysen
                    durchgeführt (vgl. u.a. <ref type="bibl" target="#Koepf1978"
                        xml:id="ref_Koepf1987">Köpf 1978</ref>; vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Marsch1983" xml:id="ref_Marsch1983">Marsch <hi rend="superscript"
                            >2</hi>1983</ref>; vgl. <ref type="bibl" target="#Aurnhammer1990"
                        xml:id="ref_Aurnhammer1990">Aurnhammer 1990</ref>; vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Avgerinou2015" xml:id="ref_Avgerinou2015">Avgerinou
                        2015</ref>).<note xml:id="endnote_06"><p>Eine vollständige, über die
                            genannten Beispiele hinausreichende, Bibliografie erscheint an dieser
                            Stelle nicht zielführend. Eine Zusammenstellung und thematische
                            Rubrizierung der besonders in den 1980er-Jahren intensiven Forschung zum
                            Verbrecher bietet ohnedies Achim Aurnhammer (<ref type="bibl"
                                target="#Aurnhammer1990" xml:id="ref_Aurnhammer1990-255f.">1990:
                                255f., Anm. 3</ref>; vgl. auch <ref type="bibl" target="#Lau2000"
                                xml:id="ref_Lau2000-84">Lau 2000: 84</ref>).</p></note> Insgesamt
                    ist Schillers Text also breit erforscht. Auffällig ist allerdings, dass die
                    meisten Arbeiten keine integrative Betrachtung vornehmen: Narratologisch
                    interessierte Beiträge verzichten zum Teil auf eine rechts- bzw.
                    sozialhistorische Einordnung und ‚vice versa‘, ideengeschichtliche lassen die
                    konkrete narratologische Ausgestaltung außen vor und eine genauere Betrachtung
                    von publikationsstrategischen Aspekten steht bislang überhaupt noch aus.</p>
                <p>Der Beitrag will nun nicht nur durch eine <emph>integrative Analyse</emph> vor
                    dem Hintergrund der skizzierten Diskussionen um das Böse Bekanntes neu
                    perspektivieren und im Zuge einer Re-Lektüre des Textes besonders
                    narratologische Strategien zur Suggestion von <emph>Authentizität</emph><note
                        xml:id="endnote_07"><p>Zum <quote source="#ref_Kosenina2005-31f.">Gebot der
                                Authentizität</quote> in den Verbrechensdarstellungen der Frühen
                            Neuzeit vgl. Košenina (<ref type="bibl" target="#Kosenina2005"
                                xml:id="ref_Kosenina2005-31f.">2005: 31f.</ref>).</p></note>
                    fokussieren. Fragen nach einer über den Text hinausreichenden
                    Rezeptionssteuerung, die ebenfalls in den Blick geraten werden, sollen zudem
                    ermöglichen, Schillers umfassende Bemühungen um Authentizität auf verschiedenen
                    Ebenen zu rekonstruieren. Verfolgt werden soll Schillers <emph>Poetik des
                        aufklärerischen Verbrechens</emph>, die insbesondere die Reue als zentralen
                    Erkenntnisfaktor proklamiert. Das gelingt durch die Bezugnahme auf Schillers
                    dramentheoretische Schriften, die in der Forschung bislang kaum geleistet wurde.
                    Das Spiel mit Authentizität verbindet sich zudem mit publikationsstrategischen
                    Erwägungen des Autors – der anonymen Publikation in der Zeitschrift
                        <title>Thalia</title> und der Formatierung der Erzählung –, die in der
                    gegenwärtigen Forschung noch nicht ausreichend berücksichtigt und ebenso wenig
                    mit den narratologischen Verfahren sowie dem rechtshistorischen Diskurs in
                    Verbindung gebracht worden sind. Hinterfragt werden soll daher ebenso, ob sich
                    nicht auch die Anonymisierung auf textueller Ebene (z. B. der Verzicht auf
                    Ortsnennungen) in die aufklärerische Poetik einfügt, ob sie also nicht bloß als
                    Gefälligkeit für den <title>Thalia</title>-Verleger Georg Joachim Göschen
                    interpretiert werden kann, wie es die ältere Forschung gesehen hat (vgl. u.a.
                        <ref type="bibl" target="#Koepf1978" xml:id="ref_Koepf1987-13">Köpf 1978:
                        13</ref>; vgl. <ref type="bibl" target="#Marsch1983"
                        xml:id="ref_Marsch1983-138f.">Marsch <hi rend="superscript">2</hi>1983:
                        138f.</ref>).</p>
                <p>Um die unmittelbare historische Rezeptionssituation rekonstruieren zu können,
                    wird im Zuge der Analyse auf den Erstdruck <title>Verbrecher aus Infamie</title>
                    in der <title>Thalia</title> zurückgegriffen, wobei bedeutungskonstitutive
                    Änderungen in der Zweitfassung im Blick behalten und gegebenenfalls reflektiert
                    werden. Einige für die Argumentation zentrale Aspekte, die etwa die Drucksetzung
                    der Erzählung betreffen, werden nämlich weder im Zweitdruck in den
                        <title>Kleineren prosaischen Schriften</title> noch in heutigen Ausgaben
                    abgebildet (das gilt auch für die historisch-kritische Schiller-Nationalausgabe;
                        <ref type="bibl" target="#Schiller_NA1992ff"
                        xml:id="ref_Schiller_NA1992ff-24-26">NA 16, S. 24–26</ref>). Der Beitrag
                    folgt insofern einer von der derzeit prosperierenden praxeologisch
                    interessierten literaturwissenschaftlichen Forschung proklamierten Annahme, dass
                    unterschiedliche Textfassungen bzw. (zeitgenössische) Erscheinungsformate – in
                    diesem Fall: Journaltext und Buchfassung – in den Blick genommen werden müssen,
                    da mit ihnen jeweils spezifische Wirkungsziele verbunden sein können (vgl. u.a.
                        <ref type="bibl" target="#Spoerhase2018" xml:id="ref_Spoerhase2018-32f."
                        >Spoerhase 2018: 32f.</ref> sowie <ref type="bibl" target="#Ehrmann2022"
                        xml:id="ref_Ehrmann2022-286f.">Ehrmann 2022: 286f.</ref>).<note
                        xml:id="endnote_08"><p>Dass solche Fragestellung bislang keine große Rolle
                            gespielt haben, belegt allein der wenig umsichtige Umgang mit dem Titel
                            der Erzählung in den verschiedenen Fassungen, der zum Teil, etwa bei
                            Oettinger (<ref type="bibl" target="#Oettinger1972"
                                xml:id="ref_Oettinger1972-266">1972: 266</ref>: <quote
                                source="#ref_Oettinger1972-266">Der Verbrecher aus Infamie</quote>),
                            falsch wiedergeben oder, wie bei Košenina (<ref type="bibl"
                                target="#Kosenina2005" xml:id="ref_Kosenina2005-30">2005: 30</ref>:
                                <quote source="#ref_Kosenina2005-30">Schillers Verbrecher aus
                                verlorener Ehre aus dem Jahr 1786</quote>), mit einem falschen
                            Erscheinungsjahr versehen wird.</p></note></p>
            </div>
            <div xml:id="wdr05_02-02_03">
                <head>3. Eine wahre Geschichte. Die aufklärerische Funktion der
                    Authentizitätsfiktion</head>
                <p>Was heute in Filmen und Serien unter dem Stichwort ‚True Crime‘ als Mittel zur
                    Spannungserzeugung instrumentalisiert wird, ist in Schillers
                        <title>Verbrecher</title> ein wirkungsästhetisches Strategem: die Suggestion
                    von Authentizität, also das Spiel mit der Möglichkeit, die erzählte Geschichte
                    könnte tatsächlich passiert sein. Schiller funktionalisiert die durch die
                    Materialauswahl sowie durch verschiedene Beglaubigungsstrategien und
                    Fokalisierungswechsel (vgl. <ref type="bibl" target="#Avgerinou2015"
                        xml:id="ref_Avgerinou2015-8-10">Avgerinou 2015: 8–10</ref>) evozierte
                    Authentizität, um eine Annäherung zwischen Protagonist*in und Leser*in
                    herzustellen. Denn wenn die Geschichte des <title>Verbrechers</title> als
                    potenziell tatsächlich mögliche Geschichte erscheint, so erhöht dies die
                    Wahrscheinlichkeit, den gewünschten Selbsterkenntnisprozess in Gang zu setzen.
                    Schiller argumentiert hier also analog zu Lessing, der mit Blick auf Könige
                    konstatiert hat, dass sie sich als Gegenstand zur sittlichen Bildung nur dann
                    eignen, sofern sie nicht als Herrscher, sondern als Menschen erscheinen (<ref
                        type="bibl" target="#Lessing1769a" xml:id="ref_Lessing1769a">Lessing: 1769a:
                        105</ref>). Auf Schillers Poetologie bezogen bedeutet das: Nur wenn der
                    Verbrecher dem Leser als einer aus den eigenen Reihen – also als
                        <emph>Mensch</emph> – begegnet, kann er sich ihm annähern.</p>
                <p>Das Spiel mit der Verwischung der Grenze zwischen Fakt und Fiktion beginnt
                    bereits bei der Materialgrundlage. Denn Schillers Erzählung basiert
                    bekanntermaßen auf einer historisch verbrieften Figur, dem Sonnenwirt Johann
                    Friedrich Schwan, der, wie sein literarisches Pendant, nach einer Reihe von
                    Verbrechen 1760 im heutigen Baden-Württemberg hingerichtet wurde. Schwan war
                    berühmt und berüchtigt, sein Fall den potenziellen Leser*innen also vermutlich
                    bekannt. Darauf konnte Schiller aufbauen. Er selbst kam mit Schwans Geschichte
                    durch seinen Karlsschul-Professor Jacob Friedrich Abel in Kontakt, dessen Vater
                    den gesuchten Räuber verhaftet haben und Schiller auch Zugang zu den
                    Gerichtsakten verschafft haben soll (vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Aurnhammer1990" xml:id="ref_Aurnhammer1990-256f.">Aurnhammer 1990:
                        256f.</ref> sowie <ref type="bibl" target="#Koopmann1998"
                        xml:id="ref_Koopmann1998-702">Koopmann 1998: 702</ref>). Schiller hat die
                    Kriminalberichte und Prozessprotokolle nachweislich konsultiert, im Zuge der
                    literarischen Verarbeitung jedoch Veränderungen vorgenommen, wie Yvonne Nilges
                    rekonstruiert hat (vgl. <ref type="bibl" target="#Nilges2012"
                        xml:id="ref_Nilges2012-38">Nilges 2012: 38</ref>). Dennoch legt bereits der
                    Titel von Schillers Erzählung der Leserschaft nahe, dass es sich beim
                    Protagonisten um den berüchtigten Schwan handeln könnte: Beide Fassungen werden
                    paratextuell als <title>wahre Geschichte</title> ausgewiesen, in der Erstfassung
                    der <title>Thalia</title> wird der Haupttitel <title>Verbrecher aus
                        Infamie</title>, durchaus unkonventionell, nicht einmal durch einen Punkt
                    vom Zusatz getrennt. Die Bezeichnung als <title>wahre Geschichte</title> soll
                    den Eindruck von Authentizität ebenso erhöhen wie die scheinbar zum Schutz der
                    Beteiligten nötige Anonymisierung. Viele Protagonist*innen werden gar nicht oder
                    nur mit Vornamen benannt, der Handlungsort wird – und das expliziert der
                    Erzähler auch dezidiert – verschwiegen: <quote source="#ref_Schiller1786-25"
                            ><emph>Christian Wolf</emph> war der Sohn eines Gastwirths in einer
                        ...schen Landstadt (deren Namen man, aus Gründen die sich in der Folge
                        aufklären, verschweigen mußte)</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-25">Schiller 1786:
                    25</ref>).</p>
                <p>Anonymität wirkt auch auf einer anderen Ebene an der Authentizitätsfiktion mit.
