Die ambivalente Bedeutung des Urheberrechts für die Gestaltung des Internets als „Klangraum“

Eine kritische Betrachtung der urheberrechtsbezogenen Aneignung von Online-Angeboten am Beispiel Musik

Autor/innen

  • Thomas Rakebrand

DOI:

https://doi.org/10.21243/mi-01-15-08

Schlagworte:

urheberrecht, raumaneignung, medienaneignung, musik, web 2.0, jugendliche, junge erwachsene

Abstract

Musik ist ein zentraler Gegenstand, mit denen sich Jugendliche und junge Erwachsene bei ihrer Identitätsbildung gezielt auseinandersetzen. Das Internet bietet ihnen dazu geeignete Strukturen, um über die Rezeption ihrer präferierten Musikinhalte hinaus kommunikativ, distributiv und produktiv-gestalterisch aktiv zu werden und sich dabei ihre Musik zu eigen zu machen. Mehr noch können die Subjekte den "Klangraum" Internet nach ihrer eigenen Facon kreieren und ihren identitätsrelevanten Sozialraum in die digitale Sphäre hinein erweitern. Doch der Aneignung von Online-Räumen sind auch Grenzen gesetzt. Insbesondere beim Thema Musik ist neben der technischen und strukturellen Rahmung der jeweiligen Online-Offerten das Urheberrecht bedeutend. Vor allem die Musikindustrie versucht seit geraumer Zeit die Interaktivität im Web 2.0 zu beschränken, respektive den Schöpfungsakt von MusikerInnen zu schützen. Es stellt sich jedoch die Frage, inwieweit dadurch auch die kreative Aneignung medialer Räume gehemmt wird. Anhand ausgewählter Untersuchungsergebnisse wird in diesem Beitrag aufgezeigt, dass die urheberrechtlichen Bestimmungen für die Gestaltung des "Klangraums" Internet eine ambivalente Bedeutung haben.

Veröffentlicht

2015-03-18

Zitationsvorschlag

Rakebrand, T. (2015). Die ambivalente Bedeutung des Urheberrechts für die Gestaltung des Internets als „Klangraum“: Eine kritische Betrachtung der urheberrechtsbezogenen Aneignung von Online-Angeboten am Beispiel Musik. Medienimpulse, 53(1). https://doi.org/10.21243/mi-01-15-08

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