Noch einmal gut gegangen! - Der Rechtsstreit über den Dokumentlieferungsdienst der ETH-Zürich
DOI:
https://doi.org/10.31263/voebm.v68i1.1007Schlagworte:
Bibliothek der ETH Zürich; Elsevier; Springer; Thieme; RechtsstreitAbstract
Über drei Jahre hielt ein Prozess die Schweizer Bibliothekslandschaft in Atem, der zwischen der Bibliothek der ETH-Zürich und den internationalen Großverlagen Elsevier, Springer und Thieme über die Rechtmäßigkeit des Dokumentenlieferdienstes der Bibliothek geführt wurde. Als nämlich im April 2014 der erstinstanzliche Entscheid des Handelsgerichts Zürich gegen die ETH-Bibliothek ausfiel (Urteil vom 7. April 2014, HG110271-O), war der Aufschrei groß. Man beeilte sich von vielen Seiten, öffentlich zu der Angelegenheit Stellung zu nehmen, denn es drohte mit einer möglichen Bestätigung des Urteils in zweiter Instanz ein wesentlicher Aufgabenbereich der Bibliotheken zu Lasten der öffentlichen Informationsversorgung wegzufallen. Mit dem letztinstanzlichen Entscheid des Bundesgerichts (Urteil vom 28. November 2014, 4A-295/2014)2, der das Zürcher Urteil wieder aufhob und für die ETH-Bibliothek entschied, beruhigten sich die Gemüter zwar, zurück bleibt aber ein Beigeschmack: Zu klar ist die Stoßrichtung der Wissenschaftsverlage hinsichtlich der Sicherung einer ihrer Haupteinnahmequellen – nämlich der Nutzung wissenschaftlicher Aufsätze. Ob dies nur der erste oder auch schon der letzte Streich war, ist abzuwarten. Aber der Rechtsstreit zeugt jedenfalls von der Nervosität der Großverlage, die im verstärkten Aufbau von Repositorien und OpenAccess-Plattformen zunehmend eine wachsende Konkurrenz sehen...
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