                    Schillers Beitrag war in der Erstfassung in der <title>Thalia</title> nicht mit
                    einem Autornamen unterzeichnet, und auch nicht, wie viele andere Beiträge
                    Schillers in der <title>Thalia</title> und fast alle anderen Beiträge im selben
                    Heft, mit einem entsprechenden Kürzel versehen. Der literarische Text weist also
                    in der Erstfassung ein zentrales Fiktionalitätssignal nicht auf: einen Autor. An
                    jener Stelle, wo sich bei Journaltexten im 18. Jahrhundert üblicherweise der
                    Verfassername befand (so er angegeben wurde; Anonymität war grundsätzlich
                    freilich nichts Ungewöhnliches), findet sich beim <title>Verbrecher</title>
                    lediglich ein kleines Kreuz, das wiederum ebenso auf die in lokalen Medien
                    kursierende Todesanzeige Schwans anspielen könnte.</p>
                <p>In der Journalfassung hat der Text also – im Unterschied zu der Zweitpublikation
                    in den <title>Kleineren prosaischen Schriften</title> – keinen Autor, sondern
                    nur einen Herausgeber, der für die Veröffentlichung verantwortlich ist. Dadurch
                    gewinnt die Erzählung einen eigentümlichen Status zwischen Fakt und Fiktion, der
                    von Schiller offenkundig intendiert war. Zumindest geht aus einer Korrespondenz
                    Schillers mit seinem damaligen Verleger Georg Göschen hervor, dass er der
                    Anonympublikation bzw. dem Verzicht auf einen Verfassernamen unter dem Text sehr
                    große Bedeutung beimaß. Göschen hatte in der Zeitschrift <title>Litteratur und
                        Völkerkunde</title> (herausgegeben von Johann Wilhelm von Archenholz,
                    verlegt von Göschen) eine Anzeige des zweiten Heftes der <title>Thalia</title>
                    1786 einrücken lassen und dabei Schiller als Autor des <title>Verbrechers aus
                        Infamie</title> enttarnt.</p>

                <figure xml:id="wdr05_02-02_Abb_01">
                    <graphic width="300px" height="300px" url="media/wdr05_02-02_Abb_01.jpg"/>
                    <head type="legend">Anonympublikation des <title>Verbrechers aus Infamie</title>
                        im 2. Heft der <title>Thalia</title> (1786). Abgerufen von <ref
                            target="https://ds.ub.uni-bielefeld.de/viewer/image/1944380_002/58/#topDocAnchor"
                            >https://ds.ub.uni-bielefeld.de/viewer/image/1944380_002/58/#topDocAnchor</ref>,
                        Zugriff am 12.03.2024.</head>
                </figure>

                <figure xml:id="wdr05_02-02_Abb_02">
                    <graphic width="300px" height="300px" url="media/wdr05_02-02_Abb_02.jpg"/>
                    <head type="legend">Anzeige für das zweite Heft der <title>Thalia</title> 1786
                        von Georg Göschen in der Zeitschrift <title>Litteratur und
                            Völkerkunde</title>. Abgerufen von <ref
                            target="http://data.onb.ac.at/rep/104319BC"
                            >http://data.onb.ac.at/rep/104319BC</ref>, Zugriff am 12.03.2024.</head>
                </figure>

                <p>Diese Werbung Göschens für Schillers Journal, die bislang als nicht auffindbar
                    bzw. verschollen galt,<note xml:id="endnote_09"><p>Vgl. etwa den Kommentar zu
                            Band 24 der Schiller-Nationalausgabe (<ref type="bibl"
                                target="#Schiller_NA1992ff" xml:id="ref_Schiller_NA1992ff-236">NA
                                24, S. 236</ref>).</p></note> konnte nun im Rahmen meiner Recherchen
                    in einem Originalexemplar von <title>Litteratur und Völkerkunde</title> in der
                    Österreichischen Nationalbibliothek erstmals ausfindig gemacht werden. Sie wurde
                    auf den Umschlag des im Februar 1786 erschienen zweiten Heftes der
                        <title>Völkerkunde</title> gedruckt. Der genaue Wortlaut zeigt, dass Göschen
                    wohl hoffte, durch die Ankündigung vieler Beiträge von Schiller großes Interesse
                    des Publikums am Journal zu wecken, denn Schillers Name war nach dem
                    durchschlagenden Erfolg der <title>Räuber</title> offenbar ein probater
                    Publikumsmagnet. Schiller war darüber, wie sein diesbezüglicher Brief an Göschen
                    vom 13. Februar 1786 zeigt, höchst unglücklich:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_Schiller_NA1992-34f-">Nun zu etwas wichtigem. Ich lese in
                        der Litteratur und Völkerkunde eine Anzeige der Thalia mit einer Probe. Ich
                        gestehe Ihnen liebster Freund, daß ich nicht wenig darüber erschroken bin.
                        Es ist nicht nur ganz gegen meinen Wunsch, daß einige Artikel dieses Hefts,
                        wozu ich ausdrüklich fremde Zeichen gebraucht habe, mir positiv
                        zugeschrieben werden, vorzüglich die Geschichte aus dem Wirtembergischen.
                            (<ref type="bibl" target="#Schiller_NA1992ff"
                            xml:id="ref_Schiller_NA1992ff-34f.">NA 24: 34f.</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Schillers großer Ärger über die Enttarnung seiner Autorschaft, der sich dezidiert
                    auf die <title>Verbrecher</title>-Erzählung bezieht (<quote
                        source="#ref_Schiller_NA1992ff-34f.">Geschichte aus dem
                        Wirtembergischen</quote>), belegt, dass die anonyme Publikation für seine
                    Erzählung von Bedeutung war und plausibilisiert den konstatierten Zusammenhang
                    zwischen Authentizitätsfiktion, Bildungsanspruch und Anonympublikation; nicht
                    umsonst verweist er darauf, dass er statt eines Autorschaftssignets <quote
                        source="#ref_Schiller_NA1992ff-34f.">ausdrüklich fremde Zeichen</quote> – in
                    diesem Falle das in der Abbildung 1 ersichtliche Kreuz – gebraucht habe.</p>
                <p>Dieser Befund eines absichtlichen Spiels mit Authentizität lässt sich durch einen
                    Blick auf die integrierte Vorrede weiter erhärten. Der auftretende Erzähler
                    geriert sich dort als eine Art kommentierender Beobachter, gewissermaßen als
                    Kriminalpsychologe, als der er der Welt nachträglich Auskunft über den
                    Rechtsfall um Christian Wolf gibt, worauf auch der nüchterne Berichtsstil
                    verweist, den Edgar Marsch (<ref type="bibl" target="#Marsch1983"
                        xml:id="ref_Marsch1983-13"><hi rend="superscript">2</hi>1983: 13</ref>)
                    aufgezeigt hat. Dazu passend wird die Erzählung als <quote
                        source="#ref_Schiller1786-25">Leichenöfnung</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-25">Schiller 1786: 25</ref>)
                    bezeichnet. Validität gewinnt die Berichterstattung durch die beinahe
                    collagenhafte Präsentation von angeblichem Original-Material und durch die
                    Kommentierung, die einer Mischung aus dramatischem und narrativem Modus
                    entspricht (vgl. <ref type="bibl" target="#Genette1998"
                        xml:id="ref_Genette1998-122f.">Genette <hi rend="superscript">2</hi>1998:
                        122f.</ref>). Integriert sind scheinbare Originaldokumente, zum Beispiel
                    Aussagen des Verbrechers vor Gericht. Dadurch wirkt es, als würde der Erzähler
                    aus ‚echten‘ Gerichtsakten zitieren bzw. beigelegtes Material aus der Fallakte
                    präsentieren. Auch ein Brief, den der Sonnenwirt nach dem Mord an seinem
                    Nebenbuhler Robert und der enttäuschenden Erfahrung mit der brutalen Räuberbande
                    an den Landesherrn schreibt, um ihn um Gnade zu bitten, wird, so die Suggestion,
                    im Original <quote source="#ref_Schiller1786-49">eingerückt</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-49">Schiller
                        1786: 49</ref>). Das wird nicht nur vom Erzähler im Text deutlich
                    angekündigt, sondern der zeitgenössischen Leserschaft auch in der materiellen
                    Gestaltung kenntlich gemacht. Wie in Abbildung 3 (vorletzten Absatz, S. 49)
                    ersichtlich ist, wird der Brief nicht nur (wie auch das Zitat aus der
                    Gerichtsakte) durch Anführungszeichen als Redewiedergabe gekennzeichnet.
