„Die Universität heute will einen nicht binden, die will, dass man geht!“
Maria Dabringer und Julia Heinemann im Gespräch mit Annemarie Steidl über prekäre Arbeitsverhältnisse an österreichischen Universitäten
DOI:
https://doi.org/10.25365/oezg-2023-34-2-11Keywords:
Universitätsgesetzes (UG), Paragraph 109, Kettenvertragsregel, IG LektorInnen, Unterbau Uni Wien, Hochschulpolitik, Prekariat, Protest, BefristungAbstract
Die Situation der befristeten wissenschaftlichen Angestellten an den österreichischen Universitäten ist schon seit geraumer Zeit alles andere als zufriedenstellend. Mit der Novelle des Universitätsgesetzes (UG) 2021 und der Neuordnung der sogenannten Kettenvertragsregel (§ 109 UG) hat sich die ohnehin schon prekäre Lage noch einmal deutlich verschlechtert. Im Zuge der Proteste gegen den § 109 UG wurde die Bottom-up-Initiative Unterbau von prekär beschäftigten Forschenden und Lehrenden an der Universität Wien gegründet. Etwa 80 Prozent des wissenschaftlichen Personals an der Uni Wien sind befristet angestellt. Forschung und Lehre werden mehrheitlich von Personen durchgeführt, die nur für wenige Monate oder Jahre einen Vertrag haben.
1996 wurde das 1993 in Kraft getretene Universitäts-Organisationsgesetz (UOG) von der österreichischen Regierung nochmals verschärft und brachte massive Kürzungen des Universitätsbudgets. Unter anderem wurden die Gehälter der damaligen ‚externen‘ Lektor*innen um 17 Prozent gekürzt. Nachdem Gespräche zwischen Lektor*innen und Vertreter*innen der Gewerkschaften um Unterstützung der Proteste scheiterten, gründeten Betroffene 1996 das Aktionskomitee Externe LektorInnen, das später in Interessengemeinschaft LektorInnen und WissensarbeiterInnen umbenannt wurde. Die IG versteht sich seither als eine bundesweite Plattform zur Wahrung universitärer, bildungs- und forschungspolitischer Anliegen der Lektor*innen und Wissensarbeiter*innen.
Downloads
Published
How to Cite
Issue
Section
License
Copyright (c) 2023 Austrian Journal of Historical Studies
This work is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.