Bd. 62 Nr. 1 (2024): Aufgeklärte Medienpädagogik
Kant hat in seiner Beantwortung der Frage, was Aufklärung ist, das Prinzip der Aufklärung klar formuliert: Aufgeklärt ist, wer frei ist. Frei ist der Mensch, der dazu in der Lage ist, Medien vernünftig zu verwenden, oder, in Kants Worten, „von seiner Vernunft in allen Stükken öffentlichen Gebrauch zu machen“ (Kant 1968). Damit wird die Möglichkeit, sich öffentlich frei zu äußern, als eine Methode vorgeschlagen, die Menschen zum Vernunftgebrauch zu erziehen. Das erinnert an die negative Erziehung von Rousseau, denn die Bewegung auf dem Pfad der Bildung soll nicht durch Inhalte, sondern durch die materielle Struktur vermittelt werden: Es gilt, für alle Menschen die Möglichkeit zu schaffen, von der eigenen Vernunft kritischen Gebrauch zu machen – das Weitere regeln die Menschen dann selbst. Die Annahme, dass Menschen das Weitere dann selbst regeln können, liegt in der Logik der Sache, denn alles andere ist mit dem Ziel der Freiheit nicht zu vereinbaren.