                    Zusätzlich wird er durch einen Absatzeinzug vom Rest des Textes abgehoben. Das
                    wird bezeichnenderweise lediglich in der Erstpublikation in der
                        <title>Thalia</title> sichtbar, wie ein Vergleich mit dem Druck in den
                        <title>Kleineren prosaischen Schriften</title> (Abb. 4) zeigt. Beim
                        <title>Verbrecher aus Infamie</title> versuchte Schiller, wie schon der
                    Streit mit Göschen um die Anonymität gezeigt hat, den Status zwischen Fakt und
                    Fiktion möglichst gut zu verwischen. Bei der späteren Fassung, deren Status als
                    literarischer Text von Schiller ohnedies bereits klar war (allein durch die
                    Aufnahme in seine <title>Kleineren prosaischen Schriften</title>), wurden solche
                    auf unmittelbare Wirksamkeit angelegten Publikationsstrategien obsolet.</p>

                <figure xml:id="wdr05_02-02_Abb_03">
                    <graphic width="300px" height="300px" url="media/wdr05_02-02_Abb_03.jpg"/>
                    <head type="legend">Der Brief des Sonnenwirts an den Landesherren im Erstdruck
                            <title>Verbrecher aus Infamie</title>. Abgerufen von <ref
                            target="https://books.google.at/books?id=i2KndbGBkvYC&amp;pg=PA291&amp;hl=it&amp;source=gbs_toc_r&amp;cad=2#v=onepage&amp;q&amp;f=false"
                            >https://books.google.at/books?id=i2KndbGBkvYC&amp;pg=PA291&amp;hl=it&amp;source=gbs_toc_r&amp;cad=2#v=onepage&amp;q&amp;f=false</ref>,
                        Zugriff am 12.03.2024.</head>
                </figure>

                <figure xml:id="wdr05_02-02_Abb_04">
                    <graphic width="200px" height="200px" url="media/wdr05_02-02_Abb_04.jpg"/>
                    <head type="legend">Der Brief des Sonnenwirts an den Landesherren im Druck in
                        den <title>Kleineren prosaischen Schriften</title> (<ref type="bibl"
                            target="#Schiller1792c" xml:id="ref_Schiller1792c-333">Schiller 1792c:
                            S. 333, 334 u. 336</ref>) Abgerufen von <ref
                            target="https://ds.ub.uni-bielefeld.de/viewer/image/1944380_002/49/"
                            >https://ds.ub.uni-bielefeld.de/viewer/image/1944380_002/49/</ref>,
                        Zugriff am 12.03.2024.</head>
                </figure>

                <p>Zurück zum Text: Nicht nur, dass der Erzähler den Status des Briefes als
                    Originalmaterial extra betont, sondern auch, dass er sogar auf die von ihm
                    angeblich vorgenommenen Kürzungen (vgl. <ref type="bibl" target="#Schiller1786"
                        xml:id="ref_Schiller1786-49">Schiller 1786: 49</ref>) verweist, kann als
                    eine auf Authentizität abzielende Beglaubigungsstrategie gewertet werden. Denn
                    in von fremder Hand verfasste Dokumente darf, so die Suggestion, nicht einfach
                    eingegriffen werden. Auch Auslassungen oder besonders starke Zeitraffung in der
                    Narration gibt der Erzähler offensiv als solche zu erkennen, was die
                    Wahrheitstreue des Berichtes erhöhen soll. (Vgl. u.a. <ref type="bibl"
                        target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-47">ebd.: 47</ref>: <quote
                        source="#ref_Schiller1786-47">Den folgenden Theil der Geschichte übergehe
                        ich ganz, das bloß abscheuliche hat nichts unterrichtendes für den
                        Leser.</quote>)</p>
                <p>Eine solche Funktion übernehmen auch die gegen Ende des Textes gehäuften direkten
                    Zitate, die dazu beitragen, die im Vergleich zum Theater ungleich größeren
                    ‚Lücke‘ zwischen Protagonisten und Leser im Medium der Erzählung zu
                    kompensieren. Der – mit Genette gesprochen – dramatische Modus zeichnet sich
                    immerhin durch den höchsten Grad an Unmittelbarkeit aus und vermag insofern die
                    erwünschte ‚Annäherung‘, die ‚Ahndung‘ einer Ähnlichkeit mit dem Verbrecher, zu
                    erleichtern. <quote source="#ref_Aurnhammer1990-264">Darin zeigt sich</quote>
                    zudem, so etwa Achim Aurnhammer, <quote source="#ref_Aurnhammer1990-264">eine
                        deutliche Affinität des Epikers Schiller zum Dramatischen</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Aurnhammer1990" xml:id="ref_Aurnhammer1990-264">1990:
                        264, Anm. 18</ref>; zum Zusammenhang mit dem Aufschwung des <quote
                        source="#ref_Kosenina2005-42">naturnahen Theaters</quote> Ende des 18.
                    Jahrhunderts vgl. <ref type="bibl" target="#Kosenina2005"
                        xml:id="ref_Kosenina2005-42">Košenina 2005: 42</ref>). Diese drei Elemente –
                    die Zitation aus den Gerichtsakten, der eingerückte Brief des Verbrechers und
                    die direkten Redewiedergaben – dienen insofern als narrative Kunstgriffe, welche
                    die in der Vorrede angesprochene Selbsterkenntnis beim Leser – analog zur
                    dramatischen Wirkungsästhetik – evozieren (vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Schiller1792c" xml:id="ref_Schiller1792c-239">Schiller 1792c:
                        293</ref>; vgl. <ref type="bibl" target="#Aurnhammer1990"
                        xml:id="ref_Aurnhammer1990">Aurnhammer 1990</ref>; vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Kosenina2005" xml:id="ref_Kosenina2005">Košenina 2005:
                    31</ref>).</p>
            </div>
            <div xml:id="wdr05_02-02_04">
                <head>4. Schillers Kriminalätiologie</head>
                <p>Entscheidend für die Gesamtanlage der Erzählung ist, dass es sich bei dem
                    erwähnten, als Zitat eingefügten Bericht des Verbrechers um nachträgliche
                    Reflexionen handelt. Das zeigt beispielhaft folgende Stelle, in welcher der
                    Verbrecher über seinen Anschluss an die Räuberbande nach seinem Mord
                    informiert:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_Schiller1786-46">,Mein Kopf glühte, mein Gehirne war
                        betäubt; von Wein und Wollust siedete mein Blut. Die Welt hatte mich
                        ausgeworfen wie einen Verpesteten – hier fand ich brüderliche Aufnahme,
                        Wohlleben und Ehre. Welche Wahl ich auch treffen wollte, so erwartete mich
                        Tod; hier aber konnte ich wenigstens mein Leben für einen höheren Preis
                        verkaufen. Wollust war meine wütendste Neigung; das andere Geschlecht hatte
                        mir biß jezt nur Verachtung bewiesen, hier erwarteten mich Gunst und
                        zügellose Vergnügungen. Mein Entschluß kostete mich wenig. ,Ich bleibe bei
                        euch, Kameraden‘. (<ref type="bibl" target="#Schiller1786"
                            xml:id="ref_Schiller1786-46">Schiller 1786: 46</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Die lange Passage, in welcher der Verbrecher eine Rekonstruktion seiner eigenen
                    Kriminalbiografie vornimmt, wirkt wie ein Prozessprotokoll, aus dem der Erzähler
                    scheinbar auszugsweise zitiert. Die Ex-post-Reflexionen des Sonnenwirts sind so
                    in den Text einmontiert, dass eine nachträgliche Beschreibung der Entwicklung
                    zum Mörder durch Christian Wolf selbst erfolgt. Die Erzählung ist demnach zwar –
                    wie immer – auf der Ebene der <term>histoire</term> chronologisch strukturiert –
                    sie beginnt mit dem ersten Raub von Christian Wolf aus Geldnot und Liebe und
                    endet mit seiner Selbstenttarnung beim Amtmann des Fürsten bzw. seinem durch das
                    Kreuz angedeuteten Tod –; auf der Ebene des <term>discours</term> handelt es
                    sich jedoch um von verschiedenen temporalen Standpunkten aus getätigte Berichte
                    (des Erzählers und des Verbrechers), was sich unter anderem am Tempuswechsel
                    (vgl. <ref type="bibl" target="#Marsch1983" xml:id="ref_Marsch1983-145">Marsch
                            <hi rend="superscript">2</hi>1983: S. 145–147</ref>) in den direkten
                    Reden bzw. an der integrierten Erzählervorrede als Rahmenhandlung zeigt.</p>
                <p>Dieses Vorgehen, die Taten vom Täter selbst (nachträglich) beurteilen zu lassen,
                    steht in einem engen Zusammenhang mit der in der Vorrede entwickelten
                    Kriminalpoetologie und der aufklärerischen Ambition des Textes. Die Reflexionen
                    des Sonnenwirtes haben dabei eine doppelte Funktion: Indem sie einen Einblick in
                    die Gedankenwelt des Verbrechers eröffnen, ermöglichen sie zum einen eine
                    Annäherung zwischen Protagonisten und Leser*in, also die erwünschte gemeinsame
                    ‚Kalt-Werdung‘: <quote source="ref_Schiller1786-23">Der Held muß kalt werden wie
                        der Leser, oder, was hier eben soviel sagt, wir müssen mit ihm bekannt
                        werden, eh’ er handelt, wir müssen ihn seine Handlung nicht bloß
                            <emph>vollbringen</emph>, sondern auch <emph>wollen</emph> sehen</quote>
                        (<ref type="bibl" target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-23"
                        >Schiller 1786: 23</ref>). Indem psychologische Einsichten das Handeln des
                    Täters besser nachvollziehbar machen, helfen sie zum anderen dabei, sein
                    Verbrechen bzw. vor allem seine Bestrafung neu – und unter Umständen anders – zu
                    beurteilen. Ganz im Sinne des aufklärerischen ‚sapere aude‘ soll sich der Leser,
                    wie der Erzähler in der integrierten Vorrede dezidiert konstatiert, selbst ein
                    Bild über den Fall des Sonnenwirts machen; er soll, wie es heißt, selbst zu
                    einem <quote source="#ref_Schiller1786-25">Ausspruch</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-25">ebd.: 25</ref>)
                    gelangen. Der Erzähler, der die Leiche des Sonnenwirtes noch einmal ‚öffne‘,
                    biete ihm dafür das nötige Material, das der Leser selbst beurteilen müsse.
                        <quote source="#ref_Avgerinou2015-14">Der Mensch braucht nur richtig
                        informiert zu sein, um zu den richtigen Resultaten zu gelangen</quote> (<ref
                        type="bibl" target="#Avgerinou2015" xml:id="ref_Avgerinou2015-14">Avgerinou
                        2015: 14</ref>), so das Diktum. Richtig informiert ist der Leser erst dann,
                    wenn er nicht bloß die Taten, sondern auch die Gedanken des Verbrechers kennt,
                    denn: <quote source="#ref_Schiller1786-23">An seinen Gedanken liegt uns
                        unendlich mehr, als an seinen Thaten, und noch weit mehr an den Quellen
                        dieser Gedanken, als an den Folgen jener Thaten.</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-23">Schiller 1786: 23</ref>)
                    Schiller betont damit also entgegen den zeitgenössischen Strafrechtskonventionen
                    die Bedeutung der sozialen Umstände bzw. des Motivs für Straftat und Strafmaß.
                    In heutiger Diktion könnte man von Milderungsgründen sprechen.</p>
                <p>Der Dichter hatte durchaus profunde juristische Kenntnisse. Vor seiner Ausbildung
                    zum Mediziner studierte er ein Jahr Recht an der Karlsschule (vgl. <ref
                        type="bibl" target="#Ebert2006" xml:id="ref_Ebert2006-143">Ebert 2006:
                        143</ref>) und in seiner heute noch zugänglichen Privatbibliothek finden
                    sich mehrere juristische Grundlagenwerke, etwa August Ludwig von Schölzers
                        <title>Allgemeines Staatsrecht und Staatsverfassungslehre</title>
                    (Göttingen: Vandenhoeck- und Ruprechtverlag 1793) sowie Christian Ludwig Pfaffs
                        <title>Fragmente zur Kunde der Staats-Verfassungsgeschichte des deutschen
                        Reichs</title> (Mannheim: Schwan und Götz 1797). Zudem setzte er sich für
                    mehrere Texte, nicht nur für den <title>Verbrecher</title>, mit Gerichtsakten
                    auseinander. Dass er also über geltende Regeln im Strafrecht im Bilde war, ist
                    mehr als wahrscheinlich. Generell trat rechtsgeschichtlich im Zuge der
                    Aufklärung eine gewisse Milderung der Strafen ein (<ref type="bibl"
                        target="#Schroeder1992" xml:id="ref_Schroeder1992-91">Schröder 1992:
                        91</ref>). Die Folter als ‚Befragungsinstrument‘ wurde zurückgedrängt, die
                    Zahl an Hinrichtungen sank zugunsten von Freiheitsstrafen, die mit dem Bau
                    zahlreicher Zuchthäuser einhergingen. Was Zweck und Ziel von Strafen betrifft,
                    so gewannen Fragen nach deren (gemeinschaftlichem) Nutzen an Relevanz, was die
                    Forderung nach einer Verhältnismäßigkeit von Strafe und Tat zeitigte (<ref
                        type="bibl" target="#Schroeder1992" xml:id="ref_Schroeder1992-94f.">Schröder
                        1992: 94f.</ref>). Wenngleich sich, nicht zuletzt befeuert durch
                    aufklärerische Diskurse, ein humanerer Umgang mit Straftätern zu etablieren
                    begann, so waren jedoch heute gängige Milderungsgründe – Umstände, Motiv und
                    Beweggründe des Täters – noch keineswegs ‚Common Sense‘. Das zeigt ein Blick in
                    das damals äußerst wirkmächtige und bis heute als rechtsgeschichtlich
                    aufschlussreiche Quelle dienende <title>Lehrbuch des gemeinen in Deutschland
                        gültigen Rechts</title> von Paul Johann Anselm Feuerbach, einem bis dato
                    angesehenen Rechtsgelehrten und Kriminalisten, der als Begründer der modernen
                    Strafrechtslehre gilt und durch seine Funktion als Obervormund von Kaspar Hauser
                    berühmt wurde. Feuerbach stammt aus Jena, wo er, wie Schiller, auch lehrte (vgl.
                        <ref type="bibl" target="#Ebert2006" xml:id="ref_Ebert2006-143">Ebert 2006:
                        143</ref>). Seine Arbeiten – neben dem genannten Lehrbuch ist auch die
                        <title>Revision der Grundsätze und Grundbegriffe des positiven peinlichen
                        Rechts</title> (1799) zu nennen – sind stark an Kant orientiert und galten
                    unter Gelehrten als maßgeblich. Unter anderem hat Feuerbach wesentlich zur
                    Durchsetzung des bis heute zentralen Diktums ‚nullum crimen, nulla poena sine
                    lege‘, also <quote source="#ref_StGB1974-x">Keine Strafe ohne Gesetz</quote>
                        (<ref type="bibl" target="#StGB1974" xml:id="ref_StGB1974-x">Strafgesetzbuch
                        1974: o. S.</ref>) beigetragen. Seine Schriften, insbesondere das
                        <title>Lehrbuch</title>, vermitteln daher einen adäquaten Einblick in
                    gängige rechtliche Bestimmungen und Grundsätze um 1800. </p>
                <p>Wie verhält es sich vor diesem Hintergrund mit der von Schiller im
                        <title>Verbrecher</title> geforderten Rücksichtnahme auf die
                    Gemütsverfassung des Täters? Sie begegnet im <title>Lehrbuch</title> zwar als
                    Grundsatz, aber nur in Zusammenhang mit der Klärung der Zurechnungsfähigkeit von
                    Straftätern. Eine Überprüfung der sogenannten Imputativität, wie sie heute
                    fester Bestandteil des Strafgesetzbuches ist, war also schon um 1800 üblich
                        (<ref type="bibl" target="#Feuerbach1801" xml:id="ref_Feuerbach1801-73"
                        >Feuerbach 1801: 73</ref>). Als unzurechnungsfähig galten bestimmte
                    Personengruppen (Greise und Kinder), als Gründe für ihre Feststellung werden bei
                    Feuerbach physische (Taubheit) und psychische Indisponiertheit (Wahnsinn)
                    genauso wie Straffälligkeit aus Notwehr (<ref type="bibl"
                        target="#Feuerbach1801" xml:id="ref_Feuerbach1801-76">ebd.: S. 76</ref>)
                    genannt, die bis heute konstitutiv für den Unterschied zwischen Mord und
                    Totschlag ist (vgl. <ref type="bibl" target="#StGB1974"
                        xml:id="ref_StGB1974-p34">Strafgesetzbuch 1974: §34</ref>).</p>
                <p>Bei als zurechnungsfähig eingestuften Tätern spielte, zumindest nach Maßgabe des
                    Feuerbach’schen <title>Lehrbuchs</title>, die Gemütsverfassung keine Rolle; es
                    unterschied streng zwischen Gesinnung und Handlung. Unter den in den Paragrafen
                    103 bis 107 bestimmten Milderungsgründen finden sich nur Argumente, welche etwa
                    die mangelnde Beweislast (in diesem Fall: nicht bewiesene Tatwaffen) oder eine
                    unverhältnismäßig lange ‚Verwahrung‘ des zu Bestrafenden im Gefängnis betreffen
                        (<ref type="bibl" target="#Feuerbach1801" xml:id="ref_Feuerbach1801-82f."
                        >Feuerbach 1801: 82f.</ref>). Heute ist die Berücksichtigung der
                    Lebensumstände des Täters bzw. von Beweggründen auch bei zurechnungsfähigen
                    Personen Gang und Gäbe. Im österreichischen Strafgesetzbuch ist zum Beispiel ein
                    bisher <quote source="#ref_StGB1974-p34">ordentliche[r] Lebenswandel</quote>
                    ebenso ein Milderungsgrund wie eine <quote source="#ref_StGB1974-p34">Tat aus
                        achtenswerten Beweggründen</quote>. Zwei weitere für die Erzählung
                    aufschlussreiche Aspekte sind dort als Milderungsgründe vermerkt, nämlich eine
                        <quote source="#ref_StGB1974-p34">drückende Notlage</quote> sowie, noch
                    entscheidender, die Geständigkeit bzw. Reue des Täters (<ref type="bibl"
                        target="#StGB1974" xml:id="ref_StGB1974-p34">Strafgesetzbuch 1974:
                    §34</ref>). Alle diese Faktoren – ein bislang ordentlicher Lebenswandel, ein
                    schwaches soziales Umfeld, eine drückende Notlage, Reue und das Geständnis –
                    treffen auf den Sonnenwirt Christian Wolf zu; und genau für die Berücksichtigung
                    dieser Faktoren bei der Be- bzw. Verurteilung des Straftäters agitiert der
                    Schiller’sche Erzähler, was die <title>Verbrecher</title>-Erzählung zu einem
                    aufklärerischen Beitrag zur Rechtsphilosophie der Zeit macht (zum Rechtsdiskurs
                    vgl. <ref type="bibl" target="#Oettinger1972" xml:id="ref_Oettinger1972"
                        >Oettinger 1972</ref>; vgl. <ref type="bibl" target="#Nutz1998"
                        xml:id="ref_Nutz1998">Nutz 1998</ref>; vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Lau2000" xml:id="ref_Lau2000">Lau 2000</ref>; vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Ebert2006" xml:id="ref_Ebert2006">Ebert 2006</ref>). Deutlich gegen
                    die Praxis der Rechtsprechung gemünzt, stellt der Erzähler nach der zweiten
                    Verurteilung von Wolf konsterniert fest: <quote source="#ref_Schiller1786-29"
                        >Die Richter sahen in das Buch der Geseze, aber nicht <emph>einer</emph> in
                        die Gemüthsfassung des Beklagten</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-29">Schiller 1786:
                    29</ref>). Dazu passend heißt es in der programmatischen Vorrede:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_Schiller1786-24">Man hat das Erdreich des Vesuvs untersucht,
                        sich die Entstehung seines Brandes zu erklären, warum schenkt man einer
                        moralischen Erscheinung weniger Aufmerksamkeit als einer phisischen? Warum
                        achtet man nicht in eben dem Grade auf die Beschaffenheit und Stellung der
                        Dinge welche einen solchen Menschen umgaben, bis der gesammelte Zunder in
                        seinem innwendigen Feuer fing? (<ref type="bibl" target="#Schiller1786"
                            xml:id="ref_Schiller1786-24">Ebd.: 23</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Schiller fordert also das ein, was heute unter Kriminalätiologie verstanden wird:
                    Die Aufdeckung und Erforschung der anthropologischen, sozialen und
                    psychologischen Ursachen von Verbrechen (vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Ebert2006" xml:id="ref_Ebert2006-154">Ebert 2006: 154</ref>).
                    Diesen Blick in die Gedanken- bzw. Lebenswelt des Täters sollen nun die Leser
                    mithilfe der vom Dichter präsentierten alternativen Fallgeschichte (vgl. <ref
                        type="bibl" target="#Sommer2021" xml:id="ref_Sommer2021">Sommer 2021</ref>)
                    anstelle der säumigen Richter vornehmen. Was kommt dabei zu Tage? Der Erzähler
                    konstatiert zwar, dem <quote source="#ref_Schiller1786-25">Ausspruch</quote>
                        (<ref type="bibl" target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-25"
                        >Schiller 1786: 25</ref>) des Lesers nicht vorgreifen zu wollen, doch ist
                    die Absicht recht schnell klar: Der vollzogene Prozess der Urteilsfindung soll
                    relativiert, die Art und Härte der Bestrafung von Christian Wolf in Frage
                    gestellt werden. Entscheidend dafür ist, dass es sich beim Sonnenwirt zu Beginn,
                    um die im ersten Teil aufgemachte Differenzierung aufzugreifen, um einen
                        <emph>bösen</emph>, nicht aber um einen <emph>teuflischen</emph>,
                        <emph>boshaften</emph> Menschen handelt. Zur ‚Gesinnung‘, zur Maxime wird
                    ihm das Verbrechen erst durch die rechtlichen und gesellschaftlichen Strafen
                    (vgl. <ref type="bibl" target="#Ebert2006" xml:id="ref_Ebert2006-156">Ebert
                        2006: 156</ref>).</p>
            </div>
            <div xml:id="wdr05_02-02_05">
                <head>5. Verbrechen <hi rend="italic">aus</hi> Infamie</head>
                <p>Der Sonnenwirt begegnet dem Leser zuallererst als bemitleidenswerter Charakter
                    und – wie in der Vorrede postuliert – noch <emph>vor</emph> seiner ersten Tat.
                    Er ist ein armer, zu klein geratener, unansehnlicher Mann, der in der Schule
                    gemobbt und von den Mädchen <quote source="#ref_Schiller1786-25"
                        >mishandelt[]</quote> (<ref type="bibl" target="#Schiller1786"
                        xml:id="ref_Schiller1786-26">Schiller 1786: 26</ref>) wurde, früh seinen
                    Vater verlor und daher seiner verwitweten Mutter in einer schlechtgehenden
                    Wirtschaft aushelfen musste. Christian Wolf war also weder was seine Familie,
                    noch was sein Aussehen betrifft, mit Glück gesegnet, und mangelndes Glück soll
                    es auch gewesen sein, das ihn zum Verbrecher werden ließ. Aus Geldnot und um
                    seine Angebetete Johanne zu beeindrucken, so der Erzähler, sei er überhaupt erst
                    straffällig geworden:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_Schiller1786-25">Zu bequem und zu unwissend, seinem
                        zerrütteten Hauswesen durch Spekulation aufzuhelfen, zu stolz, auch zu
                        weichlich, den Herrn der er bisher gewesen war, mit dem Bauer zu
                        vertauschen, und seiner angebeteten Freiheit zu entsagen, sah er nur einen
                        Ausweg vor sich – den Tausende vor ihm und nach ihm mit besserem Glücke
                        ergriffen haben – den Ausweg, <emph>honett</emph> zu stehlen. Seine
                        Vaterstadt gränzte an eine landesherrliche Waldung, er wurde Wilddieb, und
                        der Ertrag seines Raubes wanderte treulich in die Hände seiner Geliebten.
                            (<ref type="bibl" target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-26f."
                            >Ebd.: 26f.</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Die Verfehlungen des Sonnenwirts gründen, so wird in aller Deutlichkeit gezeigt,
                    zuallererst auf sozialer Not und resultieren aus dem Wunsch nach der Eroberung
                    einer begehrten Frau. Das kommt als Orientierung an individuellen Bedürfnissen
                    zulasten allgemeiner Grundsätze freilich einem Verstoß gegen den kategorischen
                    Imperativ gleich, boshaft ist es jedoch nicht. Hinzu kommt, dass der Verbrecher
                    Reue für seine Taten zeigt. Schiller hat diese in <title>Ueber den Grund des
                        Vergnügens an tragischen Gegenständen</title> nicht nur als Erkenntnismotor
                    für die sittliche Erziehung, sondern auch als Kriterium für die Unterscheidung
                    zwischen ‚verirrten‘ und boshaften Menschen eingeführt.</p>
                <p>Bei seinen Diebstählen wird der Sonnenwirt zwei Mal von seinem Nebenbuhler
                    Robert, der ebenso um die Gunst von Johanne wirbt, ertappt. Beim ersten Mal kann
                    er eine härtere Strafe durch Geld abwenden, verschuldet sich dadurch jedoch so
                    sehr, dass er aus Hunger erst recht weitere Diebstähle begehen muss, die ihm
                    schließlich ein Jahr Zuchthaus als Strafe einbringen. Diese Dynamik aus ‚Not –
                    Verbrechen – Strafe – verstärkte Not – weiteres Verbrechen – härtere Strafe‘
                    setzt sich auch danach weiter fort und ist für die im <title>Verbrecher</title>
                    vorgebrachte Kritik an der Rechtssprechungspraxis konstitutiv (vgl. <ref
                        type="bibl" target="#Oettinger1972" xml:id="ref_Oettinger1972">Oettinger
                        1972</ref>; vgl. <ref type="bibl" target="#Nutz1998" xml:id="ref_Nutz1998"
                        >Nutz 1998</ref>; vgl. <ref type="bibl" target="#Lau2000"
                        xml:id="ref_Lau2000">Lau 2000</ref>; vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Ebert2006" xml:id="ref_Ebert2006">Ebert 2006</ref>). Denn der Wille
                    des Sonnenwirtes zur Besserung kollidiert mit der sozialen Ausgrenzung, die ihm
                    eine Reintegration in die Gesellschaft unmöglich macht. Als der Sonnenwirt zum
                    ersten Mal aus dem Zuchthaus entlassen wird, versucht er zunächst, redliche
                    Arbeit zu finden, scheitert jedoch aufgrund seines schlechten Rufs. Der Bauer,
                    den er um eine Anstellung als Schweinehirt bittet, will ihm als bekanntem
                    Kriminellen seine Schweine nicht anvertrauen. Nachdem er – mit guten Absichten
                    ausgestattet – <quote source="#ref_Schiller1786-28">[a]n allen Orten
                        zurükgewiesen</quote> (<ref type="bibl" target="#Schiller1786"
                        xml:id="ref_Schiller1786-28">Schiller 1786: 28</ref>) wird, begeht er aus
                    Not den dritten Wilddiebstahl, wird wieder von Robert enttarnt und landet wieder
                    im Zuchthaus. Diesen gesamt zweiten Aufenthalt im Zuchthaus beschreibt der
                    Wilddieb in der Rückschau selbst als Wendepunkt:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_Schiller1786-29f.">,Ich betrat die Vestung‘; sagte er, ‚als
                        ein Verirrter und verließ sie als ein Lotterbube. Ich hatte noch etwas in
                        der Welt gehabt daß mir theuer war, und mein Stolz krümmte sich unter der
                        Schande. Wie ich auf die Vestung gebracht war, sperrte man mich zu drei und
                        zwanzig Gefangenen ein, unter denen zwei Mörder, und die übrigen alle
                        berüchtigte Diebe und Vagabunden waren. [...] Anfangs floh ich dieses Volk,
                        und verkroch mich vor ihren Gesprächen, so gut mirs möglich war; aber ich
                        brauchte ein Geschöpf, und die Barbarei meiner Wächter hatte mir auch meinen
                        Hund abgeschlagen. Die Arbeit war hart und tirannisch, mein Körper
                        kränklich; ich brauchte Beistand, und wenn ichs aufrichtig sagen soll, ich
                        brauchte Bedaurung, und diese mußte ich mit dem lezten Ueberrest meines
                        Gewissens erkaufen. So gewöhnte ich mich endlich an das abscheulichste, und
                        im lezten Vierteljahr hatte ich meine Lehrmeister übertroffen. (<ref
                            type="bibl" target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-29f.">Ebd.:
                            29f.</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Die Zuchthausstrafe hat beim Verbrecher – so seine eigene Einschätzung – also
                    nicht zur Besserung geführt, ja es wird ihm in der Gesellschaft von lauter
                    Mördern sogar verunmöglicht, ein redlicher Mensch sein zu können. Schon der
                    erste Zuchthausaufenthalt brachte, so der Erzählerkommentar, statt Besserung nur
                    einen Anstieg der <quote source="#ref_Schiller1786-28">Leidenschaft</quote>
                        (<ref type="bibl" target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-28">ebd.:
                        28</ref>) des Sonnenwirts – was in Schillers dualistischer Anthropologie ein
                    weiteres Erstarken seiner tierischen Natur meint, die Strafe hat also nicht zur
                    Ausbildung sittlichen Verhaltens beigetragen –; der zweite Zuchthausaufenthalt
                    mündet schließlich in der Ermordung seines Nebenbuhlers und Denunzianten Robert
                    und der Köpfung des Verbrechers als Vergeltung. Die richterlich beschlossenen
                    Strafen haben den Verbrecher entgegen der eigentlichen Logik der Strafe, so die
                    Insinuation, nicht zu einem besseren, sondern zu einem schlechteren Menschen
                    gemacht. Eine solche Kritik an einer auf bloße Vergeltung abzielenden
                    Strafpraxis hat Schiller auch in der historisch-philosophischen Schrift
                        <title>Die Gesetzgebung des Lykurgus und Solon</title> geübt. Diese erschien
                    im Jahr 1790 im elften Heft der <title>Thalia</title> und damit nicht nur im
                    selben Periodikum wie die Erstfassung, sondern auch zwischen der Publikation der
                    ersten und der durch die Kant-Lektüre angeleiteten Umarbeitung zur Zweitfassung.
                    Schillers darin vorgebrachte Kritik an dem in Athen zur Gesetzesgestaltung
                    eingesetzten Drako lässt sich mit dem <title>Verbrecher</title> kurzschließen,
                    denn er macht sich, so Schillers Kommentar, genau wie die Richter im
                        <title>Verbrecher</title>, einer mangelnden Orientierung am Gemeinwesen bzw.
                    der Durchsetzung von Vergeltungsstrafen ohne Blick auf die Ursachen (Quellen)
                    der Verbrechen schuldig: <quote source="#ref_Schiller1790-57"
                            ><emph>Schrecken</emph> ist das einzige Instrument, wodurch er wirkt. Er
                        straft nur begangenes Uebel, er verhindert es nicht, er bekümmert sich nicht
                        darum, die Quellen desselben zu verstopfen und die Menschen zu
                        verbessern.</quote> (<ref type="bibl" target="#Schiller1790"
                        xml:id="ref_Schiller1790-57">Schiller 1790: 57</ref>; vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Ebert2006" xml:id="ref_Ebert2006-156">Ebert 2006: 156</ref>) Analog
                    dazu konstatiert der Verbrecher in seinem Bittbrief an den Landesfürsten, dass
                    er zwar vielleicht ein <quote source="#ref_Schiller1786-50">Beispiel [...] für
                        die Welt</quote> (<ref type="bibl" target="#Schiller1786"
                        xml:id="ref_Schiller1786-50">Schiller 1786: 50</ref>) sei, seine Hinrichtung
                    jedoch längerfristig weder etwas ungeschehen mache noch helfe. Statt einer
                    reinen Abschreckungs- oder Vergeltungsstrafe fordert Schiller, wenn man ihn
                    sozialkritisch lesen möchte, Versöhnung (vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Nutz1998" xml:id="ref_Nutz1998">Nutz 1998</ref>), <quote
                        source="#ref_Ebert2006-156">[e]ine Strafe, die den psychischen und sozialen
                        Ursachen des Verbrechens sowie der Mitverantwortung der Gesellschaft
                        Rechnung trägt; die weniger auf die Tat als auf den Täter sieht, die dem
                        Verurteilten hilft, den Weg zurück in die Gesellschaft zu finden und nicht
                        mehr straffällig zu werden, und die ihn mit der Gesellschaft
                        aussöhnt</quote> (<ref type="bibl" target="#Ebert2006"
                        xml:id="ref_Ebert2006-156">Ebert 2006: 156</ref>).</p>
                <p>Eine Aussöhnung mit der Gesellschaft gelingt dem Verbrecher jedoch nicht. Obwohl
                    er die ihm auferlegten Strafen jeweils ableistet, bleibt ihm eine soziale
                    Reintegration aufgrund seiner gesellschaftlichen Exklusion verwehrt; aufgezeigt
                    wird dadurch die <quote source="#ref_Limbach2023-223">unheilvolle Wechselwirkung
                        von Strafrecht und gesellschaftlicher Sanktion</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Limbach2006" xml:id="ref_Limbach2023-223">Limbach 2006: 223</ref>).
                    Der negative Einfluss der gesellschaftlichen Stigmatisierung auf die
                    Verbrecherbiografie tritt in der Erzählung kontinuierlich zu Tage. Schon in der
                    Szene mit dem Bauern, der Wolf keine Chance geben will, deutet sich ein
                    Zusammenhang zwischen Ausgrenzung und Verbrecherkarriere an; in der
                    Zuchthausszene wird die Erfahrung der Ausgrenzung, die sich <term>pars pro
                        toto</term> an den Demütigungen durch den Wächter zeigt, zu einem manifesten
                    Problem und bringt den Verbrecher dazu, die Stimme seines Gewissens fortan zu
                    ignorieren; in einer darauffolgenden, zunächst unscheinbaren Szene am Marktplatz
                    in Wolfs Heimatsstadt wird die Stigmatisierungserfahrung zur Erkenntnis einer
                    fortschreitenden Entmenschlichung, die Christian Wolf schließlich zum Mörder
                    werden lässt. Diese zentrale Szene wird wiederum nicht vom Erzähler, sondern vom
                    Verbrecher selbst (also in der Rückschau) dargelegt; wiederum erhält der Leser
                    also <emph>vor</emph> der Tat einen Einblick in die Gedanken des Verbrechers, um
                    so mit ihm ‚kalt werden‘ zu können. Kurz vor der Vesper sei er, berichtet der
                    Sonnenwirt, am Markt gestanden; die in die Kirche strömende Gemeinde sei,
                    wohlwissend um seine Taten, vor ihm zurückgeschreckt und ihm ausgewichen. Einzig
                    ein Knabe sei nahe an ihm vorbeigehüpft, weshalb er ihm, seit jeher kinderlieb,
                    einen Groschen zugesteckt habe:</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_Schiller1786-32">‚Der Knabe sah mich einen Augenblik starr
                        an, und warf mir den Groschen ins Gesichte. [...] Thränen, wie ich sie nie
                        geweint hatte, liefen über meine Backen.‘ [...] ‚Der Knabe weiß nicht wer
                        ich bin noch woher ich komme, sagte ich halb laut zu mir selbst, und doch
                        meidet er mich, wie ein schändliches Thier. Bin ich denn irgendwo auf der
                        Stirne gezeichnet, oder habe ich aufgehört, einem Menschen ähnlich zu sehen,
                        weil ich fühle, daß ich keinen mehr lieben kann?‘ – Die Verachtung dieses
                        Knaben schmerzte mich bitterer, als dreijähriger Galliotendienst, denn ich
                        hatte ihm Gutes gethan, und konnte ihn keines persönlichen Haßes
                        beschuldigen. (<ref type="bibl" target="#Schiller1786"
                            xml:id="ref_Schiller1786-32">Schiller 1786: 32</ref>) </quote>
                </cit>
                <p>Diese Verachtung des Knaben bloß um der Verachtung willen habe der Verbrecher,
                    wie er weiterhin reflektiert, als ungerecht empfunden, als unmäßige Strafe, die
                    er nicht verdient habe – die er dann jedoch, erschrocken über die Erkenntnis,
                    dass er in den Augen der anderen offenbar kein Mensch mehr sei – zu verdienen
                    geplant habe: <quote source="#ref_Kant1793-34">Was ich nunmehr eigentlich
                        beschlossen hatte, war mir selber noch unbekannt. Ich wollte Böses thun,
                        soviel erinnerte ich mich noch dunkel. Ich wollte mein Schiksal verdienen.
                        Die Geseze, meinte ich, wären Wohlthaten für die Welt, also faßte ich den
                        Vorsaz, sie zu verlezen; ehemals hatte ich aus <emph>Nothwendigkeit</emph>
                        und <emph>Leichtsinn</emph> gesündigt, jetzt that ichs aus freier Wahl zu
                        meinem Vergnügen</quote> (<ref type="bibl" target="#Kant1793"
                        xml:id="ref_Kant1793-34">ebd.: 34</ref>). Aus dem Verbrechen aus Not ist
                    eine ‚Gesinnung‘ (vgl. <ref type="bibl" target="#Kant1793"
                        xml:id="ref_Kant1793-32">Kant 1793: 32</ref>) geworden, aus dem bösen ein
                    boshafter Mensch. Was folgt, ist der Mord an Robert und der Zusammenschluss mit
                    der brutalen Räuberbande, in der sich der Sonnenwirt, so seine Beschreibung, zum
                    ersten Mal wieder zugehörig fühlen kann: <quote source="#ref_Schiller1786-46"
                        >Die Welt hatte mich ausgeworfen wie einen Verpesteten – hier fand ich
                        brüderliche Aufnahme, Wohlleben und Ehre</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-46">Schiller 1786:
                    46</ref>). Indem der Verbrecher die Trias seines neu gewonnenen Glücks unter
                    anderen Kriminellen just mit der Wiedererlangung seiner Ehre endigt, schließt
                    sich der Kreis zwischen anfänglichem Ehrverlust, der eine Exklusion aus der
                    bürgerlichen Gesellschaft zur Folge hatte, und der alternativlosen
                    Wiedererlangung der Ehre im Zuge der Integration in eine alternative
                    Gesellschaft aus Mördern und Verbrechern; einen anderen Weg hätte es, wie der
                    Fallbericht insinuiert, aufgrund der harten Strafen und des Umganges der
                    Menschen mit dem Verbrecher nicht gegeben.</p>
                <p>Schiller baut in der Erzählung – und das ist die zentrale Pointe seiner
                    Rechtskritik – eine dialektische Kausalität auf. Der Ehrverlust ist nämlich
                    nicht nur die Folge eines Verbrechens, sondern, wie besonders die Szene mit dem
                    Knaben zeigen sollte, auch deren Ursache. Der Titel der Erzählung verdeutlicht
                    diese Denkfigur: Durch die Verwendung der Präposition <emph>aus</emph> in
                        <title>Verbrecher aus Infamie</title> bzw. <title>Der Verbrecher aus
                        verlorener Ehre</title> wird das Wirkungsverhältnis von Verbrechen und
                    Ehrverlust umgekehrt, denn kausal gebraucht bedeutet <emph>aus</emph> so viel
                    wie <emph>aufgrund</emph> bzw. <emph>in Folge von</emph> (vgl. <ref type="bibl"
                        target="#Koepf1978" xml:id="ref_Koepf1987-56">Köpf 1978: 56</ref>; zur
                        <quote source="#ref_Lau2000-98">Ehrlosigkeit [...] als sensitive[m] Kern in
                        Titelgebung und Thematik</quote> vgl. <ref type="bibl" target="#Lau2000"
                        xml:id="ref_Lau2000-98">Lau 2000: 98</ref>). Noch deutlicher wird das Ziel,
                    einen Zusammenhang zwischen Besserungsmöglichkeit und gesellschaftlichem Umgang
                    mit Verbrechern herzustellen, am Titel der Erstfassung. Infamie bedeutet
                    nämlich, sinngemäß, auch Verrufenheit, wie der Eintrag zum entsprechenden Lemma
                    in Zedlers <title>Universallexikon</title> zeigt, wo <term>infam</term> als
                        <quote source="#ref_Zedler1793-630">[e]hrenlos, im üblen Beruff, übel
                        berüchtiget, schmählich, ehrenrührig, ingleichen ein Ehrenrühriger, der
                        nicht vor ehrlich gehalten wird</quote> definiert wird (<ref type="bibl"
                        target="#Zedler1739" xml:id="ref_Zedler1793-630">Zedler 1739: Sp.
                    630</ref>). Schiller scheint sich also weniger auf die rechtliche Definition von
                    Infamie als Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte (z. B. Handelsrecht, Wahlrecht)
                    denn auf die von Zedler angeführte Bedeutungsebene eines sozialen
                    Stellungsverlustes berufen zu wollen. Es geht ihm letztlich darum, die negativen
                    Folgen dieses Ehrverlustes aufzuzeigen (vgl. <ref type="bibl" target="#Lau2000"
                        xml:id="ref_Lau2000-98">Lau 2000: 98</ref>). Dadurch wird Kritik am
                    rechtlichen und gesellschaftlichen Umgang mit Verbrechern geübt, zu der die
                    Dichtung im Allgemeinen, die alternative Fallgeschichte des Sonnenwirtes
                    Christian Wolf im Besonderen einen Kontrapunkt darstellt. Beide gängigen und am
                    Beispiel des Sonnenwirtes exemplifizierten Umgangsweisen – die nur an Taten
                    bemessenen Strafen zum einen, die soziale Exklusion zum anderen – werden als
                    falsch illustriert. Beides vermag nicht zur Verbesserung des Verbrechers
                    beizutragen, sondern treibt ihn nur zu weiteren Straftaten an, was nicht nur dem
                    Verbrecher, sondern auch der Gesellschaft schadet. Hätten die Richter in die
                    Gedanken von Christian Wolf geblickt, hätten sie dabei Reue und Willen zur
                    Besserung entdeckt (z. B. <ref type="bibl" target="#Schiller1786"
                        xml:id="ref_Schiller1786-48">Schiller 1786: 48</ref>); hätte man gleich zu
                    Beginn die mildernden sozialen Umstände und zum Schluss sein Geständnis
                    berücksichtigt (aus heutiger Sicht kämen all diese Faktoren, wie ein Blick in
                    das aktuelle Strafgesetzbuch zeigt, Milderungsgründen gleich), dann hätte nicht
                    nur der Verbrecher vor dem Tod, sondern auch die Gesellschaft von seiner
                    Entwicklung zum Mörder geschützt und Roberts Leben gerettet werden können. Die
                    Gesellschaft trägt also Mitschuld an der zunehmenden Verschlechterung Wolfs,
                    denn auch sie handelt, wie stellvertretend am Bauern und am Knaben deutlich
                    wird, nicht nachsichtig und verroht wie der Verbrecher. Wenn selbst ein Kind,
                    das in der Schiller’schen Kulturphilosophie als Paradigma des Naiven und
                    Unverdorbenen gilt, den Verbrecher nicht mehr als Menschen zu sehen vermag, dann
                    bedarf es, wie es in der integrierten Vorrede heißt, einer anderen <quote
                        source="#ref_Schiller1786-24">Behandlungsart</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-24">ebd.: 24</ref>), die</p>
                <cit>
                    <quote source="#ref_Schiller1786-25">den grausamen Hohn und die stolze
                        Sicherheit ausrottet, womit gemeiniglich die ungeprüfte aufrechtstehende
                        Tugend auf die gefallne herunterblickt, weil sie den sanften Geist der
                        Duldung verbreitet, ohne welchen kein Flüchtling zurükkehrt, keine
                        Aussöhnung des Gesezes mit seinem Beleidiger statt findet, kein angestektes
                        Glied der Gesellschaft von dem gänzlichen Brande gerettet wird. (<ref
                            type="bibl" target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-25">Ebd.:
                            25</ref>)</quote>
                </cit>
                <p>Was folgt daraus? Im besten Falle, dass, wie auch die Gesellschaft das Böse nicht
                    einfach vernichten darf, nicht vernichten kann, sich auch der Einzelne dem Bösen
                    stellen und die eigene ‚tierische Natur‘ anerkennen muss, um sie überwinden zu
                    können. Denn nur der <quote source="#ref_Schiller1786-24">Freund der
                        Wahrheit</quote> werde, so heißt es in der integrierten Vorrede des
                    Erzählers, vom Bösen nicht mehr wehrlos überwältigt. Nur <quote
                        source="#ref_Schiller1786-24">[i]hn überrascht es nun nicht mehr, in dem
                        nämlichen Beete, wo sonst überall heilsame Kräuter blühen, auch den giftigen
                        Schierling gedeihen zu sehen, Weißheit und Thorheit, Laster und Tugend in
                            <emph>einer</emph> Wiege beisammen zu finden.</quote> (<ref type="bibl"
                        target="#Schiller1786" xml:id="ref_Schiller1786-24">Ebd.: 24</ref>)</p>
                <p>Die Geschichte des <title>Verbrechers aus Infamie</title> soll ‚grosso modo‘ dazu
                    anleiten, sich mit den Ursachen von Verbrechen auseinanderzusetzen,
                    kriminalätiologisch tätig zu werden. Dabei entdeckt der Leser/die Leserin im
                    besten Falle – und damit schließt sich der Kreis zwischen dramentheoretischen
                    Schriften, Vorrede und Handlung –, dass der Verbrecher kein Aussätziger, sondern
                    ein Mensch wie er/sie selbst ist. Zu dieser Erkenntnis soll die
                    Authentizitätsfiktion ebenso beitragen wie die gemeinsame Kaltwerdung von
                    Protagonist*in und Leser*in, die durch publikationsstrategische Kniffe wie die
                    unbedingte Wahrung der (autorschaftlichen) Anonymität mitgetragen und verstärkt
                    wird. Eine besondere Rolle in der Erzählgestaltung kommt der Dramatisierung und
                    Christian Wolfs Reue zu, was Schiller in seinen Schriften <title>Ueber den Grund
                        des Vergnügens an tragischen Gegenständen</title> bzw. <title>Ueber die
                        tragische Kunst</title> skizziert hat.</p>
            </div>
        </body>
        <back>
            <div type="bibliography">
                <listBibl>
                    <bibl xml:id="Alt2020">Alt, Peter-André (2020): Die Ästhetik des Bösen. München:
                        Verlag C. H. Beck.</bibl>
                    <bibl xml:id="Aurnhammer1990">Aurnhammer, Achim (1990): Engagiertes Erzählen:
                            <hi rend="italic">Der Verbrecher aus verlorener Ehre</hi>, in: Achim
                        Aurnhammer/Klaus Manger/Friedrich Strack (Hg.): Schiller und die höfische
                        Welt. Berlin/Boston: Niemeyer, S. 254–270.</bibl>
                    <bibl xml:id="Avgerinou2015">Avgerinou, Sophia (2015): Aufklärerische Botschaft
                        und Erzähltechnik in Schillers <hi rend="italic">Der Verbrecher aus
                            verlorener Ehre</hi>, in: German Life and Letters 68/1, S. 1–19.</bibl>
                    <bibl xml:id="Bennholdt-Thomsen_Guzzoni1979">Bennholdt-Thomsen, Anke/Guzzoni,
                        Alfredo (1979): Der „Asoziale“ in der Literatur um 1800. Königstein im
                        Taunus: Athenäum.</bibl>
                    <bibl xml:id="StGB1974">Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit
                        gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB).
                        Abgerufen von <ref
                            target="https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10002296"
                            >www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&amp;Gesetzesnummer=10002296</ref>,
                        Zugriff am 12.02.2024.</bibl>
                    <bibl xml:id="Dainat1988">Dainat, Holger (1988): Der unglückliche Mörder. Zur
                        Kriminalgeschichte der deutschen Spätaufklärung, in: Zeitschrift für
                        Deutsche Philologie 107, S. 517–541.</bibl>
                    <bibl xml:id="Ebert2006">Ebert, Udo (2006): Schiller und das Recht, in: Klaus
                        Manger/Gottfried Willems (Hg.): Schiller im Gespräch der Wissenschaften.
                        Heidelberg: Universitätsverlag Winter (= Ereignis Weimar – Jena. Kultur um
                        1800. Ästhetische Forschungen, Band 11), S. 139–169.</bibl>
                    <bibl xml:id="Ehrmann2022">Ehrmann, Daniel (2022): Zeitschriften als
                        Medienformatierung. Zur Relationalität von Journalen, Texten und Bildern vom
                        18. bis ins 20. Jahrhundert, in: Internationales Archiv für Sozialgeschichte
                        der Literatur 47/2, S. 285–337.</bibl>
                    <bibl xml:id="Feuerbach1801">Feuerbach, Paul Johann Anselm von (1801): Lehrbuch
                        des gemeinen in Deutschland gültigen Rechts. Giessen: Georg Friedrich
                        Heyer.</bibl>
                    <bibl xml:id="Freund1975">Freund, Winfrid (1975): Die deutsche Kriminalnovelle
                        von Schiller bis Hauptmann. Einzelanalysen unter sozialgeschichtlichen und
                        didaktischen Aspekten. Paderborn: Schöningh.</bibl>
                    <bibl xml:id="Genette1998">Genette, Gérard (<hi rend="superscript">2</hi>1998):
                        Die Erzählung. München: Wilhelm Fink.</bibl>
                    <bibl xml:id="Irrlitz2010">Irrlitz, Gerd (<hi rend="superscript">2</hi>2010):
                        Kant-Handbuch. Leben und Werk. Sonderausgabe. Stuttgart: Metzler.</bibl>
                    <bibl xml:id="Kant1793">Kant, Immanuel (1793): Die Religion innerhalb der
                        Grenzen der bloßen Vernunft. Königsberg: Friedrich Nicolonius.</bibl>
                    <bibl xml:id="Koopmann1998">Koopmann, Helmut (1998): [Lemma] Schillers
                        Erzählungen, in: Helmut Koopmann (Hg.): Schiller-Handbuch. Stuttgart: Alfred
                        Kröner, S. 699–709.</bibl>
                    <bibl xml:id="Koepf1978">Köpf, Gerhard (1978): Friedrich Schiller: Der
                        Verbrecher aus verlorener Ehre. Geschichtlichkeit. Erzählstrategie und
                        „republikanische Freiheit“ des Lesers. München: Oldenbourg.</bibl>
                    <bibl xml:id="Kosenina2005">Košenina, Alexander (2005): Recht – gefällig.
                        Frühneuzeitliche Verbrechensdarstellung zwischen Dokumentation und
                        Unterhaltung, in: Zeitschrift für Germanistik 15/1, S. 28–47.</bibl>
                    <bibl xml:id="Krause_Rucker2020">Krause, Rebecca J./ Rucker, Derek D. (2020):
                        Can Bad Be Good? The Attraction of a Darker Self, in: Psychological Science
                        31/5, S. 518–530.</bibl>
                    <bibl xml:id="Lau2000">Lau, Viktor (2000): „Hier muss die ganze Gegend
                        aufgeboten werden, als wenn ein Wolf sich hätte blicken lassen.“ Zur
                        Interaktion von Jurisprudenz und Literatur in der Spätaufklärung am Beispiel
                        von Friedrich Schillers Erzählung „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“, in:
                        Sciencia Poetica. Jahrbuch für Geschichte der Literatur und Wissenschaften
                        4, S. 83–114.</bibl>
                    <bibl xml:id="Lessing1769a">[Lessing, Gotthold Ephraim] (1769a): Hamburgische
                        Dramaturgie. Erster Band. Hamburg/Bremen: Cramer.</bibl>
                    <bibl xml:id="Lessing1769b">[Lessing, Gotthold Ephraim] (1769b): Hamburgische
                        Dramaturgie. Zweyter Band. Hamburg/Bremen: Cramer.</bibl>
                    <bibl xml:id="Limbach2006">Limbach, Jutta (2006): Friedrich Schillers
                        Seelenkunde vom Verbrecher, in: Hinderer, Walter (Hg.): Friedrich Schiller.
                        Wege in die Moderne. Würzburg: Königshausen und Neumann, S. 221–225.</bibl>
                    <bibl xml:id="Luserke-Jaqui2011a">Luserke-Jaqui, Matthias (2011a): [Lemma] Über
                        den Grund des Vergnügens an tragischen Gegenständen (1792), in: Matthias
                        Luserke-Jaqui Matthias (Hg.): Schiller-Handbuch. Leben – Werk – Wirkung.
                        Sonderausgabe. Stuttgart: Springer, S. 364–374.</bibl>
                    <bibl xml:id="Luserke-Jaqui2011b">Luserke-Jaqui, Matthias (2011b): [Lemma] Über
                        die tragische Kunst (1792), in: Matthias Luserke-Jaqui (Hg.):
                        Schiller-Handbuch. Leben – Werk – Wirkung. Sonderausgabe. Stuttgart:
                        Springer, S. 374–380.</bibl>
                    <bibl xml:id="Marsch1983">Marsch, Edgar (<hi rend="superscript">2</hi>1983): Die
                        Kriminalerzählung. Theorie – Geschichte – Analyse. München: Winkler.</bibl>
                    <bibl xml:id="Martus2005">Martus, Steffen (2005): Verbrechen lohnt sich. Die
                        Ökonomie der Literatur in Schillers <hi rend="italic">Verbrecher aus
                            Infamie</hi>, in: Euphorion 1/2, S. 243–271.</bibl>
                    <bibl xml:id="McCarthy1979">McCarthy, John A. (1979): Die republikanische
                        Freiheit des Lesers. Zum Lesepublikum von Schillers „Der Verbrecher aus
                        verlorener Ehre“, in: Wirkendes Wort 29, S. 28–43.</bibl>
                    <bibl xml:id="Moritz1785">Moritz, Karl Philipp (1785): Anton Reiser. Ein
                        psychologischer Roman. Herausgegeben von Karl Philipp Moritz. Erster Theil.
                        Berlin: Friedrich Maurer.</bibl>
                    <bibl xml:id="Nilges2012">Nilges, Yvonne (2012): Schiller und das Recht.
                        Göttingen: Wallstein.</bibl>
                    <bibl xml:id="Nutz1998">Nutz, Thomas (1998): Vergeltung oder Versöhnung?
                        Strafvollzug und Ehre in Schillers <hi rend="italic">Verbrecher aus
                            Infamie</hi>, in: Jahrbuch der deutschen Schillergesellschaft 42, S.
                        146–164.</bibl>
                    <bibl xml:id="Oettinger1972">Oettinger, Klaus (1972): Schillers Erzählung „Der
                        Verbrecher aus Infamie“. Ein Beitrag zur Rechtsaufklärung der Zeit, in.
                        Jahrbuch der deutschen Schillergesellschaft 16, S. 266–276.</bibl>
                    <bibl xml:id="Priesching2021">Priesching, Doris (2021): Dexter macht es wieder
                        gut: Neue Folgen mit dem sympathischen Killer (= Der Standard 6.11.2021).
                        Abgerufen von <ref
                            target="https://www.derstandard.at/story/2000130942493/dexter-macht-es-wieder-gutneue-folgen-mit-dem-sympathischen-killer"
                            >www.derstandard.at/story/2000130942493/dexter-macht-es-wieder-gutneue-folgen-mit-dem-sympathischen-killer</ref>,
                        Zugriff am 20.12.2023.</bibl>
                    <bibl xml:id="Riedel1998">Riedel, Wolfgang (1998): Schriften zum Theater, zur
                        bildenden Kunst und zur Philosophie vor 1790, in: Helmut Koopmann (Hg.):
                        Schiller-Handbuch. Stuttgart: Alfred Kröner, S. 560–574.</bibl>
                    <bibl xml:id="Schiller1781">[Schiller, Friedrich] (1781): Die Räuber. Ein
                        Schauspiel. Frankfurt/Leipzig [Stuttgart]: o. V.</bibl>
                    <bibl xml:id="Schiller1786">[Schiller, Friedrich] (1786): Verbrecher aus Infamie
                        eine wahre Geschichte, in: Thalia 2, S. 20–58.</bibl>
                    <bibl xml:id="Schiller1790">[Schiller, Friedrich] (1790): Die Gesetzgebung des
                        Lykurgus und Solon, in: Thalia 11, S. 30–82.</bibl>
                    <bibl xml:id="Schiller1792a">Schiller, Friedrich (1792a): Ueber den Grund des
                        Vergnügens an tragischen Gegenständen, in: Neue Thalia 1, S. 92–125.</bibl>
                    <bibl xml:id="Schiller1792b">Schiller, Friedrich (1792b): Ueber die tragische
                        Kunst, in: Neue Thalia 2, S. 176–228.</bibl>
                    <bibl xml:id="Schiller1792c">Schiller, Friedrich (1792c): Der Verbrecher aus
                        verlorener Ehre. Eine wahre Geschichte, in: Schiller, Friedrich (Hg.):
                        Kleinere prosaische Schriften. Aus mehreren Zeitschriften vom Verfasser
                        selbst gesammelt und verbessert. Erster Theil. Leipzig: Siegfrid Lebrecht
                        Crusius, S. 291–345.</bibl>
                    <bibl xml:id="Schiller1792d">Schiller, Friedrich (1792d): Vorrede, in: Schiller,
                        Friedrich (Hg.): Merkwürdige Rechtsfälle als ein Beitrag zur Geschichte der
                        Menschheit. Nach dem Französischen Werk des Pitaval. Erster Theil. Jena:
                        Cuno, o. S.</bibl>
                    <bibl xml:id="Schiller_NA1992ff">Schillers Werke. Nationalausgabe [=NA].
                        Begründet v. Julius Petersen, fortgeführt v. Lieselotte Blumenthal/Benno von
                        Wiese. Norbert Oellers/Siegfried Seidel (Hg.), seit 1992 Norbert Oellers
                        (Hg.). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger 1943ff.</bibl>
                    <bibl xml:id="Schoenhaar1969">Schönhaar, Rainer (1969): Novelle und
                        Kriminalschema. Ein Strukturmodell deutscher Erzählkunst um 1800. Bad
                        Homburg/Berlin/Zürich: Gehlen.</bibl>
                    <bibl xml:id="Schroeder1992">Schröder, Rainer (1992): Rechtsgeschichte. 4.
                        Aufld. Münster: Alpmann und Schmidt.</bibl>
                    <bibl xml:id="Sommer2021">Sommer, Oliver (2021): Autopsie einer Schuld. Zu den
                        Erzählweisen der Fallgeschichte in Friedrich Schillers <hi rend="italic">Der
                            Verbrecher aus verlorener Ehre</hi>, in: Focus on German Studies 28, S.
                        90–115.</bibl>
                    <bibl xml:id="Spoerhase2018">Spoerhase, Carlos (2018): Das Format der Literatur.
                        Praktiken materieller Textualität zwischen 1740 und 1830. Göttingen:
                        Wallstein.</bibl>
                    <bibl xml:id="Thiede2019">Thiede, Lara (2019): Warum sind wir so verzaubert von
                        Joe in „You“? Obwohl er ein mordender Stalker ist. Abgerufen von <ref
                            target="www.jetzt.de/glotzen/you-auf-netflix-wieso-finden-wir-den-stalker-und-moerder-joe-attraktiv"
                            >www.jetzt.de/glotzen/you-auf-netflix-wieso-finden-wir-den-stalker-und-moerder-joe-attraktiv</ref>,
                        Zugriff am 20.12.2023.</bibl>
                    <bibl xml:id="Welsch2023">Welsch, Martin (2023): Kant über das Satanisch-Böse.
                        Die Königsmord-Fußnote im ‚Staatsrecht‘ der Metaphysik der Sitten, in:
                        Deutsche Zeitschrift für Philosophie 71/3, S. 315–336.</bibl>
                    <bibl xml:id="Zedler1739">Zedler, Johann Heinrich (1739): Grosses vollständiges
                        Universal-Lexicon aller Wissenschaften und Künste [...]. Bd. 14: J.
                        Leipzig/Halle: Johann Heinrich Zedler.</bibl>
                    <bibl xml:id="Zelle1984">Zelle, Carsten (1984): Strafen und Schrecken.
                        Einführende Bemerkungen zur Parallele zwischen dem Schauspiel der Tragödie
                        und der Tragödie der Hinrichtung, in: Jahrbuch der deutschen
                        Schillergesellschaft 28, S. 76–103.</bibl>
                </listBibl>
            </div>
        </back>
    </text>
</TEI>
